Support Probleme Radeon R9 290 - Gewährleistung

letsget

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Moin liebe Helfer und Wissende,

gegen Ende November habe ich Probleme mit meiner 1,5 Jahre alten R9 290 festgestellt: Der eine Lüfter drehte sich kaum noch.
Gekauft hatte ich das gute Stück bei Mindfactory, wohin ich diese dann noch im Gewährleistungsfenster zurück geschickt habe.
Anfang Dezember ist die Graka bei Mindfactory eingetroffen und die haben mir gemeldet, dass sie an den Vorlieferanten zur Reparatur weiter geschickt wurde.
Die Graka lief soweit noch einwandfrei, lediglich durch die zu geringe Kühlung trat nach einiger Zeit ein Throttling auf. An und für sich ja scheinbar ein einfach zu behebendes Problem.

Gestern habe ich nun von Mindfactory eine Mail bekommen, in welcher ich über eine Gutschrift zu meiner "Reklamation" informiert wurde. Aufgrund meiner Nutzungszeit von 17 Monaten beläuft sich der "Wertersatz" auf 141€ der ursprünglichen 298€.
Klartext: Die Reparatur war nicht erfolgreich oder zu aufwendig (wer weiß) und ich soll mit ca. 50% (157€) des damaligen Kaufpreises abgespeist werden.
Das kann es doch nicht sein, oder?

Ich habe das Team bereits angeschrieben, welche weiteren Optionen denn zur Verfügung stehen, bislang ohne Antwort.
Hat jemand Erfahrung mit sowas/weiß etwas darüber? In wie weit habe ich denn ein Recht auf ein Ersatzmodell, statt dieser lausigen Entschädigung? Wie sollte ich nun weiter vorgehen?

Vielen Dank schon an dieser Stelle für eure Zeit und noch ein frohes Schaffen!
 
Würde auf jeden Fall auf Zurückgabe der Karte bestehen und Notfalls auf eine alternative Kühlung wechseln, entweder mit Wasser oder einen Lüfter von Arctic Cooling.
Anstatt der Erstattung kannst ja mal fragen ob sie dir Gratis einen Kühler mitschicken damit du ihn selber umbauen kannst ;-)
 
letsget schrieb:
In wie weit habe ich denn ein Recht auf ein Ersatzmodell, statt dieser lausigen Entschädigung? Wie sollte ich nun weiter vorgehen?

Rechtliche Beratung wird es hier im Forum nicht geben.
Zum weiteren Verlauf denke ich warte die Antwort ab. Die steht ja noch aus. Und ich würde auch den postalischen Weg gehen (Einschreiben).
 
Wende dich alternativ einfach mal an den Hersteller.
 
@Biocid Genau das habe ich schon angesprochen ;)

@Killerphil51 In dem Fall wäre das dann ja AMD, korrekt? Meinst du ich sollte den kompletten Vorfall schildern oder lediglich den Defekt ansprechen?
 
letsget schrieb:
@Killerphil51 In dem Fall wäre das dann ja AMD, korrekt? Meinst du ich sollte den kompletten Vorfall schildern oder lediglich den Defekt ansprechen?

Hersteller der Grafikkarte, nicht des Chips. Also Sapphire, MSI, ASUS und Co.
Es sei denn Du bist einer der wenigen mit AMD Referenzkarte :D
 
Grundsätzlich ist da nichts falsch gelaufen. Eigentlich ist sogar das Gegenteil der Fall. Immerhin ist man bei der gesetzlichen Gewährleistung nach einem halben Jahr in der Beweispflicht. Man hat dir also kulanter Weise Geld zurück gegeben. Auch der Abzug für die Nutzungsdauer ist rechtlich ok.
Allerdings würde ich versuchen die defekte Karte zurück zu bekommen. Ein privater Verkauf mit dem Hinweis des Defekts bringt höchstwahrscheinlich mehr ein. Allerdings kann es dann passieren, das man dir Kosten in Rechnung stellt.
Eine weiter Möglichkeit ist natürlich die Nutzung der Garantie beim Hersteller der Karte.
 
hrafnagaldr schrieb:

Sehr gut, danke. Ich werde dann mal die Antwort abwarten und schauen, dass da was vernünftiges bei rum kommt.

