Dying Light: The Beast im Test: Fazit

 3/3
Wolfgang Andermahr
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Ohne Raytracing ist es kompliziert

Dying Light: The Beast war auf dem Weg, eine technisch tolle PC-Version zu werden. Doch dann gab es kurz vor dem Launch (offenbar) ein technisches Problem mit Hardware-Raytracing und das Feature wurde vorerst aus dem Spiel genommen – was der Grafikqualität stark geschadet hat.

Gerade die RT-Beleuchtung ist entscheidend in dem Spiel, damit es gut aussieht. Mit reiner Rasterizer-Optik kann die Produktion nicht mit anderen aktuellen Spielen mithalten. Und nicht nur das: Das dreieinhalb Jahre alte Dying Light 2 (Test) sieht mit Hardware-Raytracing besser aus als das neue „The Beast“. Immerhin, Raytracing soll in Kürze noch den Weg in das neue Spiel finden. Doch wann das genau sein soll, ist unklar.

Ohne Hardware-Raytracing sind die Anforderungen weder besonders hoch noch niedrig. Die Grafikkarte ist der limitierende Faktor, ein aktuelles Mittelklasse-Produkt erreicht in Ultra HD die 60 FPS, Einsteiger-Produkte schaffen dies in WQHD, ältere Einsteiger-GPUs zumindest teilweise in Full HD.

60 FPS werden in erreicht ab (Direkt zu den Benchmarks):
Nvidia AMD Intel
2.560 × 1.440 RTX 5060 Ti
RTX 4070
RX 9060 XT
RX 7900 XT
3.440 × 1.440 RTX 5070
RTX 4070
RX 9070
RX 7900 XTX
3.840 × 2.160 RTX 5070 Ti
RTX 4070 Ti Super
RX 9070 XT

Für ein gutes Spielerlebnis mit Dying Light: The Beast spielt Upsampling eine wichtige Rolle, sämtliche Technologien inklusive nativer FSR-4-Unterstützung sind vorhanden – als erstes Spiel überhaupt. DLSS 4 sowie FSR 4 lassen wie gewohnt die versammelte Konkurrenz weit hinter sich und liefern gerade in hohen Auflösungen auch im Performance-Modus noch eine sehr gute Bildqualität, während die restlichen Technologien sich auch mit dem Quality-Preset schwertun. DLSS 4 hat schlussendlich die Nase vorn: Im Bewegtbild ist FSR 4 zwar gut, DLSS 4 aber schlicht besser.

Bei den Grafikkarten-Benchmarks gibt es ungewöhnliche Ergebnisse

Bei den Grafikkarten-Benchmarks zeigen sich GeForce-Grafikkarten in leicht besserer Form als die Radeon-Konkurrenz, groß sind die Unterschiede aber nicht. Ausgerechnet die neuen RDNA-4-Grafikkarten schwächeln dabei geringfügig, die RDNA-3-Modelle kommen besser mit dem Spiel zurecht, leiden aber unter dem schlechteren Upsampling. Gut in Form sind Nvidias aktuelle RTX-5000-Modelle, während Intel Arc, allen voran die Battlemage-Modelle einen regelrechten Glanzauftritt hinlegen. Diese arbeiten deutlich schneller als erwartet.

Die PC-Version von Dying Light: The Beast zeigt sich gut in Form, Probleme sind während des Testens nicht aufgetreten. Die einzigen Nachteile sind die ab und zu spürbaren Traversal-Stotterer, darüber hinaus gibt es schlechtes Frame Pacing in Kombination mit Nvidia Reflex. Das sollten sich die Entwickler noch einmal anschauen.

Dying Light: The Beast im Benchmark-Test
Die technischen Merkmale
Dying Light: The Beast Eigenschaften
Entwickler Techland
Publisher Techland
Engine C-Engine
API DirectX 12
Nvidia Reflex
Nvidia Reflex 2 Nein
AMD Anti-Lag 2 Nein
HDR
Widescreen (21:9) (Screenshot-Vergleich)
Kantenglättung
Temporales Upsampling
Nvidia DLSS 4 Transformer
Nvidia DLSS Super Resolution (SR)
Nvidia DLSS Ray Reconstruction (RR) Nein
Nvidia DLSS Frame Generation (FG)
Nvidia DLSS Multi Frame Generation (MFG)
AMD FSR 4 Super Resolution (SR)
AMD FSR Super Resolution (SR)
AMD FSR Frame Generation (FG)
Intel XeSS Super Resolution (SR)
Intel XeSS Frame Generation (FG)
Native Auflösung + Upsampling ✓ (DLAA, FSR, XeSS, TAAU Native)
Direkt zur Upsampling-Analyse
Raytracing
Nein (soll per Patch nachgeliefert werden)
60 FPS im Benchmark ab (mit DLSS/FSR)
WQHD RTX 5060 Ti / RTX 4070 / RX 9060 XT / RX 7900 XT
UWQHD RTX 5070 / RTX 4070 / RX 9070 / RX 7900 XTX
UHD RTX 5070 Ti / RTX 4070 Ti Super / RX 9070 XT
Direkt zu den Benchmarks
Release-Datum 18. September 2025
Preis zum Release 60 Euro
70 Euro (Deluxe Edition)

ComputerBase hat Dying Light: The Beast von Publisher Techland zum Testen erhalten. Das Spiel wurde unter NDA zur Verfügung gestellt. Die einzige Vorgabe war der frühstmögliche Veröffentlichungszeitpunkt. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht.

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