DAZN Preiserhöhung: Verbraucherzentrale plant Klage und sucht Betroffene

Frank Hüber
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DAZN Preiserhöhung: Verbraucherzentrale plant Klage und sucht Betroffene
Bild: DAZN

Der Streaming-Dienst DAZN hat Anfang letzten Jahres zunächst für Neukunden die Preise deutlich um fast 100 Prozent erhöht und dann zum August 2022 auch Bestandskunden darüber informiert, dass für sie fortan die neuen Preise gelten: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält letzteres ohne Zustimmung der Kunden für rechtswidrig.

100 Prozent Aufschlag ohne Zustimmung

Seit dem 1. August 2022 kostet das Sport-Streaming mit DAZN (Da Zone) statt 14,99 nämlich auch für Bestandskunden 29,99 Euro pro Monat und bei Einmalzahlung statt 149,99 nunmehr 274,99 Euro pro Jahr. Statt der expliziten Zustimmung der Bestandskunden zu dieser Preiserhöhung hat der Anbieter diese mit einer Frist von 30 Tagen lediglich über die neuen Preise informiert und ihnen gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Preiserhöhung von DAZN rechtswidrig?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegende AGB-Klausel bei DAZN allerdings für intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden deshalb für rechtswidrig. Mit einer Sammelklage will er die zu viel gezahlten Gebühren vom Anbieter für Betroffene zurückholen.

Betroffene für Musterfeststellungsklage gesucht

Dafür sucht der vzbv nun Bestandskunden von DAZN, die von der Preiserhöhung während eines laufenden Vertrags betroffen sind und ihren Fall schildern möchten. Diese dokumentierten Fälle, bei denen Betroffene ihre Vertragsbestätigung, Preiserhöhungsmitteilungen und etwaige weitere Unterlagen an den Verbraucherzentrale Bundesverband übermitteln müssen, sollen als Basis für eine Musterfeststellungsklage gegen DAZN dienen, die vom vzbv angestrebt wird.

Auf einer dafür eingerichteten Website können Betroffene, die sich daran beteiligen möchten, an einer Umfrage teilnehmen. In dieser wird abgefragt, ob man von der Preiserhöhung betroffen ist, den neuen Tarif bereits gezahlt hat und wie man auf die Preiserhöhung reagiert hat, etwa mit Widerspruch, einer Kündigung oder indem man nichts unternommen hat. Wenn man auch später kein neues Abonnement bei DAZN abgeschlossen hat, kommt man so grundsätzlich für die Musterfeststellungsklage in Betracht und kann seine Daten hinterlegen.