Foren Account löschen; gesetzliche Grundlage

deh3nne

Lt. Junior Grade
Registriert
März 2008
Beiträge
283
Hallo,

Ich habe einen kleinen Disput mit einem Forum:

Ich wurde dort gesperrt weil ich gegen die Forenregeln verstoßen habe.
Nun wollte ich natürlich meinen Account löschen lassen, genauer meiner persönlichen Daten. Dabei geht es mir primär nicht um das löschen der Beiträge sondern eher um das anonymisieren.
Ich habe deshalb den Betreiber nahe gelegt meinen Account zu löschen (Bilder, Name, Mail, ICQ). Dieser antwortet mir aber, das dies nicht möglich sei weil ich die Forenregeln akzeptiert habe, worin steht:
Es besteht kein Recht auf Löschung eines Accounts, wenn mit diesem gegen die Forenregeln verstoßen wurde bzw. der Account nach einem Verstoß gegen die Forenregeln gesperrt wurde.

Naja, ich denke doch nicht, dass das das Ende vom Lied gewesen ist, oder?
Kann ich mich auf den Datenschutz berufen und die Löschung meiner persönlichen Daten, d.h. jene die mich mit meiner Person in Verbindung bringen, löschen lassen? Gibt es Gesetze, auf welche ich mich berufen kann?
z.B. dieses: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html

Danke für eure Hilfe.
 
naja Forenregeln sind wie AGB´s was da drinn steht ist noch lange nicht automatisch rechtens und bindend ... sobald es gegen ein Gesetz verstößt ist die betreffende Regel (nicht das Ganze in sich) ungültig ... und unsere Datenschutzgesetze geben dir da genug Mittel in die Hand ... genug sogar um daran noch zu verdienen ... wenn dus ernst machst ...
 
Du kannst ihdarauf hinweisen, dass seine AGB gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt (müsste sowas nciht abmahnfähig sein?) Solange der Betreiber Deutscher ist, ist es egal,wo der Server steht.
Wenn er nicht reagiert, könntest du folgendes machen:
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/vorlage-nach-§35-bdsg-auf-auskunft-und-loschung/
Vorlage eines entsprechenden Forderungsschreibens: http://www.datenschutzbeauftragter-.../2008/05/vorlage-bei-unverlangter-werbung.rtf
Musst nur das mit der Werbung rausnehmen. Der erste Satz kann quasi raus. Der zweite Forderungspunkt ebenso (die Daten hat er ja von dir)
Du musst nur gucken, auf wen das Forum eingetragen ist, wer also verantwortlich ist. An den geht das dann per Fax (Empfangsbestätigung!) oder Einschreiben mit Rückschein. Für alles weitere müsstest du eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Ansonsten zum BSDG: keine AGB kann deinen Anspruch erlöschen lassen: http://dejure.org/gesetze/BDSG/6.html
Aktuelle Fassungen von §34 und §35:
http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html
http://dejure.org/gesetze/BDSG/35.html
 
Zuletzt bearbeitet:
ich stimme serra da zu. wenn der betreiber sich bockig stellt, musst du allerdings den rechtsweg nehmen. ne mahnung sollte aber meist schon ausreichen. günstig ist mal ein termin bei der verbraucherzentrale, nur um sich mal beraten zu lassen.
 
also 1. heisst es AGB und nicht AGBs und 2. sind rechtswidrige AGB ungültig

@ te

setze dem betreiber eine frist. löscht er deine daten nicht, übergib es einem anwalt.
 
ok, ich habe den Text von http://www.datenschutzbeauftragter-.../2008/05/vorlage-bei-unverlangter-werbung.rtf geprüft und die Gesetzliche Grundlage nachvollzogen.
Ich werde das Dokument auf meinen Fall zurechtkürzen und es so als Mail an den Betreiber schicken.
Da ich den Betreiber schon mehrmals um Löschung gebeten habe werde ich es auch so unpersönlich halten.

Danke das ihr meine Auffassung der Situation teilen könnt :daumen:

Cb , da weiß man was man hat ^
 
ich würd vieleicht noch dazu schreiben, dass wenn er sich nicht beeilt er dann noch mit einer abmahnung bzgl. seiner rechtswiedrigen agb rechnen kann. ;)
 
Also so oder ähnlich:

Für die Erledigung setze ich Frist auf den 08.03.2010
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten. Weiter werde ich mir in diesem Fall vorbehalten, weitere Schritte bezüglich der Rechtswidrigkeit ihrer AGB vorbehaltenen.
 
Hi,


was evtl. zu beachten ist, welcher Verstoss gegen die Forenregeln vorlag.
Im Sinne von "Anzeige" und soweiter ...

gruß
 
meld dich dann mal bitte, wie es ausging, obs noch dramitscher wurde oder nicht ;)
 
was evtl. zu beachten ist, welcher Verstoss gegen die Forenregeln vorlag.
Im Sinne von "Anzeige" und soweiter ...

ja, das ist so ne Sache, hinterher ist man immer schlauer und ich bin nicht stolz drauf. Ich habe auf jedenfalls gegen die Forenregeln verstoßen, sowie gegen deutsches Recht. Der Betreiber hat aber von einer Anzeige abgesehen und mich mit dem Ausschluss vom Forum "bestraft".
Jedoch muss es ja möglich sein den Betreiber aufzufordern meine Daten zu löschen.
Kommt er mir danach doch mit einer Anzeige grenzt das ja an Erpressung.
 
