Sonderkündigungsrecht beim Mobilfunkanbieter

comgo

Cadet 4th Year
Registriert
Nov. 2010
Beiträge
86
Hallo
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht beim Mobilfunkanbieter ,wegen Nichterfüllung des Vertrages ?
Ich hatte bei 1u1 eine Lte Flat mit 3 Gb Datenvolumen und habe dann letztes Jahr aufgestockt auf 5 Gb
Datenvolumen ,jetzt habe ich festgestellt das ich anscheinend doch nur ein Datenvolumen von 3 Gb habe .
( Da kommt bei 2,5 Gb Datenvolume eine Meldung das das Datenvolumen bald erschöpft ist )
Habe dann mehrmals bei 1u1 Angerufen ,sie können das Problem jedoch nicht beseitigen .
Wie kann man da vorgehen ?
 
Die Meldung, dass es 'bald' erschöpft ist, ist doch Latte, solange Du die 5 GB hast.

Frage: HAST Du die 5GB ?
Erst dann kommt eine Kündigung wegen Nichterfüllung in Betracht.
 
verbraucherzentrale im cc halten, sollte der vertrag wirklich nicht erfuellt werden.
 
Es müsste zunächst geklärt werden:
- ist die Aufstockung auf 5 GB eine Zusatzoption
oder
- wurde direkt ein neuer/angepasster Vertrag geschlossen

Allgemein kommt der Vertrag zustande, sobald die Leistung auch erbracht wird bzgl die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben ist. Fraglich wäre auch, ob du denn auch mehr Entgelt für die vermeintliche Mehrleistung zahlst.
 
Wird dir denn seit der Umstellung mehr Geld abgebucht? Wird denn ab 3 GB tatsächlich gedrosselt?
 
Es ist bald Monatsende - da kannst du doch prima testen ob der Vertrag erfüllt wird oder nicht.
Desweiteren ist es die Frage ob die Warnung von 1und1 kommt oder von Android, wo du es selbst einstellst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: h00bi, NerdmitHerz, Gizzmow und 2 andere
FreedomOfSpeech schrieb:
Desweiteren ist es die Frage ob die Warnung von 1und1 kommt oder von Android, wo du es selbst einstellst.

Guter Einwand, denn ich denke nicht, dass von 1&1 überhaupt ne Warnung kommt.
Die buchen dann halt mehr ab, wenn man übers Limit hinaus geht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: madmax2010
Interessant wäre auch ob die 5 GB durch eine Vertragsverlängerung über die Kundenrückgewinnung erfolgt ist. Diese gelten immer nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit, ab dann sind es wieder die ursprünglichen Vertragsbedingungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen
Der Neuvertrag 5 GB erfolgte durch eine Kundenrückgewinnung ,steht auch im Vertrag .
in 4 Tagen bekomme ich ein neues Anro. Handy dann werde ich nochmal mal Testen .
 
Wenn das Limit erreicht ist wird gedrosselt auf 56 k
 
Nochmal, weil keine Antwort kam: kommt die Meldung von 1&1 (E-mail oder SMS z.B.) oder vom Telefon? Was sagt dein Vertrag im Kundencenter, was bei dir gebucht ist?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: honky-tonk
comgo schrieb:
Der Neuvertrag 5 GB erfolgte durch eine Kundenrückgewinnung ,steht auch im Vertrag .
Damit ist es klar. Du hast einen Vertrag bei 1&1 von 3 GB im Monat. Durch die Kundenrückgewinnung wurde dieser Vertrag ja nicht gekündigt sondern wieder für 1 Jahr mit Sonderkonditionen verlängert. Ab dann hast du wieder die 3 GB.

Du musst immer rechtzeitig kündigen und die Sonderkonditionen neu verhandeln, solange dein ursprünglicher Vertrag läuft. Es ist kein Neuvertrag sondern eine Vertragsverlängerung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Meldung kommt vom vom Telefon?
Ergänzung ()

Aktueller Vertrag
 

Anhänge

  • 1u1.jpg
    1u1.jpg
    12,8 KB · Aufrufe: 179
Zuletzt bearbeitet:
Hast du in deinem Handy 3 GB als Vertragsvolumen mit einer Warnung bei 80 % eingestellt?
 
Hab ich dir vorhin geschrieben....
 
Zurück
Oben