News Taipeh setzt App-Umtauschrecht um

Kung-Fu-Tse schrieb:
finde ich gut so, was Taipeh macht.

Google will "verkaufen"? Dann haben die sich an die dortigen Gesetze zu halten oder Google soll da verschwinden.

Äh... Hast Du den Artikel gelesen?

Google IST verschwunden bzw. hat den Laden dicht gemacht und dafür droht auch Strafe.
 
Ganz so unklar ist die Gesetzgebung bzw. deren Anwendung in Deutschland auch nicht.
Zumindest beim kauf von Klingelton-Abos gibt es ausreichend Urteile die bestätigen, dass das Fernabsatzgesetzt gültig ist. Zumindest bemühen Sendungen wie Akte, SternTV und Co. diese Urteile oft genug.
 
Für sowas gibt's prinzipiell mal Demoversionen...
Für die 1$-Apps is sowas auch eher sinnlos, aber für richtige Software wie Navigations-Suiten und dergleichen, die gern mal >50€ kosten, wäre das schon eine feine Sache. Denn man schmerzlich feststellen muss, dass die Software unzuverlässsig funktioniert oder das Kartenmaterial für die eigene Umgebung unzureichend ist, dann wäre es nur fair, das Programm zurückgeben zu können.

Das Gesetz sollte mMn schon durchdacht sein, sonst isses ein Schuss in den Ofen!

MfG, Thomas
 
Ja, das Bußgeld tut weh ...

Ich hätte es an googles stelle nicht anders gemacht, kaufbutton entfernen ...
natürlich nur als druckmittel, man will den markt ja eigentlich bedienen ...

Ich sehe bei Software einfach nicht die möglichkeit da großartig testzeiten zu ermöglichen, das mag bei antivirensoftware oder ähnlichem durchaus gehen und sinnvoll sein, aber generel eher nicht.

mal sehen
 
ich weiß bis heute nicht wie man eine App im MArket umtauscht? wie geht dass denn?
 
Boedefeld schrieb:
Hier in Deutschland ist geöffnete Software schließlich auch vom Umtausch ausgeschlossen und nichts anderes ist eine App, wie ich finde.

Dieser Ausschluss ist im Online-Bereich *komplett* unwirksam. Und da ein "funktioniert nicht" ein Rückgabegrund im Sinne des Gewährleistungsrechts sein dürfte, hat man da auch beim Ladenhandel eine Option - ansonsten hat man bei diesem generell (!) keinen Anspruch auf Rückgabe (faktisch machen's bei nicht kopierbaren Dingen aber fast alle...).
 
toudoku schrieb:
Das sind Leute mit zu viel Zeit. :p

wie wärs wenn man die app erst dann kauft wenn man auch ne halbe stunde zeit hat sie zu testen ...
 
Crystal-X schrieb:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
- die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Und das ist eigentlich schon ein Absatz, der absolut veraltet ist. Warum sind Tonträger und Videos denn vom Umtausch ausgeschlossen, da man früher hergegangen ist, die CD/LP eingelegt und überspielt hat.
Man möchte es den Kopierern möglichst schwer machen, aber mal im ernst, wer macht sich die Mühe und läuft in einen Shop(oder zur Post um es zurückzuschicken), wenn er sich irgendetwas illegal beschaffen möchte. Viel zu aufwendig.

Zu dem Umtauschrecht von Apps. Wir reden hier nicht von einem kleinen Anbieter.
Google sollte normale Umtauschrechte einführen, die Verwendung während einer Probezeit dokumentieren und bei häufig vorkommenden Rückgabe der wirklich gebrauchten Software den User im Shop blocken, und gut ist.
Aber allen ehrlichen Kunden die Möglichkeit zu nehmen miserable Software zurückzugeben ist nicht Kundenorientiert, und schadet obendrein googles Absatz, wenn man weiss, dass man auch für beschissene Software zahlen muss, dann neigt man dazu eher zurückhaltend beim Erwerb von Software zu sein.
 
Du empfiehlst, dass Google mitloggt was man mit der Software die man gekauft hat macht - wie groß die Anfeindungen gegenüber Google deshalb wären kann ich nicht sagen, aber wenn Apple das tun würde stände es in allen Tageszeitungen und der Newsthread hier bei CB hätte 10 Seiten voller "crApple-Spione!!!!!" und "Steve ist der Teufel".

Die aktuelle Umtauschpraxis ist voll in Ordnung, für das Testen des Inhaltes reicht eine Trialversion die es von fast allem gibt und für den Funktionstest reichen die 15min von Google theoretisch, eine Stunde wäre jedoch besser.
Und bei Apple sind Funktionstests nicht wirklich nötig, im Appstore steht auf welchen Geräten ne App läuft und das tut sie normalerweise auch.
Gibt halt weniger Fragmentierung.

Wenn mal was doch nicht geht liegt das höchstens an nem fehlerhaften Update der App oder evtl. Inkompatibilitäten mit ner neuen iOS-Version - da helfen aber auch keine 7 Tage Umtauschrecht wenn das fehlerhafte Update erst am 8. tag kommt.

Und sonst kann man sich immer noch an den Support wenden.
 
SILen(e schrieb:
Du empfiehlst, dass Google mitloggt was man mit der Software die man gekauft hat macht - wie groß die Anfeindungen gegenüber Google deshalb wären kann ich nicht sagen, aber wenn Apple das tun würde stände es in allen Tageszeitungen und der Newsthread hier bei CB hätte 10 Seiten voller "crApple-Spione!!!!!" und "Steve ist der Teufel".
Ich glaub, du hast keine Ahnung, was normalerweise so alles geloggt wird. Da kräht kaum wer nach, obwohl viele Sachen meines Erachtens schon deutlich zu weit gehen. Bei Personenbezogenen Daten wie in deinem Beispiel ist es absolut verwerflich.
Um es aber nochmal klarer zu stellen, mein Vorschlag beinhaltet nicht, dass jede Tätigkeit geloggt wird. Aber dass die Anwendungen einen Wert im Shopsystem hinterlassen können, der den Nutzungsgrad angibt. Das muss natürlich von Anwendung zu Anwendung unterschiedlich sein.
Wenn du ne Datenbank mit zwei Einträgen fütterst, ist das quasi nichts, und weit im Bereich von User-Testet.
Aber wenn du z.B. an einem PC mit einem Wiederherstellungstool zwei Festplatten wiederhergestellt hast, dann ist der Nutzungsbedarf wohl eher ausgeschöpft.

P.S. Wenn du in einem normalen Onlineshop immer und immer wieder Sachen zurückschickst, wirst du auch irgendwann von denen ne Nachricht bekommen, dass sie keine Lust mehr haben, dir Weiter waren zuzusenden.
 
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