@bensel32 Es erklärt sich mir nur nicht, warum solch ein Defekt nicht repariert werden konnte. Rechtlich ist es alles in Ordnung so, das stimmt. Das Outcome, entspricht nur absolut nicht dem, was da hätte bei rum kommen sollen. Meiner Meinung nach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo und deswegen sagt Sapphire ja selber, das sich sich 2 Jahre lang um die wie den Lüfter kümmern, wenns beim Händler selber nix wird.
Mal schauen, ob sie sich dran halten.
 
Mindfactory ist dafür bekannt so was mal gerne zu machen. Witzigerweise gehört deren Distruptor mit zu MF. Hatte Anno 2013 selbst den gleichen Mist mit MF durchlebt. Rechtlich gesehen sind die aber im Recht. Möglich ist sogar das MF mit deiner Karte beim Hersteller die Garantie in Anspruch nimmt, also eine neuen Karte bekommt, dir aber eine Zeitwert erstattet.

Ich würde mich mal im Hardwareluxx beim Sapphire-Support melden. Vielleicht können die eine bessere Lösung für dich finden.
http://www.hardwareluxx.de/community/f293/

EDIT: Habe damals nach meiner Erfahrung mit MF vorher nachgefragt wie es mit der Garantie und Gewährleistung aussieht.

http://www.hardwareluxx.de/communit...-sapphire-radeon-r9-290-tri-x-oc-1008356.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Furchtbar kulant von Mindfactory ohne Hinweis auf die Herstellergarantie einen Wertersatz zu leisten.... Ja... total kulant und das Vorgehen (was bei MF ja Normalität ist) ist vollkommen okay.

Ich würde darauf bestehen, dass die Karte an dich zurückgeht und du auf den Wertersatz verzichtest bzw. eine Garantieabwicklung über den Hersteller wünscht.

Im Zweifel rate ich jeden - spätestens nach den 6 Monaten - bei solchen Fällen immer direkt über den Hersteller zu gehen. In dem Fall wäre es sogar der einfachste Weg gewesen, weil Sapphire eine direkte Endkunden-Garantie hat, wenn ich da richtig informiert bin (bei ASUS und MSI ist es meist nur eine Garantie über den Händler, aber normal sind die da auch kulant, wenn der Händler zickt).
 
@kachiri
Sapphire bietet keine Endkundengarantie, siehe meinen zweiten Link. Von Asus wollen wir gar nicht anfangen, die stellen sich da Quer. Nur bei Händlerinsolvenz kannst direkt an die senden. Bei MSI habe ich gute Erfahrungen gesammelt. Habe damals durch eigenverschulden bei meiner MSI GTX 580 einen der Lüfter geschrotet, die Karte wurde ohne Probleme gegen eine neue getauscht.
 
Lass dir die Karte zurück senden und wende dich direkt an Sapphire. Mit denen kannst du in der Regel ziemlich schnell das Problem lösen.
Du kannst denen auch jetzt schon eine Mail schreiben während du auf die Karte wartest.
 
:evillol:

Grundsätzlich ... ist da einiges falsch gelaufen :-D

-- Wenn ein Käufer etwas zum Verkäufer schickt macht er eigentlich eine Sachmängelhaftung geltend.
Eine Nacherfüllung im Rahmen der Sachmängelhaftung liegt aber eigentlich nicht vor, da das BGB nicht
im Regelfall nicht vorsieht das der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt ( eine Gutschrift erstellt ) und den
gezogenen Nutzen in Abzug bringt. Den Rücktritt wegen Mangelhaftigkeit kann nur der Käufer erklären.

-- Wenn der Verkäufer eine Sachmängelhaftung bei der Reklamation nicht anerkennt, muss er die
Bearbeitung ablehnen und kann ggfls ein Angebot unterbreiten, eine Garantieabwicklung vorzunehmen.
In diesem Fall hätte der Verkäufer schreiben können "Wir lehnen ein Nacherfüllung ab da der Nachweis fehlt, das die
Sache von Beginn an mangelhaft war. Alternativ können wir ihnen eine Garantieleistung anbieten "
( Bemerkung am Rande: Bei Saphire ist laut einem anderen Forenbeitrag nicht einmal klar an wen sich eine
Garantie richtet. Oft wird die Garantie dem Distributor - also dem direkten Kunden des Herstellers - gewährt, so
das dieser die Abwicklung übernehmen soll. Wenn der aber nicht will kann er sich ggfls mit dem Hersteller
streiten und der Kunde steht im Regen.

