Bundesnetzagentur: Über 10 Millionen Geräte aus dem Verkehr gezogen

Michael Schäfer
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Bundesnetzagentur: Über 10 Millionen Geräte aus dem Verkehr gezogen
Bild: Pexels | CC0 1.0

Über den Online-Handel lassen sich eine Vielzahl von Elektronik-Produkten leicht ordern – auch aus dem Ausland. Dass manche Hersteller es dabei mit den Vorgaben nicht immer so genau nehmen, zeigt ein aktueller Bericht der Bundesnetzagentur. Diese musste im vergangenen Jahr den Verkauf von über 10 Millionen Produkten verbieten.

Viele dieser Produkte wiesen Funkstörungen beziehungsweise elektromagnetische Unverträglichkeiten auf und konnten somit unter anderem den Mobilfunk behindern. Aus diesem Grund hätten diese Geräte nicht in der EU angeboten werden dürfen und wurden daher von der Regulierungsbehörde mit einem Verkaufsverbot belegt. Aber nicht nur Produkten aus dem nicht-europäischen Raum drohte im letzten Jahr Ungemach, auch bei den rund 4.600 Überprüfungen im deutschen Einzelhandel sprach die Behörde insgesamt 112 Vertriebsverbote und 713 Festsetzungsschreiben zur Behebung formaler Mängel für rund 1,63 Millionen nicht konforme Produkte aus.

Bluetooth-Lautsprecher, Smartwatches, Mobilfunkgeräte und Drohnen vorne dabei

Bei ihren Überprüfungen in Form von anonymen Testkäufen konzentrierte sich die Regulierungsbehörde jedoch vornehmlich auf Online-Händler, welche Waren in großen Stückzahlen im Internet anboten. Die dabei festgestellten Mängel reichten von fehlenden Kennzeichnungen und Produktinformationen bis hin zu unzulässigen Frequenznutzungen oder zu hohen Sendeleistungen.

Bei den 10,21 Millionen beanstandeten Produkten lagen Bluetooth-Lautsprecher mit 4,14 Millionen Stück an der Spitze der Liste, gefolgt von 2,42 Millionen Smartwatches sowie 508.200 Mobilfunkgeräte und knapp 123.000 ferngesteuerten Drohnen. Unter das Verkaufsverbot fielen auch rund 2,5 Millionen drahtlose Kopfhörer, welche Störungen in sicherheitsrelevanten Frequenzbereichen wie zum Beispiel des Polizeifunks oder des Rettungsdienstfunks verursachen können.

Kooperation mit dem Zoll ausgeweitet

Da die Anzahl von Nutzern, welche ihre Produkte online direkt aus Drittstaaten bestellen, rasant wächst, hat die Bundesnetzagentur zudem ihre Zusammenarbeit mit dem Zoll intensiviert. So wurden im Jahr 2018 17.000 verdächtige Warensendungen vom Zoll an die Bundesnetzagentur gemeldet, welche insgesamt 240.000 Produkte umfassten. In mehr als 87 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe für den deutschen Markt.

Die rasant steigenden Zahlen zeigen, wie wichtig unsere Überwachung des Online-Handels ist. Nur so können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam schützen‟, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Immer mehr unsichere Produkte aus Fernost gelangen über das Internet auf den deutschen Markt. Wenn der Preis sehr niedrig ist, sollten Verbraucher zweimal hinschauen‟.

Für den Käufer immer undurchsichtiger

Für den Käufer wird es hingegen immer schwieriger, konforme Produkte von denen zu unterschieden, welche nicht den hiesigen Vorgaben entsprechen. Laut Homan sollten Käufer zumindest darauf achten, dass solche Geräte über eine deutschsprachige Bedienungsanleitung verfügen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Einen entsprechenden Hinweis hatte die Behörde bereits zum letztem Weihnachtsgeschäft veröffentlicht.

Aber das alleinige Augenmerk auf das Siegel kann keine endgültige Sicherheit garantieren, denn in einer Zeit, in welcher Produktpiraten Originalprodukte bis aufs kleinste Detail nachahmen können, dürfte die Fälschung der CE-Kennzeichnung für diese eines der geringsten Probleme darstellen.

Keine Entwarnung in Sicht

Auch in der Vergangenheit musste die Bundesnetzagentur immer wieder mit Verkaufsverboten bei nicht konformen Geräten einschreiten. Im Februar 2017 wurde die Kinderpuppe „Cayla‟ aus dem Verkehr gezogen, weil diese heimlich die Gespräche von Kindern aufzeichnen und weiterleiten konnte. Im April letzten Jahres wies die Behörde darauf hin, dass die Nutzung von GPS-Trackern mit Mikrofonfunktion gegen geltendes Recht verstoße und entsprechende Geräte vernichtet werden müssen.