DSGVO-Verstöße: Beschwerde gegen Google wegen Standort-Tracking

Frank Hüber
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DSGVO-Verstöße: Beschwerde gegen Google wegen Standort-Tracking
Bild: TeroVesalainen | CC0 1.0

Verbraucherschützer aus sieben europäischen Ländern haben angekündigt gegen Google Beschwerde wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden einzulegen. Bei der Beschwerde steht die Art und Weise, wie Google den Standort der Nutzer nachverfolgt, im Fokus.

Demnach verstoße Google mit der Nachverfolgung des Nutzerstandortes gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung, da den Nutzern einerseits keine echte Wahl gelassen werde, ob man diese Funktion nutzen wolle oder nicht, und Google zudem die Nutzer nicht ordnungsgemäß darüber in Kenntnis setzt, welche Konsequenzen dieses Tracking nach sich zieht. Aus diesem Grund sei die Einwilligung der Nutzer nicht informiert und freiwillig erteilt. Google nutze stattdessen „zahlreiche Tricks“ um sicherzustellen, dass Nutzer diese Funktion aktiviert haben. Diese „unfaire Praxis“ lasse Nutzer aber im Ungewissen, was mit ihren Daten passiere. Google habe jedoch keinen ausreichenden rechtlichen Grund und kein berechtigtes Interesse, diese Daten zu erheben, so die Verbraucherschützer. Google missachte fundamentale DSGVO-Prinzipien, so Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens.

Verknüpfung verrät viel über die Person

Die Standortdaten seien zudem relevant, da sie viel über die Menschen verraten können, etwa über ihren Glauben aufgrund von Kirchenbesuchen, ihre politische Haltung durch die Teilnahme an Demonstrationen, ihren Gesundheitszustand aufgrund von Arztbesuchen oder auch ihre sexuelle Ausrichtung. Notwendig hierfür ist nur eine Verknüpfung der Standortdaten mit zusätzlichen, verfügbaren Informationen über die Standorte.

Deutsche Verbraucherschützer erwägen einstweilige Verfügung

Verbraucherschützer aus Norwegen, den Niederlanden, Griechenland, Tschechien, Slowenien, Polen und Schweden wollen deshalb Beschwerde bei den nationalen Datenschutzbehörden einreichen, so der europäische Verbraucherschutzverband (Beuc). Dänemark wird das Vorgehen von Google zudem an die Behörde melden und auch der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwägt eine einstweilige Verfügung gegen Google aufgrund dieses Vorgehens zu erwirken. Außerdem wird auch der Transatlantic Consumer Dialogue das Vorgehen von Google der Federal Trade Commission (FTC) melden.

Erst im Sommer war bekannt geworden, dass Google selbst bei Deaktivierung des Standortverlaufs Standorte der Nutzer speichert.

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