Amazon Dash Button: Verbraucherschutz kritisiert Ein-Klick-Bestellsystem

Daniel Kurbjuhn
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Amazon Dash Button: Verbraucherschutz kritisiert Ein-Klick-Bestellsystem
Bild: Amazon

Mit dem Amazon Dash Button lassen sich per Knopfdruck Dinge des alltäglichen Lebens direkt bei Amazon bestellen, ohne dass AGB, Lieferdaten oder gar aktuelle Preise eingesehen werden können. Das Einkaufen mit nur einem Fingerdruck ruft deshalb Verbraucherschützer auf den Plan.

Kritik an vielen Stellen

Um über den Dash Button einkaufen zu können, werden ein an das Internet angebundenes WLAN, die Amazon-App für die Einrichtung und eine Prime-Mitgliedschaft benötigt. Die Buttons selber kosten 4,99 Euro, der Anschaffungspreis wird allerdings mit der ersten Bestellung verrechnet. Jeder Dash Button ist genau einem Produkt wie beispielsweise Waschmittel oder Windeln zugeordnet.

Amazon Dash Button
Amazon Dash Button (Bild: Amazon)

Die Kritik der Verbraucherschützer ist vielseitig und betrifft unter anderem den Vertragsschluss im rechtlichen Sinne, die Transparenz, eine unklare Rechtslage sowie den Zwang und die Bindung an Amazon und die Produkte.

Wesentliche Vertragsbestandteile fehlen

Ein Hauptkritikpunkt ist die Durchführung der Bestellung: Wie Amazon gegenüber den Verbraucherschützern bestätigte, wird der Vertrag mit dem Online-Versandhaus bereits mit dem Druck auf den Dash Button geschlossen. Der Preis, die Versandbedingungen oder andere Informationen wie das Widerrufsrecht sind dabei jedoch nicht ersichtlich. Diese Informationen sind allerdings für Bestellungen im Internet zwingend erforderlich, weshalb bei Online-Bestellungen unter anderem auch der Hinweis „Zahlungspflichtig bestellen“ erscheint.

Diese Vorgabe gilt unabhängig vom jeweiligen Gerät und somit nach Ansicht der Experten auch für die Dash Buttons. Es sei nicht ausreichend, dass der Kunde über die App Details erfährt, da damit beispielsweise der Preis als wesentlicher Vertragsbestandteil (esentiali negoti) nicht beim Vertragsschluss aufgeführt wird. Diese Kritik lässt sich auch auf den Dash Replenishment Service ausweiten, bei dem vernetzte Haushaltsgeräte die Bestellung ohne aktive Handlung des Kunden durchführen.

Es mangelt an Transparenz beim Preis

Der fehlende Preis bietet noch weitere Kritik, denn den Nutzern wird durch die Dash Buttons die Möglichkeit verwehrt Preise zu vergleichen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob ein anderes Produkt günstiger ist, sondern auch darum, ob das gleiche Produkt eventuell auf anderen Plattformen, aber auch innerhalb des Amazon Marketplace günstiger zu haben ist. Diese Gefahr ist um so größer, wenn der Verbraucher gleich mehrere der Dash Buttons einsetzt. Ebenfalls kritisch betrachten die Verbraucherschützer die Bindung an Amazon Prime.

Offen ist auch eine rechtliche Frage: Dash Buttons lassen sich von jedem Nutzer betätigen, unabhängig davon, ob dieser Eigentümer des Bestellknopfes ist. Damit stellt sich die Frage, wer für einen ungewollten Kauf verantwortlich ist, sei es weil ein Kind den Knopf betätigt hat, die Katze oder der Gast. Problematisch ist dabei auch, dass sich ein Produkt bereits neu bestellen lässt, sobald die vorherige Bestellung zugestellt wurde.

Das WLAN-Passwort liegt bei Amazon

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Datenschutz, denn Amazon kann mit Hilfe der Dash Buttons an vielen Stellen Daten der Nutzer sammeln. So ist der Nutzer zunächst an die Amazon-App gebunden, mit deren Hilfe die Dash Buttons auf ein bestimmtes Produkt eingestellt werden. Die App verlangt bei der Installation allerdings weitreichende Befugnisse und will unter anderem auch auf Kontaktdaten und Standortinformationen zugreifen.

Kritisch sehen die Experten auch die Tatsache, dass Amazon die Nutzer dazu auffordert ihr WLAN-Passwort auf den Servern des Online-Versandhauses zu speichern, damit die Einrichtung der Dash Button künftig schneller durchgeführt werden kann und das Passwort nicht jedes Mal erneut eingegeben werden muss.

Vorgehen noch unklar

Obwohl die Kritik der Verbraucherschützer an den Dash Buttons von Amazon vielseitig ist, ist bislang unklar, ob und wie dagegen vorgegangen werden soll. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch keine Klage vorgesehen.