11. Klasse Gynmasium Oberstufe - Klassenarbeit unangekündig nachschreiben

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Hallo :),

ich habe ein Thema hier gelesen, das ähnlich war, aber ich glaube, dass mein Fall spezieller ist. Ich hätte vor den Weihnachtsferien (23.12-09.01) eine Matheklausur schreiben sollen. Da ich an dem Tag aber sehr krank war und ein Wochenende voller Theaterauftritte vor der Tür standen, bin ich zu Hause geblieben und habe die Klausur verpasst. In der nächsten Woche (Die Woche vom 19.12-23.12) war meine Mathelehrerin krank und es war mir nicht möglich, die Klausur nachzuschreiben. Da heute erst wieder die Schule begonnen hatte, war ich davon ausgegangen, dass ich nach Ankündigung in dieser Woche die Klausur nachschreiben werde. Heute kam jedoch meine Mathelehrerin in die Klasse und hat mich in der zweiten Stunde nachschreiben lassen. Außerdem habe ich keine Formelsammlung bekommen, die in der Grundklausur zur Verfügung stand (von der Schule aus). Nun bin ich mir sehr sicher, dass ich die Arbeit verhauen habe. 0-3 Punkte maximal. :(

Meine Frage nun: Ist das rechtens, dass sie mir weder in der Woche ihrer Krankheit noch in den Ferien Bescheid gesagt hat, dass ich heute nachschreiben würde? Heute war ein genereller Nachschreibetag, doch davon wurde uns nichts gesagt. Wie sieht das mit der Formelsammlung aus? Ich hatte eine ähnliche Arbeit, wie meine Klassenkameraden und sollte nirgens eine Formel herleiten, die ich später gebraucht habe.

Danke für die Antworten,

Denise
 
Ich hätte die Klausur nicht geschrieben. Jetzt ist es ja passiert.

Da gibt es wohl mehrere Möglichkeiten: Vetrauenslehrer/in o.Ä. , Rektor/in, Beschwerde an die Bezirksregierung. Schon in der Reihenfolge ;-)

Grundsätzlich hättest du aber damit rechnen können. In wie weit das erlaubt ist, kA.
 
Bei uns wurde immer ohne Ankündigung geschrieben. Man wusste das man die Klausur nicht geschrieben hat, also ist es logisch das man beim nächsten Unterricht (Mathe Klausuren bei Mathestunden etc. nachschreibt).

Dies wurde jedoch einmal erwähnt und ist auch in unserer Schulordnung.

Musstest du jedoch, von einem anderen Unterrichtsfach rausgenommen werden und dies wurde nicht vereinbart, dann trifft das oben gennante nicht zu. Da die Noten bald feststehen müssen, hat deine Lehrkraft die zweite Methoden angewandt ohne dich zu Informieren?!.
Würde mal eine beschwerde einreichen.

Wir wurden z.b. vor einer Klausur ermaht, das die Lehrkraft, einen Schüler auch vom Unterricht nehmen kann um dann die Klausur nachzuschreiben !
 
Wegen dem Termin wirst du nichts mehr erreichen können. Mit der Bekanntgabe des eigentlichen Klausurtermins, kannst du davon ausgehen, dass im Zusammenhang mit dem Anstehenden Zwischenzeugnis dein Nachschreibtermin kurz nach dem eigentlichen Termin stattfinden wird. Auch vor einem wie auch immer zusammengesetzten Schlichtungsgericht (welches in erster Instanz Schulintern, später dann vom entsprechenden Schulausschuss der Bezirksregierung besetzt ist) wird das höchstwahrscheinlich genauso gesehen. Hier geht es um Verhältnismäßigkeit und die spricht was den Termin angeht gegen deine Ansicht. Auch Ferien sind offiziel nicht dazu da um alles gelernte wieder zu vergessen, sondern eine Möglichkeit verpasstes aufzufrischen und nachzuholen. Du hattest also 3 Wochen mehr Zeit dich auf die Klausur vorzubereiten als deine Mitschüler. Wenn es tatsächlich die gleiche Klausur gewesen ist, hast du hier also einen enormen Bonus gehabt.

