Vergehen wegen Urheberrechtsgesetz!

Ja, also ich hab auch ein wenig gegoogelt und so schlimm wird es wohl nicht werden. Das ist ja nun wirklich nicht viel was die mir da vorwerfen. Aber mal sehen was die polizei mir da erzählt, hingehen werde ich auf jedenfall.

Wie verhält es sich eigentlich nun mit einer hausdurchsuchung? Manchmal konfeszieren die ja auch den pc.
 
Darf ich fragen, bei welchem Provider Du bist und welchen Dienst ( Bittorrent, eMule etc) Du genutzt hast?

Wenn die vor hätten, den PC zu beschlagnahmen oder eine Hausdurchsuchung zu machen, hättest Du wohl vorher keine Einladung erhalten.
 
Dann hättest du ihn aber vermutlich schon nicht mehr ;) daher wirds nichts ernstes sein, wird vieleicht darauf hinauslaufen das du einen Betrag x bezahlst und eine Erklärung unterschreiben mußt, im günstigsten Fall gar nichts, das mag ich aber nicht beurteilen können.
 
Ja stimmt schon. heute morgen hat es hier geklingelt, ich hab mich panisch unter der bett decke verkrochen. Ich hatte gedacht jetzt kommen die und brechen die tür auf :-) man hört ja so einiges.

Naja, ich werde euch donnerstag mal berichten was die da gesagt haben.

gruß angie
 
Die Polizei stellen ihre Standardfragen zu den Vorwürfen und Du kannst auf eigenen Wunsch darüber konkret Auskunft geben oder eben nicht. Der Rest ist übliche Bürokratie und das wars dann auch schon wieder von dieser Seite.
Die Polizei muss auf jede Anzeige tätig werden, unabhängig von tatsächlich schuldig oder nicht schuldig.
Diese polizeilichen Anzeigen können der Gegenseite auch als Untermauerung ihres Begehrens zweckdienlich sein, auch um die Herausgabe Deiner Realadresse zu begründen. Doch deren eigentliches Interesse ist eher weniger das strafrechtliche, für sie wenig profitable Verfahren ansich. ^^
Und nicht vergessen: Schuldig bist Du erst NACH einem richterlichen Urteil, egal was Dir irgendwelche Wald- und Wiesenanwälte einreden wollen. Zahlen musst du auch nicht ohne Verurteilung zu Deinen Lasten. Abmahnungen sind lediglich ein privates Angebot auf außergerichtlichen Vergleich. Zahlen schützt nicht vor weiteren Abmahnungen und Anzeigen in ähnlich gelagerten Fällen. Diese Entscheidung muss jeder selber treffen und im Zweifel individuell von einem Anwalt geprüft werden.
Wir können und dürfen hier nicht beraten, sondern können nur unsere eigene Vorgehnsweise schildern.

Bei Hilfebedürftigkeit bekommst du einen kostenlosen Beratungsschein auf Deinem Amtsgericht. somit kostet Dich die gesamte vor-/außergerichtliche anwaltliche Beratung insgesamt 10 EURO. Für Prozesse gibts dann noch Prozesskostenbeihilfe, aber dazu kommt es in der Regel seltener.
 
...und wer fragt nach dem Schutz Deiner persönlichen Daten?

Die Herausgabe Deines Namens u. Deiner Adresse ist auch nicht sauber, oder?
 
Ich frage mich das auch gerade. Ist es nicht so, dass persönliche Daten nur zu abrechnungszwecken archiviert und verwendet werden dürfen. Das dürfte sich doch höchstens ab 01.01.2009 ändern, oder? Und das auch vorbehaltlich noch ausstehender Urteile zur Vorratsdatenspeicherung (...)
 
Wenn nicht besondere (Schuld-)Gründe vorliegen, würde ich so argumentieren.

Der Kläger soll erstmal nachweisen, wann ich ihm den Zugriff auf meine Daten erlaubt habe.
 
@runner43
Von was redest du gerade?
Bei einer Anzeige, braucht die Staatsanwaltschaft/Polizei keine Erlaubnis von dir deinen Namen ermitteln zu dürfen. Und wer hat irgend einen Namen heraus gegeben?
Und der Kläger soll Zugriff auf irgendwelche Daten nachweisen? Auf was für Daten denn und wie, wieso und was denn nachweisen?
Ich verstehe nicht ansatzweise, was du willst.

@[Stephan]
Persönliche Daten können sowohl zu Abrechnungszwecken, als auch zur verdachtsunabhängigen Überwachung (VDS) gespeichert werden. Die VDS ist bereits seit 01.01.08 aktiv, wird für ISP aber erst ab Anfang 09 bindend.
Rückfragen zum Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzungen dürfen nur über Rechnungsdaten laufen und sie tun das auch.
 
Bindend ab Jan 2009, soweit ok. Aber für Flatrate-Nutzer sollten keine abrechnungsrelevanten Daten anfallen, die von den ISP unabhängig der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden.
 
Hallo, du must werder zur Polizei gehen noch was sagen.

NUR VORLADUNGEN VOM STAATSANWALT MUSS MAN FOLGE LEITSEN,

oder man kann "Zwangsvorgeführt" werden!

Ob es aber ratsam ist kann ich dir nicht Sagen, war noch nicht in so eine Situation.

Desweiteren manipulierten die von der Polizei oft die Schriftstücke die sie den

Verdächtigen zeigen werden um sie zum Plauder zu bringen.

(Vorhaltung falscher Tatsachen.)

Desweiteren ist die Polizei nicht die Staatsanwaltschaft!

Die von der Polizei können dir Versprechen was sie wollen, ist aber alles Schall und Rauch.

Nur was schrifftlichen vom Staatsanwalt ist was seriöses,

z.B. Eistellung des Verfahrens gegen Zehlung von xxx EUR.

Du solltest dir nebenbei auch Rat eines Fachanwalts einholen.
 
Hi,

ich wollte euch mal den Stand der Dinge mitteilen. Ich bin nicht zur Polizei gegangen. Ich habe doch einen Rechtsanwalt eingeschaltet und der wartet jetzt auf Akteneinsicht. Ich hab nämlich keine Lust mich wegen so einem Kleinen Ding abzocken zu lassen. Wenn ich was erfahre, teile ich es euch mit. :)

Liebe Grüße angie
 
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