1&1 sucht monatelang nach Ports, und lässt uns nicht aus Vertrag

Don Neo schrieb:
Bedeutet - eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich, das ist das eine. Das andere, für die nicht zu erbringende Leistung, müsst ihr aber auch nicht bezahlen.

Das ist genau das worauf ich hinaus möchte. Der Vertrag kann gern weiterlaufen (natürlich) aber Geld gibts natürlich keins, gibt ja auch keine Ware.
 
Es ist zwar schön, daß sich da seid Mai 2012 etwas in Richtung verbraucherfreundlichkeit getan hat, mit Freude zu glauben, der TE käme damit aus dem Vertrag raus, sollte man sich aber noch zurück halten.

3. Sonderkündigungsrecht bei DSL Umzug

Seit dem 10. Mai 2012 gilt die Neufassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Die Prüfung der DSL-Verfügbarkeit ist nicht negativ und eine geringere Bandbreite ist auch nicht zu sehen. Ob man jetzt bei "DSL-Ports sind alle belegt" das auch einfach machen kann ?

Auf jeden Fall gibt es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
 
Eben genau deswegen. Ist ja nicht so schwierig. Ist man sich nicht sicher, bindet man sich nicht.

http://dsl.1und1.de/dsl-ohne-vertra...-txt-ohne-Mindestlaufzeit&linkType=txt#pakete

Welcher Vertragspartner bei welchen Verträgen lässt Dich aus persönlichen Gründen aus einem Vertrag? Niemand.

Ergänzung:

CB hat den 1und1 Link kaputt gemacht. Einfach auf die 1und1 DSL Angebote gehen und recht weit unten den Schalter setzen, ohne Vertragsbindung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Sonderkündigungsrecht sollte im Vertrag, bzw. den AGBs stehen.
Davon ab, wird 1&1 vermutlich erst dann die Leitung wirklich prüfen, wenn der Kunde umgezogen ist. Und auch dann kann man erst Sonderkündigen, wenn die erbrachte Leistung nicht ausreichend ist. So sind viele 16k DSL Verträge mit einem minimum von etwa 4-6mbit ausgelegt. Sollte der Kunde also 6-7mbit anstatt wie vorher 16k erhalten, so wird der Vertrag voll erfüllt.

lg
fire
 
http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

Die 3-Monate-Regelung kannte ich auch und eigentlich dachte ich damit auch gute Chancen zu haben da rauszukommen.
Ergänzung ()

@firexs: Aber ohne freien Port, wird quasi GAR KEIN DSL möglich sein!
 
Normalerweise wenn man da nicht ausm Vertrag rauskommt, wird 1und1 denke ich so kulant sein, zumindest eine deutliche Preisminderung oder Vertragskürzung anzubieten.
 
Wir würden also monatlich >30€bezahlen , ohne auch nur im Ansatz Telefon bzw. DSL zu erhalten, so wie es uns ja laut Vertrag zusteht!!!
Nein würdet ihr nicht. Solange ihr keine Leitung habt zahlt ihr auch nichts. Mit etwas Nachdruck bekommt man von 1und1 für die Übergangszeit einen Surfstick umsonst, das ist allerdings nur ein schwacher Trost.

An der Situation selbst können die aber auch nichts ändern, die Telekom ist was das ausbauen der DSLAMs angeht echt hintendran. Haben bei uns im Ort das gleiche Problem.

Meine Empfehlung wie immer: Geh zu einem 1und1 Reseller in deiner Nähe und lass das über den abwickeln. Die haben bessere Kontakte und vor allem Erfahrung da du nicht der erste bist dem es so geht.
 
wenn man umzieht, hat man ein sonderkündigungsrecht. schreiben an den isp und fertig. kann dieser nachweisen, dass er am neuen standort die bisherigen dienstleistungen ebenfalls erbringen kann, zieht er mit dir um. das können sie nicht laut eigener aussage und damit hast du das sonderkündigungsrecht. das ganze wie schon geschrieben als einschreiben (mit rückschein ist glaube ich besser) und dann auf die bestätigung warten.
 
@Don8 Du hast die falsche Community gefragt. Hier laufen soviel Rechts-Laien rum, die nur eine Meinung zum Recht haben, aber kein Wissen.

Fakt ist dein Problem wird im Telekommunikationsgesetz §46 behandelt und ist eindeutig geregelt. http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html Dieses Sonderkündigungsrecht bei Umzug darf auch in den AGB von 1und1 nicht ausgeschlossen werden. Lass dich also nicht beeindrucken, falls sich 1und1 darauf berufen will. Dies ist laut Telekommunikationsgesetz §47 b unwirksam. http://dejure.org/gesetze/TKG/47b.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bitte wende dich mal an das forum.1und1.de.

Die haben mir dort auch schon weiter geholfen, dir dortigen Mitarbeiter/Supporter haben ganz andere Möglichkeiten als der Normale Hotline Mitarbeiter.

Viele Grüße

Sp3cial
 
SnooW schrieb:
Was willst du hier kürzen oder mindern? Es gibt GAR KEIN DSL, somit auch keine erbrachte leistung und somit auch kein Geld.

An seinem jetzigen Anschluss aber schon. Dort wurde der Vertrag geschlossen. Was kann 1&1 dafür das der TE umzieht? Nichts. 1&1 will doch an seinem jetzigen Wohnort die Leistung liefern. Geht es an dem neuen Wohnort nicht, kann er kündigen. Muss dann aber 3 Monate für nichts berappen.
 
Aktuelle Aktion von Punkt 12 (RTL):

Tagelang, wochenlang ohne Internet – nur, weil Anbieter einen Wechsel nicht ordentlich hinkriegen! Habt ihr das auch schon erlebt? Oder ewig lange 'Störungen' gehabt, und der Anbieter unternimmt scheinbar nichts? Schreibt uns eure Erfahrungen an punkt12@rtl.de! Die Punkt-12-Reporter wollen sich um dieses Thema kümmern, denn man hat da mehr Rechte und Möglichkeiten, als man glaubt!

Quelle: Facebook-Seite von Punkt 12

Passt ganz gut würde ich sagen. ;)
 
In diesem Fall greift defenitiv das TKG $46. DSL ist zwar möglich, jedoch ist keine Versorgung über den bisherigen Anbieter gegeben. Somit besteht auch das Kündigungsrecht. Wenn der Support nicht weiterhilft, dann versuchen lassen an das Backoffice zu kommen, oder direkt den Vorstand bzw in diesem Fall den Geschäftsführer persönlich in einem Schreiben anzuschreiben. In diesem Fall muss die Bearbeitung über das Beschwerdemanagement laufen. Am Besten noch im Briefkopif "z.H. Herr xxx". Aus internen Informationen weis ich, dass eine Bearbeitung dann nur so erfolgt.
 
Drei Monate wird es wohl dennoch noch zahlen müssen.
 
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