Aber welcher Verkäufer arbeitet schon so ... korrekt.

-- eine andere Randbemerkung: Im Rahmen einer Nacherfüllung hat der Kunde niemals Anspruch auf eine
Ersatzkarte oder ein anderes als das vertraglich vereinbarte Modell ...

-- Tatsächlich wurde eine Art Garantieleistung erbracht und es bleibt offen ob der Käufer das wirklich wollte.
Bei Garantieleistungen ist der Garantiegeber relativ frei in der Gestaltung. Da wäre es dann zum Beispiel denkbar, das die jeweiligen Garantiebedingungen "Nachfolge-Modell" als mögliche Ersatz-Leistung vorsehen.

-- Der "halbe Preis" hat folgenden Hintergrund ( da werden verschiedene rechtliche Sachen in einen Topf geworfen )
Wenn eine Käufer(!) den Rücktritt erklärt, muss er die Sache und ggfls den gezogen Nutzen herausgeben.

Steuer-technisch(!) war es lange Zeit so, das IT Sachen nach 3 Jahren abgeschrieben waren ... quasi wertlos.
Aber eben nur aus Sicht des Finanzamt! Dann hat sich eingebürgert, das man pauschal für alle iT-Sachen eine
Nutzungsdauer von 36 Monaten unterstellt hat ( Blödsinn ... siehe z.B. Gehäuse ) und damit nach 17 Monaten
quasi den halben Wert hat. Die 17 Monate hat man ja die Karte genutzt und muss diesen Vorteil "herausgeben"

Damit beschreibe ich nur die realen Vorgänge ... was nicht bedeutet, das das rechtlich einwandfrei wäre.
Es sei denn natürlich, das wäre so ein den Garantiebedingungen beschrieben und der Garantienehmer wäre der
letzte Käufer (Quasi Verbraucher).


Man kann dieses Gewurschtel hinnehmen, seinen Seelenfrieden bewahren. Immerhin bekommt man im Regelfall nach 18 Monaten mehr Leistung für das eingesetzte Geld ( weil die Karten schneller werden und man hat eine "frische"
Garantie/Sachmängelhaftung .... ( alternativ kauft man gleichwertiges gebrauchtes in der Bucht )
Life happens ...

Man kann sich aber auch prinzipiell mit dem Verkäufer anlegen "Hör mal! Ich will meine Karte/Eigentum zurück!
Ich wollte nie etwas anderes als eine Sachmängelhaftung und die sieht nur eine Nachbesserung(Reparatur) der eine
Ersatzlieferung (Neu - exakt gleiches Modell )vor !"
Zugriff werden die auf die alten Karte nicht mehr haben ... mit "etwas" Zeit und Nervenverschleiß kann man da u.U. was
erreichen.

Aber so mal als Tip in die Runde:
Wenn ich Reklamationen habt, schreibt explizit dazu was ihr wollt ( z.B. Nacherfüllung durch Nachbesserung inkl Fristsetzung ) Das zwingt den Verkäufer dazu etwas transparenter zu handeln - führt aber ggfls zu Verzögerungen, weil er Verkäufer ja mit euch kommunizieren muss ... wenn er eine Nachbesserung z.b. ablehnt.

Der Haken ...
Mann muss natürlich Sachmängelhaftung + Garantien auseinander halten können.
Aber das Wissen ist so relevant und kommt fast täglich zur Anwendung ... das sollte man sich schon aneignen :-D
 
du musst schauen wie die Garantie bei Sapphire ist. Gewährleistung ist nur 6 Monate ohne Probleme, danach ist Beweislastumkehr oder Kulanz von Mindfactory.

==> google nach Sapphire Garantie Grafikkarten, gibt glaub auch artikel auf computerbase darüber
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder der einfachste Weg für die Zukunft: Solche Verschleißteile wie eine Grafikkarte, am besten doch bei Amazon kaufen, den dezent höheren Preis in Kauf nehmen und sich nach 17 Monaten eben glücklich schätzen, dass Amazon dir problemlos einfach eine neue Karte schickt - oder dir den vollen Preis erstattet.
 
@Maike23 Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort!


