IFA 2016

Deutsche Telekom: Grünes Licht für die Vectoring-Pläne erteilt

Andreas Frischholz
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Deutsche Telekom: Grünes Licht für die Vectoring-Pläne erteilt
Bild: Deutsche Telekom

Von offizieller Seite aus wurde der Vectoring-Streit heute beendet. Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom zum Start der IFA 2016 den finalen Zuschlag erteilt, um den Nahbereich um die rund 8.000 Hauptverteiler in Deutschland weitestgehend exklusiv auszubauen.

Anfang der Woche hatte die Telekom die notariell beurkundete Investitions- und Ausbauzusage abgegeben, die bislang noch gefehlt hatte. Damit verpflichtet sich der Bonner Konzern, bis 2018 den Nahbereich um die Hauptverteiler bundesweit auszubauen. Die Bundesnetzagentur zeigt sich dabei zuversichtlich, dass die Telekom die Zusagen auch einhält, da andernfalls „spürbare Sanktionen“ drohen.

Nachdem die EU-Kommission Mitte Juli grünes Licht für unsere Entscheidung gegeben hat und auch die Telekom uns Anfang dieser Woche ihre angekündigte verbindliche Ausbau- und Investitionszusage für den Vectoring-Rollout in den Nahbereichen vorgelegt hat, können wir das Regulierungsverfahren jetzt abschließen“, erklärt Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann. Von dem Beschluss erhofft sich die Regulierungsbehörde nun einen beschleunigten Breitbandausbau. Eine flächendeckende Verfügbarkeit von Anschlüssen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s sollte „wesentlich gefördert“ werden.

Kompensation für die Wettbewerber

Mit dem aktuellen Beschluss ist die Telekom nun nicht mehr verpflichtet, den Wettbewerbern im Nahbereich um die Hauptverteiler einen direkten Zugang zur „letzten Meile“ zu gewähren, wenn die entsprechenden Anschlüsse mit der VDSL2-Vectoring-Technologie erschlossen werden. Als Ausgleich muss die Telekom aber ein virtuell entbündeltes Vorleistungsprodukt anbieten (VULA), das dem physischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) sehr nahe kommt.

Zudem umfasse der Beschluss noch „differenzierte Regeln für eine finanzielle Kompensation der Wettbewerber durch die Telekom, wenn sie infolge des Vectoring-Ausbaus in den Nahbereichen keinen Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlussleitung mehr erhalten können“.

Davon abgesehen erhalten prinzipiell auch die Telekom-Wettbewerber das Recht, den Nahbereich um einen Hauptverteiler mit Vectoring auszubauen. Möglich ist das aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: So muss ein Wettbewerber in dem jeweiligen Gebiet 33 Prozent mehr erschlossene Kabelverzeiger als die Telekom vorweisen. Aufgrund dieser Mindestabstand-Regelung betrifft das aber nur eine geringe Anzahl von Hauptverteilern.

Außerhalb der Nahbereiche gilt immer noch das „Windhund“-Prinzip

Außerhalb der Nahbereiche bleibt die Bundesnetzagentur „im Grundsatz“ beim bekannten „Windhund“-Prinzip. Das bedeutet: Wer einen Kabelverzweiger als erstes für den Vectoring-Ausbau reklamiert, hat Vorrang. Von dieser Regel sollen rund 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland betroffen sein.

Wettbewerber sprechen von „schwarzem Tag“

Erwartungsgemäß zeigen sich die Telekom-Wettbewerber wenig begeistert von dem Beschluss der Bundesnetzagentur. „Heute ist ein schwarzer Tag für den zukunftsfähigen, nachhaltigen Glasfaserausbau in Deutschland“, erklären die Geschäftsführer der alternativen Provider-Verbände Breko, Buglas und VATM in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Verbände kritisieren seit geraumer Zeit, dass mit den Vectoring-Plänen der Ausbau von direkten Glasfaseranschlüssen (FTTB/H) erschwert werde. Denn auf diese Weise werden bestehende oder geplante FTTB/C-Anschlüsse mit der günstigeren Vectoring-Technologie „überbaut“, womit die Investitionen für den jeweiligen Glasfaseranbieter weniger rentabel sind.

Das verdeutlicht, wie gefährlich es ist, Regulierungsentscheidungen aufgrund von Investitionszusagen des marktbeherrschenden Unternehmens zu treffen“, so die Geschäftsführer der alternativen Provider-Verbände. Dass die Telekom sich mit der Investitionszusage von der Regulierung „freigekauft“ habe, ist ohnehin einer der zentralen Vorwürfe der Wettbewerber. Deswegen fordert man nun umso vehementer, dass bei den Vorleistungsprodukten die Vorgaben der EU-Kommission eingehalten werden.

Mit Klagen ist zu rechnen

Trotz der finalen Entscheidung der Bundesnetzagentur ist immer noch nicht mit einem Ende des Streits zu rechnen. Erwartbar seien „Klagen der Wettbewerber“ gegen den Beschluss. „Das ist allen Beteiligten von Beginn des Verfahrens [von Anfang an] klar gewesen“, so die Geschäftsführer der alternativen Provider-Verbände.

Die Deutsche Telekom will sich am Freitag auf der IFA-Pressekonferenz zur Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur äußern.

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