Ermittlungsverfahren: Mark Zuckerberg im Visier der Staatsanwaltschaft

Daniel Kurbjuhn
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Ermittlungsverfahren: Mark Zuckerberg im Visier der Staatsanwaltschaft
Bild: Lukasz Porwol | CC BY 2.0

Die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren gegen führende Facebook-Manager eingeleitet. Neben Gründer Mark Zuckerberg sind auch die Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie die europäischen Lobbyisten Richard Allan und Eva-Maria Kirschsieper mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontiert.

Vorwurf: Volksverhetzung durch Duldung

Grund für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft in München ist eine Anzeige des Würzburger Rechtsanwalts Chan-jo Jun. Dieser wirft den Managern des sozialen Netzwerkes vor, Gewaltaufrufe, Holocaustleugnung, Mordaufrufe und andere Straftaten auf der Plattform zu dulden.

Der Anzeige beigefügt wurde eine Liste mit Fällen, die zeigen, dass Facebook häufig entsprechende Kommentare und Bilder duldet. So zeigt die Liste unter anderem Beispiele, bei denen die Verantwortlichen auch nach mehrfacher Aufforderung entsprechende Beitrage nicht gelöscht haben. Oft wird eine Löschung mit der Standardantwort abgelehnt, dass der beanstandete Beitrag unbedenklich sei.

Zu wenig Eigeninitiative von Seiten des sozialen Netzwerks

Die Problematik rund um die Hassbeiträge ist dem sozialen Netzwerk alles andere als neu: Erst Ende August äußerte sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) entsprechend kritisch und forderte Facebook auf, die Beiträge selbstständig zu löschen. Gleichzeitig lobte der Minister aber auch die Fortschritte bei der Löschung, wenn entsprechende Beiträge gemeldet würden.

Grundsätzlich ist Facebook erst dann zur Löschung verpflichtet, wenn das soziale Netzwerk Kenntnis von einem Hassbeitrag erlangt. Die Frage ist jedoch, ab welchem Zeitpunkt eine Kenntnisnahme vorliegt. Vorschläge wie Filterfunktionen und ähnliche Lösungen stoßen bei Netzaktivisten allerdings regelmäßig auf Kritik, da hier die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass Beiträge geblockt werden, die eigentlich keine Hassbeiträge darstellen.

Das nun eingeleitete Ermittlungsverfahren schlägt jedoch höhere Wellen, denn hier liegt der Vorwurf darin, dass Facebook auch bei Kenntnisnahme entsprechender Hassbeiträge nicht tätig wird. Damit käme das soziale Netzwerk seinen Pflichten nicht nach. Offen ist dabei aber die Frage, ob die amerikanischen Manager des Unternehmens dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Bei einer ähnlichen Anzeige Mitte März dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Verfahren im Hinblick auf die Zuständigkeit abgelehnt.

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