@ dehenne:

Diesen Satz würde ich an Deiner Stelle nochmal überarbeiten (Satzstellung): ;)

Weiter werde ich mir in diesem Fall vorbehalten, weitere Schritte bezüglich der Rechtswidrigkeit ihrer AGB vorbehaltenen.

Solche Fehler machen sich nicht so gut in einem auf die Rechtslage hinweisenden Dokument.

MfG,
Dominion.
 
Naja, dann kannst den Betreiber ja noch wegen Erpressung dranbekommen :-)

@impressive:
"2. sind rechtswidrige AGB ungültig" ich würde sagen rechtswidrige AGB sind rechtswidrig.
Ungülitig sist nichtssagend...

Vor allem impliziert ungültig, dass sie gar keine Gültigkeit hätten, und das ist falsch. Der entsprechende Teil ist halt ungültig, aber nicht die gesamten AGB.
 
Ich würde diesen Satz auch eher als Hinweis formulieren. Stichwort: Deeskalation.

Und dass einer Mist baut, gibt dem anderen keine Freibriefe.
 
So schauts jetzt aus:

Hiermit fordere ich Sie im Rahmen des §34 BDSG auf

1. Mir unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4).
2. Sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§35 II BDSG).

Sollten Sie Daten meinerseits nach dieser Aufforderung nicht löschen, mache ich von meinem Auskunftsrecht Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der Datensätze gemäß §35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG.

Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe –soweit überhaupt erteilt- eine eventuelle vorher erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung.
Ich möchte sie weiterhin darauf aufmerksam machen das ein Teil ihrer AGB ungültig sind.

Für die Erledigung setze ich Frist auf den 08.03.2010
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.

Ich bin mir aber immer noch unsicher, ob ich das wirklich machen sollte, nicht das er mir aus "Rache" dann doch eine Anzeige reindrückt ?!
 
Äh Jungs, ein Forenbetreiber hat schon die Möglichkeit sein Hausrecht durchzusetzen. Wenn der User entsprechend auffällig geworden ist und ihm die Neuanmeldung untersagt ist, dann kann der Betreiber das auch durchsetzen. Um das durchzusetzen, benötigt er gewisse Daten.

Von daher, wenn du eindeutig gegen die Regeln dort verstoßen hast und deswegen gesperrt wurdest, dann ist die Frage inwieweit der Betreiber die Daten löschen muss. Das zitiere Gesetz verlangt dies nicht explizit.

Solange dein Name und deine Mailadresse nicht öffentlich zugänglich sind und nicht weitergegeben werden, sind sie zur Wahrung der Interessen des Forenbetreibers durchaus vor der Löschung geschützt. Weitere Gründe, die eine Löschung verhindern stehen auch im Gesetz.
 
Nunja, dahingehend möchte ich sagen, das mein Nick, Wohnort, Alter, und ICQ Nummer öffentlich zugänglich sind, worin ja eigentlich schon das ganze Problem liegt.
Ich möchte einfach nicht das meine persönlichen Daten weiter im Zusammenhang mit dem Forum auftreten.
Wenn der Betreiber meine Daten benötigt um sich rechtlich abzusichern, kann er dies für sich selbst ja ruhig machen
 
Gegen "Rache" hilft "Deeskalation". Ich würde das Ganze neutraler formulieren, den Verstoß eingestehen, Reue zeigen und mich dafür entschudigen. Im Anschluss an diesen eigentlich notwendigen Schritt ist der Forenbetreiber sicher kooperativ. Deshalb wird er der Bitte um Löschung der personenbezogenen Daten sicher nachkommen. Schreib einfach genau, dass es dir nur um die Daten geht, die öffentlich einsehbar sind und anhand derer eine Zuordnung zu dir möglich ist und eben nicht um die von dir geposteten Inhalte.

Das ist, wie ich denke, ein Ansatz sich im Guten trennen zu können, ohne Drohungen von rechtlichen Sanktionen äußern zu müssen und Furcht vor einer Anzeige haben zu müssen. Versuch es wenigstens, den Rechtsweg kannst du im Zweifelsfall immer noch bestreiten.
 
@ 1668mib

So was liebe ich auch immer. :rolleyes:
Wenn man schon andere verbessert und Wortklauberei begeht, dann sollte man es schon richtig machen.

wegen Erpressung dranbekommen

Ah ja, eine Erpressung i.S.d. StGB meinst du doch wohl hoffentlich nicht.

@impressive:
"2. sind rechtswidrige AGB ungültig" ich würde sagen rechtswidrige AGB sind rechtswidrig.
Ungülitig sist nichtssagend...

Vor allem impliziert ungültig, dass sie gar keine Gültigkeit hätten, und das ist falsch. Der entsprechende Teil ist halt ungültig, aber nicht die gesamten AGB.

Du interpretierst da Sachen rein, die er nie geschrieben hat bzw. die man auch überhaupt gar nicht hineinpretieren kann.
Wo hat er denn geschrieben, dass bei rechtswidrigen AGB die gesamten AGB ungültig werden? Na? Nirgendwo. Er hat geschrieben, dass rechtswidrige AGB ungültig sind. Das Gesetz spricht von "unwirksam", aber prinzipiell ist die Aussage vollkommen richtig.
 
Letztendlich ist es wohl hilfreicher, die genannten öffentlichen Daten direkt anzusprechen und darum zu bitten diese entsprechend zu löschen bzw. unzugänglich zu machen. Zum Gesetz kann man dann immer noch greifen, falls keine Bereitschaft erkennbar ist, dem nachzukommen. Bei Nicknames ist es sicherlich die Frage, inwieweit die als personenbezogen gewertet werden können, da wäre eine gute Begründung sicherlich sinnvoll.
 
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