Gesetzentwurf zu „Killerspielen“ im Bundesrat

Volker Rißka
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Der Freistaat Bayern wird in der Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007 seinen Gesetzentwurf zu „Killerspielen“ vorstellen, welcher unter anderem eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft in Aussicht stellt. Die Vorlage steht unter dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes“ auf der Tagesordnung.

Ziel des Vorstoßes aus Bayern ist klar: Wie es in der Erläuterung des Gesetzentwurfes heißt, welcher auch als Online-Version im pdf-Format zur Verfügung steht, gilt es „die Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor den negativen Einflüssen jugendgefährdender Medien insbesondere so genannter Killerspiele“ zu verbessern.

Bisher gibt es im Paragraphen 131 nur eine Klausel zu „Gewaltdarstellungen“. Diese soll nun weitaus präziser gehandhabt werden. Der Gesetzesantrag sieht eine neue Regelung des Paragraphen 131a für das Strafgesetzbuch (StGB) vor, der „Killerspiele“ als „Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen“ definiert.

Wer solche Spiele herstellt, verbreitet, veröffentlicht, anbietet, anpreist, bezieht oder vorrätig hält, soll deshalb in Zukunft mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft werden können. Weitere Änderungen sieht der Gesetzentwurf auch beim Jugendschutzgesetz und den Anforderungen an die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) vor. So wird beispielsweise der Bußgeldrahmen des Jugendschutzgesetzes von 50.000 auf 500.000 Euro ausgeweitet. Des Weiteren gibt es auch Änderungen im Paragraph 118a „Menschenverachtende Spiele“ im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, welche fortan mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden können.

Am 16. Februar 2007 wird der Gesetzentwurf im Bundesrat diskutiert. Im Entwurf ist vorgesehen, dass das Gesetz zum 1. April 2008 in Kraft treten soll. Wann ein endgültiges Ergebnis der Diskussion zu erwarten ist, steht noch in den Sternen, aber man dürfte die Sache mit Spannung verfolgen. Denn bisher lehnt die Mehrheit der Internetnutzer laut Umfragen eine solche Regelung ab, während die Bevölkerung außerhalb des Internets dem Gesetzesentwurf eher zustimmen würde.