Allerdings müssen dir die gleichen Vorraussetzungen gegeben sein, wie deinen Mitschülern. Sprich in deinem Fall die Formelsammlung.
Diese Anfechungen einer Klausur sind IMMER ein langer und steiniger Weg. Wenn die Note nicht Abgangszeugnisrelevant ist, würd ichs darauf beruhen lassen und die anderen Klausuren besser meistern. (G8 oder G9?) Die erwarteten 0-3 Punkte aber nur auf die nichtvorhandene Formelsammlung zu schieben, halte ich für fahrlässig. :-/

Solltest du mit der Anfechtung durch kommen, prophezeie ich dir jetzt schon, dass folgendes passieren wird:
a) Du darfst die Klausur nochmal schreiben.
b) Die Lehrerin wird dir alles andere als Wohlgesonnen sein und weiterer Ärger ist vorprogrammiert. Immerhin hast du ihr einen beträchtlichen Batzen Ärger + Mehrarbeit beschert.
 
Heute war ein genereller Nachschreibetag, doch davon wurde uns nichts gesagt.

Sind Nachschreibetermine sind von Anfang der Schuljahres festgelegt? Zumindest bei mir in der Oberstufe war das so, dass zu Beginn des Halbjahres eine Liste existierte, auf welcher ALLE Klausurtermine inkl. Nachschreibetermine feststanden.
Da muss der Lehrer dann auch nichts weiter ankündigen, wenn es sowas gibt muss es dir klar sein das du an dem Termin nachschreiben wirst.

Ungleiche Voraussetzungen für die Klausur sind natürlich nicht in Ordnung. Da ich jedoch nicht weiss welche Inhalte die Formelsammlung großartig enthielt könnte man je nachdem natürlich sagen, dass die Formeln nach 2 Wochen zusätzlicher Lernzeit sitzen sollten
Spätestens im Studium wirst du die Formeln, welche du auf der Schulformelsammlung hattest auswendig können müssen. :D

Sofern es zu einer neuen Klausur kommen wird kann es sein, dass der Lehrer dort natürlich teilweise richtig "arschige" Fragen stellen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ smuper

Klausur nicht schreiben = Leistungsverweigerung = ungenügend, also 0 Punkte. Nicht sehr prickelnd.

@ Deniseschülerin

Wenn es einen Nachschreibetermin gab, fiel der mit Sicherheit nicht vom Himmel. In der Oberstufe kann von Schülern erwartet werden, dass sie sich darum kümmern und notfalls nachfragen. (Email oder Telefon als Alternative.)

War's denn die erste Fachstunde nach den Ferien, in der Du schreiben musstest? Zumindest in Rheinland-Pfalz ist das laut Schulordnung nicht erlaubt. Weiß nicht, wie es woanders aussieht.
 
muss ich Reaper zustimmen :P

Mit der ersten WOche nach den Ferien ich wohn in NRW, ist zwar schon was her mit schule und so... aber ich mein, dass die das zwar bei uns machen dürften aber so kulant waren, dies nicht zu tun.
Ein Lehrer ist ja auch nur ein Mensch und will meistens auch wenns den Anschein hat niemanden etwas böses... Über die Pädagogische oder Fachkompetenz lässt sich allerdings streiten :D:D:D
 
Hallo,

bei uns war das damals so:
Wenn man am Klausurtag krank ist, dann wird davon ausgegangen, dass man trotzdem auf die Klausur vorbereitet ist.
Man lernt ja schon vorher auf die Klausur, das ist ja nicht auf einmal alles weg nur weil es einem an dem Tag nicht gut geht.
Daher muss man in der nächsten Unterrichtsstunde des Klausurfachs ebenfalls auf die Klausur vorbereitet sein.
War der Lehrer dann ausnahmsweise mal krank, dann war der nächstmögliche Klausurtermin eben nach seiner Rückkehr.

Meiner Meinung nach hättest du also darauf vorbereitet sein müssen und das ist so völlig in Ordnung.
Das die Formensammlung den anderen zur Verfügung stand und dir nicht ist eine andere Sache.
Darüber würde ich direkt mit dem Lehrer reden und eine Lösung suchen, da das nicht in Ordnung ist.

Gruß
 
Fr4g3r schrieb:
War der Lehrer dann ausnahmsweise mal krank, dann war der nächstmögliche Klausurtermin eben nach seiner Rückkehr.
Das heißt, er soll sich jetzt jeden Tag auf die Klausur vorbereiten (woher soll er wissen, wann der Lehrer wieder kommt?) und die anderen Fächer schleifen lassen?
Sicher vergisst man über 2-3 Tage das ein oder andere - und die Ferien sollten durchaus der Erholung dienen.

