Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Kompromiss beinhaltet umstrittene Löschfristen

Andreas Frischholz
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Kompromiss beinhaltet umstrittene Löschfristen

CDU/CSU und SPD konnten sich laut Informationen des Spiegel auf einen Kompromiss bei dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verständigen. Die umstrittenen Löschfristen bleiben demnach bestehen, allerdings erhalten soziale Netzwerke wie Facebook die Gelegenheit, die Kontrolle der gemeldeten Beiträge auszulagern.

Bei der Auslagerung soll es sich aber nicht um einen privaten Dienstleister handeln, der gemeldete Beiträge hinter verschlossenen Türen und ohne öffentliche Kontrolle bearbeitet. Was der Großen Koalition vorschwebt, ist eine Einrichtung, die mehrere Plattformen gemeinsam nutzen. Diese muss dann entsprechend der deutschen Vorgaben arbeiten und transparenter mit Informationen umgehen. Überprüft werden sollen die Ergebnisse vom Bundesamt der Justiz, das auch Sanktionen verhängen kann.

Regulierte Selbstkontrolle als Lösungsansatz

So ein System im Sinne der Selbstkontrolle wurde bereits bei der Experten-Anhörung im Bundestag als Option genannt, um das Gesetz zu retten. Denn in der aktuellen Form ist es nach Ansicht von einer Mehrheit der Experten verfassungswidrig.

Was allerdings bei dem Kompromiss der Bundesregierung bestehen bleibt, sind die Löschpflichten. Das gelte laut dem Spiegel-Bericht auch für die Klausel, dass „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden entfernt werden sollen. Bei komplizierten Fällen sind es immer noch sieben Tage. Immerhin: Es soll noch eine genauere Definition für Inhalte geben, die unter die Kategorie „offensichtlich rechtswidrig“ fallen.

Reduziert werden soll zudem noch die Anzahl der Straftatbestände, bei denen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt. Und neu ist auch, dass der Zustellungsbevollmächtigte der sozialen Netzwerke eine Frist von 48 Stunden hat, um auf Anfragen der Behörden zu reagieren. So eine Kontaktstelle wird mit dem Gesetz verpflichtend und ist einer der wenigen Punkte, den viele Experten begrüßen.

Anpassungen kurz vor Toresschluss

Das Ziel der Großen Koalition ist klar: Anpassungen sind nötig, das hat die Experten-Anhörung am Montag verdeutlicht. Fraglich ist nur, ob die Schritte ausreichen. Indem die Selbstkontrolle gefördert wird, greift die Bundesregierung zumindest einen Vorschlag auf. Doch an den umstritten Löschfristen ändert das zunächst wenig.

Am Montag sollen die Fraktionen laut Spiegel den Kompromiss final beschließen. Danach wäre dann der Bundestag an der Reihe.