1.Arbeitstag nicht erschienen, Vertrag ungültig?

CougarOne

Captain
Registriert
Feb. 2009
Beiträge
3.610
Abend,

bitte nicht direkt mekern, da ich bei Google keine 100% Antwort bekommen habe frag ich hier nach.

Wenn man einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma geschlossen hat, und am ersten Arbeitstag nicht bei der Arbeit erscheint, also unentschuldingt, ist der Vertrag dann automatisch nicht zustande gekommen? Habe sowas ähnliches irgendwo gelesen, aber bin mir nicht mehr sicher. Oder ist das Vertragsabhängig?

Gruß und schönen Abend an alle.
 
Vertrag ist Vertrag...und dieser bleibt auch bestehen. Kann aber Dank befristeter Probezeit, jederzeit gekündigt werden. Unwirksam wird da gar nichts.
 
eben, hast doch i.d.R. Probezeit wo du einfach ohne Fristen zu beachten Kündigen kannst... oder eben auch gekündigt wirst.
 
Würde mich nicht wundern, wenn eine Zeitarbeitsfirma auch (berechtigterweise) Schadensersatz verlangt.
Schaden würde es jedenfalls nicht.
 
Na wir wollen mal den Teufel nicht an die Wand malen und bzgl. Schadensersatz und dann noch Leihfirma. Diese Buden sind das LETZTE. Menschen- und Sklavenhandel, was die betreiben und dann, zum. bei meiner ehemaligen, noch nie was von Gesetzen gehört. Habe selbst 18 Monate bei einer solchen malocht bis zur gottgütigen Übernahme. Personaldienstleister, bieten einen guten Einblick ins Berufsleben an, aber so wird es leider nicht gehandhabt. Daran sind auch die Unternehmen Schuld, welche ihre Saison Hochproduktive Zeit überbrücken wollen. Ich hab zum. Glück gehabt und wurd übernommen. 18 Monate, keinen Tag krank, keinen Tag Urlaub (35 Tage) und 320 Überstunden auf dem Zeitkonto. Was davon bei der Übernahme übrig geblieben ist, 1100 Euro. Da wär ich lieber 3 Monate mit dem Arsch zu hause gesessen.
 
Die Frage ist jetzt, befürchtet der TE die Ungültigkeit des Vertrags oder erhofft er sie? Probezeiten gelten ja immer für beide Parteien, das sollte man nie vergessen.

Der Vertrag ist dennoch erst mal gültig und die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Schadensersatz wird IMO keiner fällig, den haben Arbeitnehmer eigentlich so gut wie nie zu befürchten.
 
Ausserdem haben die meisten Zeitarbeitsfirmen ab dem ersten Arbeitstag eine 14 tägige Kündigungsfrist..... kann also gut sein das es dort zu einer Schadensersatzforderung kommt.
 
Elmers schrieb:
... kann also gut sein das es dort zu einer Schadensersatzforderung kommt.

IMO nein, habe von Beispielen und Fällen gelesen (BWL/Jura), wo betrunkene Maschinenführer großen Schaden angerichtet hatten und keinen Schadensersatz leisten mussten, Arbeitnehmer haben da eigentlich gute Karten. Unternehmen müssen mit den Risiken selber leben, weil üblicherweise der Schaden die wirtschaftliche Tragkraft eines Arbeitnehmers immer überragt.
 
Hey, es ging im großen und ganzen darum, dass ich nen AV bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben hatte, aber 1 Tag später leider auf nem Samstag eine Zusage von einer anderen besseren Firma bekommen habe die um einizes mehr zahlt :D. War aber auch direkt bei der Zeitarbeitsfirma und hab denen gesagt, dass ich den Vertrag auflösen will wenn das geht und das war kein Problem. Musste auch nicht kündigen und wurde auch nicht gekündigt, Glück gehabt :D.

Aber es ging mir allgemein auch darum wie sowas geregelt ist, da mein Kollege auch über eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet hat vor einiger Zeit, und da sagte Arbeitgeber, dass wenn mein Kollege am ersten Arbeitstag nicht erscheint, automatisch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.
 
CougarOne schrieb:
... und hab denen gesagt, dass ich den Vertrag auflösen will wenn das geht und das war kein Problem. Musste auch nicht kündigen und wurde auch nicht gekündigt, Glück gehabt :D....

Glück gehabt? :rolleyes: Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden, müssen aber schriftlich gekündigt werden, noch hast du kein Glück gehabt, eher Pech, wenn die Zeitarbeitsfirma später auf dich zukommt und ggfs. auf einen gültigen zugesagten Arbeitsvertrag pocht und dich erst mal - zu deutsch - "anscheißt", in welcher Form auch immer.

Lass dir einen Zettel geben mit der Kündigung! Dann bist du draußen und kannst von Glück sprechen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
 
Hallo,

sorry, dass ich ein so altes Thema aufwärme, aber falls jemand per Suchmaschine auf dieses Thema stößt, sollte vielleicht eins klargestellt werden:

In Tarifverträgen der Zeitarbeit ist häufig eine Klausel enthalten wie:

"Erscheint der Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verhinderung am ersten Arbeitstag, so gilt das Beschäftigungsverhältnis als nicht zustande gekommen." (Beispiel aus dem aktuellen iGZ/DGB-Manteltarifvertrag).

Unter Umständen - abhängig vom Inhalt des Arbeits- und des Tarifvertrages - kann es daher durchaus sein, dass das Arbeitsverhältnis erst gar nicht zustande kommt, wenn man am ersten Tag nicht erscheint und sich auch nicht "abmeldet".

LG,
Tobias aka Homunk
 
Wobei ich allerdings grundsätzlich extrem irritiert bin über das Verhalten des Arbeitnehmers.

Was ist verdammt nochmal heute eigentlich mit den Leuten los, die mal eben so verbindliche Verträge abschließen und diese dann schlicht nicht einhalten, weil sie nebenan auf die schnelle was "Besseres" gefunden haben?

Und da wundert man sich, dass Arbeitgeber sich mit bestimmten Bewerbern so schwer tun?
 
Zurück
Oben