Bei uns war das damals so, dass man mit dem Lehrer einen Nachschreibetermin vereinbart hat. Das ist allein deshalb schon sinnvoll, damit man nicht noch mehr vom eigentlichen Fach verpasst. Liegt aber vlt. auch daran, dass unsere Klausuren damals zwischen 120-240 Minuten dauerten.
 
Also wenn der Lehrer vor den Ferien krank war, dann kann man denke ich davon ausgehen, dass er vermutlich nach den Ferien wieder anwesend ist.
Ich sage ja nicht, dass es nicht auch bessere Lösungen gibt, aber ich denke man kann dem Lehrer keinen Vorwurf machen wenn er auch direkt nach den Ferien nachschreiben lässt. Damit kann man allemal rechnen wenn man bei der Klausur fehlt.

Gruß
 
@ DeniseSchülerin:

Seitens des Termins ist die Klausur nicht anfechtbar. Es liegt im Bereich des Erkennbaren, dass der nächstmögliche Termin als Nachschreibtermin genutzt wird. Eine rechtliche Handhabe besteht diesbezüglich mithin nicht.

Anders sieht das bei der nicht gewährten Benutzung der Formelsammlung aus. Es muss Chancengleichheit für alle Schüler gewährleistet sein. Ist diese nicht gewährleistet, kann gegen die Klausur vorgegangen werden.
Hier sollte allerdings gesagt werden, dass die Nichtnutzbarkeit der Formelsammlung auf ein Verschulden des Lehrers zurückzuführen sein muss und nicht auf Dein Verschulden. Will heißen: Wenn Du bloß die Formelsammlung nicht dabei hattest und auf die Schnelle keine andere zu beschaffen war, dann geht das zu Deinen Lasten. Darauf müsste der Lehrer keine Rücksicht nehmen.

Wie gesagt, Du hättest den Umstand, dass Du zum nächstmöglichen Termin nachschreiben musst, kennen müssen. [Kennenmüssen = infolge Fahrlässigkeit nicht kennen]

MfG,
Dominion.
 
Ich weiß nicht, wie es rechtlich aussieht, aber mein Eindruck ist, dass man mit einer rechtlichen Argumentation als Schüler nicht weit kommt. Würde deswegen versuchen, der Lehrerin die Situation zu erklären und zu irgendeiner Lösung zu kommen.
 
b) Die Lehrerin wird dir alles andere als Wohlgesonnen sein und weiterer Ärger ist vorprogrammiert. Immerhin hast du ihr einen beträchtlichen Batzen Ärger + Mehrarbeit beschert.

Das ist der Beruf des Lehrers, wenn der oder die Lehrerin sich dann aber unfair dir gegenüber verhält, dann direkt immer wieder beschweren, weil offensichtliches Fehlverhalten ist schnell durch andere Schüler nachweisbar.
 
voodoo44 schrieb:
Das heißt, er soll sich jetzt jeden Tag auf die Klausur vorbereiten (woher soll er wissen, wann der Lehrer wieder kommt?) und die anderen Fächer schleifen lassen?

Hast du dich zu deiner Schulzeit immer erst einen Tag vor der Klausur darauf vorbereitet? Der Lernprozess geht doch über einen deutlich längeren Zeitraum, ob da nun mal ne Woche zwischen dem geplanten Termin der Klausur und echten Klausur liegt, ist doch dann fast irrelevant, soviel kann man da nicht vergessen, dass man nachher nicht mal besteht und vergessen sollte in so einem kurzen Zeitraum auch nichts wirklich wichtiges sein, wenn doch dann konnte man es nie richtig, sondern hat es nur in das Kurzzeitgedächtnis gesteckt.
 
Fr4g3r schrieb:
Wenn man am Klausurtag krank ist, dann wird davon ausgegangen, dass man trotzdem auf die Klausur vorbereitet ist.
Man lernt ja schon vorher auf die Klausur, das ist ja nicht auf einmal alles weg nur weil es einem an dem Tag nicht gut geht.
Genau das!
Aber Ausreden gibts wie Sand am Meer. Jeder versucht eben, seinen Vorteil aus allem zu ziehen. Man könnte natürlich auch einfach mal seinen Pflichten nachkommen oder Verantwortung übernehmen, aber das ist ja mit Aufwand verbunden -.-
 
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