Smartphone als B-Ware gekauft. Bei Ebay mit Gewinn verkaufen schlimm?

MickeyMausi

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Hallo,

Ich habe vor 3 Wochen in einem Laden ein Smartphone als B-Ware für 129€ gekauft. Es ist wie neu, keinerlei Gebrauchsspuren ersichtlich und 2 Jahre volle Garantie seitens des Herstellers. Ich bekomme nun aber von einem Freund ein anderes, besseres Handy. Meins möchte ich nun bei Ebay als gebraucht oder "wie neu" verkaufen und als Auktion einstellen. Was, wenn der Käufer das Smartphone für zb 169€ ersteigert?

Die Rechnung werde ich natürlich mitschicken.

Viele Grüße
 
Na, was soll dann sein? Dann hast Du es für 169€ verkauft. Nur formuliere die Beschreibung wahrheitsgemäß. Eben das es sich um ein B-Modell handelt und nicht neu war / ist.
 
Hallo und danke :) Ich meine nur, weil der Kaufpreis ja auf der Rechnung steht und der Käufer ein wenig missmutig sein könnte wenn er es für mehr kauft. Ich werde natürlich in der Beschreibung festhalten dass es sich um B-Ware handelt
 
Er hat es ja zum Preis X gekauft. Also war der Preis für ihn in Ordnung. Und wenn er die Rechnung sieht und sich ärgert, das sollte Dich nicht kümmern.
 
Ich bin halt in der heutigen Zeit, besonders bei Ebay-Geschäften, sehr vorsichtig geworden :rolleyes: Danke dir, dann seh ich dem mal gelassen entgegen und verkaufe es :)
 
Ja, das sollte man auch, aber nicht unbedingt so was. Wahrheitsgemäße Beschreibungen sind das aller wichtigste. Und keine PayPal Zahlung anbieten. Dann sind sie wichtigsten Stolperfallen behoben.
 
Nur zur Sicherheit solltest du eben auch die Kategorie "gebraucht" waehlen und dazu schreiben, B-Ware.
 
So werde ich es machen, danke :)

Dachte zuerst an die Kategorie "Neu, sonstiges", aber gebrauch ist er ja auch.

Dann sollte ich den Artikel aber rein als Auktion einstellen und zwar ohne Sofortkaufpreis, richtig? Angenommen ich setze zusätzlich einen Sofortkaufpreis von 169€ aun und jemand kauft das Smartphone, dann könnte man mir Gewinnabsichten "unterstellen"? Was in dem Falle ja auch nicht unrichtig wäre. Der Artikel kostet nun im Laden aber auch als B-Ware 169€.

Oder wäre selbst das egal?
 
Na und, du könntest es ja auch für 1000000 Euro reinstellen. Wenn die Beschreibung richtig ist und der Käufer es kauft, dann ist der Vertrag zustande gekommen und fertig.
Ich würde auch kein Paypal anbieten, der Laden soll untergehen.
 
Der Käufer hat die "Pflicht" sich vor dem Kauf zu informieren. Er handelt aus freiem Willen. Du hast es ihm ja nicht angedreht.
 
ohne Sofortkauf/ Mindestpreis,... kann es halt passieren das das Gerät evtl für 80 Euro über den Tisch geht.

Es steht zwar jeden morgen ein neuer dummer auf, aber vielleicht braucht der gerade ein Waschmaschine, und kein Handy ;)
 
Wenn du es für mehr verkaufst, als du es gekauft hast, machst du Gewinn.Das ist die einzige Konsequenz aus diesem Ereignis - solange du alle Angaben in der Ebay-Anzeige korrekt gemacht hast, also als Gebraucht und als B-ware deklarieren.

Freu dich also, solltest du dieses Glück haben.Gewinn zu machen ist erlaubt.
 
JuanC schrieb:
.Gewinn zu machen ist erlaubt.
Nun ja..... :rolleyes:
Sobald ich etwas kaufe um es mit Gewinnabsicht wieder zu verkaufen, ist es nicht mehr erlaubt.
Also erlaubt ist es immer, aber dann nimmt es einen Gewerblichen Charakter an und ich "darf" mich bei Finanzamt anmelden und bin in der Gewährleistungsplicht.
 
Silica schrieb:
Nun ja..... :rolleyes:
Sobald ich etwas kaufe um es mit Gewinnabsicht wieder zu verkaufen, ist es nicht mehr erlaubt.
Also erlaubt ist es immer, aber dann nimmt es einen Gewerblichen Charakter an und ich "darf" mich bei Finanzamt anmelden und bin in der Gewährleistungsplicht.

Man muss nicht zwangsläufig ein Gewerbeschein haben ... Man verfolgt nicht das Ziel damit auf längere Zeit Gewinn zu machen ... Bei Ebay & Amazon hat man auch eine bestimmte Anzahl an Artikel die man monatlich gewerbefrei verkaufen darf.
Das ganze Konzept von Ebay und co. wäre damit hin ^^ Außerdem muss man erst einmal nachweisen, dass der Verkäufer die Absicht hat damit auf längere Zeit gewinne zu erwirtschaften ...
 
JuanC schrieb:
Das ganze Konzept von Ebay und co. wäre damit hin ^^

Ja, da ist auch was drann, es soll doch tatsächlich denn einen oder anderen Verkäufer geben der u.a. schon ne Abmahnung bekommen hat :rolleyes:


JuanC schrieb:
Bei Ebay & Amazon hat man auch eine bestimmte Anzahl an Artikel die man monatlich gewerbefrei verkaufen darf.

Es gibt keine festgelegte Anzahl von Artikel !
Es kommt viel mehr darauf an was ich Verkaufe.
Neue Artikel, mehrfach Vorhanden, und schon kann es Ärger geben.

Am ende will ich jetzt hier keine Haare spalten, ich wollte einfach deinen Post so nicht stehen lassen weil er so nicht Korrekt war. Allein schon deshalb weil der Threadtitel sich schon fast als zuküftige Dauerhandel mit "B" Ware Artikel liest. Ich sage liest! nicht das es so ist! :rolleyes:
 
Gegenfrage: wer sagt, dass es das gibt? Die Garantiebedingungen der Hersteller beziehen sich auf Neuware, ansonsten kann man die Garantie mit einem Verkauf als B-Ware ja ständig "verlängern". Kein Hersteller dieser Welt wird das mit sich machen lassen.
 
Soweit ich weiß, hat B-Ware nur Beschädigungen an der Verpackung, von daher ist doch der Zustand des Geräts nicht davon betroffen? Lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.
 
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