Momentan wäre mein einziger Wunsch, dass ich die Karte wieder bekomme und ggf den Lüfter selbst erneuere, aber genau da geht es schon los. Mindfactory will mir die Karte nicht zurück schicken. Ganz schön frech, denn von einer Gutschrift war anfangs gar nicht die Rede und das weitere Vorgehen haben die somit selbst entschieden.
Maike hatte geschrieben, dass den Rücktritt vom Verkauf nur der Käufer durchführen kann, in diesem Fall ist dies nun ja aber anders herum geschehen, "können" die das überhaupt? Ist schon ganz schön frech, oder nicht?



Zitat aus der E-Mail:
"wir nehmen Bezug auf die bisher mit Ihnen geführte Korrespondenz.
Mit der Übersendung der Gutschrift haben wir den Rücktritt vom Kaufvertrag Ihnen gegenüber erklärt.

Damit sind die ausgetauschten Leistungen zurück zu gewähren gem. § 346 Abs. 1 BGB.
Die Ware haben Sie uns bereits ausgehändigt. Den Kaufpreis haben wir abzüglich des Wertersatzes für die von Ihnen gezogenen Nutzungen gutgeschrieben.
Damit ist der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Ihnen steht daher kein Anspruch auf Herausgabe der Ware uns gegenüber zu.
Sofern wir Ihnen die Gutschrift überweisen sollen, bitten wir Sie um die Mitteilung Ihrer Kontodaten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mindfactory Service Team
"



Meinem Empfinden nach kann man hier auch nicht von einem freundlichen Support sprechen.
Es gab noch eine zweite E-Mail, welche noch ein weiteres mal darauf hingewiesen hat:



"Sie haben für die Grafikkarte eine Zeitwertgutschrift erhalten, da es sich um ein Auslaufmodell handelt, welches wir nicht mehr führen.
Eine Zurücksendung erfolgt dabei nicht, dafür haben Sie die Gutschrift erhalten.

Ohne den Nachweis, dass der von Ihnen gerügte Mangel bereits bei der Ablieferung der Ware an Sie vorgelegen hat, steht Ihnen kein Anspruch auf die Gewährleistung und damit auf die Lieferung einer neuen Ware oder Rückzahlung des Kaufpreises zu.

Da Ihrer Reklamation kein Nachweis beilag, haben wir Ihre Reklamation ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und im Wege der Kulanz zur Bearbeitung an unseren Vorlieferanten weitergeleitet.

Unser Vorlieferant hat uns die Gutschrift erteilt, die wir Ihnen übersendet haben.

Bei einem Rücktritt sind die ausgetauschten Leistungen gem. § 346 Abs. 1 BGB zurückzugewähren. Die Ware haben Sie uns bereits übergeben.
Wir sind gem. § 346 Abs. 1 BGB berechtigt, von Ihnen Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu verlangen.
Der BGH hatte mit seinem Urteil vom 16.09.2009 Az. VIII ZR 243/08 entschieden, dass bei einem Rücktritt ein Nutzungswertersatz gem. § 346 Abs. 1 BGB vom Käufer zu zahlen ist.

Da Sie die Ware mehrere Monate nutzen konnten, steht uns für diese Nutzungszeit ein Wertersatzanspruch zu, den wir in der Gutschrift Ihnen gegenüber abgerechnet haben.
Wir lehnen damit die Rückerstattung des gesamten Kaufpreises ab.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mindfactory Service Team
"



Ich schätze mal, dass die Grafikkarte nun bei Sapphire liegt? Komme ich da wieder ran? Ist Mindfactory nicht dazu verpflichtet, dass wenn eine Reparatur nicht durchgeführt werden konnte mir mein Produkt zurückzuschicken?
 
Dann fordere schriftlich deine Karte innerhalb von 14 Tagen zurück!
Da es für dich billiger ist einen neuen Lüfter zu kaufen statt eine neue gleichwertige Karte.

Die Karte ist und bleibt erst mal dein Eigentum!

Mindfactory ist verpflichtet sollte eine Reparatur nicht möglich sein Dir dein Eigentum wieder zur Verfügung zu stellen. Sollte das aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein drohe damit das du im Internet über den schlechten Service berichtest und wenn das alles nicht hilft lasse einen Anwalt ein Schriftstück versenden das hilft meistens.
 
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