14 Tagerückgaberrecht wer trägt Porto-/Versandkosten?

Gorefiend1

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Hoi!
Hab mich in die AGBs von Alternate eingelesen und entdeckt dass die keine Versandkosten bei einer Rückgabe innerhalb 14 Tagen übernehmen. Frage mich nun ob dies zulässig ist.


Andere Situation; Wenn ein Schaden an meiner CPU nach 30 Tagen eintritt und ich sie einschicke und berufe mich auf Gewährleistung, hab ich auch da die Versandkosten zu tragen? bzw. bei Garantie. Angenommen Garantie ist 2 Jahre, Gewährleistung sowieso 2 Jahre.

Danke für Auskünfte nach D.- sowie Österr. Recht


Noch eine Frage dazu ;)

Wenn ich online bestelle, aber es beim Shop abhole, gilt dies als Fernabsatzgeschäft? Danke!
 
Hoi!
Hab mich in die AGBs von Alternate eingelesen und entdeckt dass die keine Versandkosten bei einer Rückgabe innerhalb 14 Tagen übernehmen. Frage mich nun ob dies zulässig ist.

Hmm merkwürdig, da scheinst du nicht richtig gelesen zu haben...

Punkt 5.2

Natürlich ersetzt alternate, wie es die deutsche Gesetzeslage vorschreibt, die Rücksendekosten, wenn der Wert der Kaufsache 40 € übersteigt.
Das Ersetzen der Hinsendekosten ist nach wie vor ein großes Streitthema und noch nicht rechtlich endgültig geklärt.

Andere Situation; Wenn ein Schaden an meiner CPU nach 30 Tagen eintritt und ich sie einschicke und berufe mich auf Gewährleistung, hab ich auch da die Versandkosten zu tragen? bzw. bei Garantie. Angenommen Garantie ist 2 Jahre, Gewährleistung sowieso 2 Jahre.

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, hat der Verkäufer diese zu tragen.

Wenn ich online bestelle, aber es beim Shop abhole, gilt dies als Fernabsatzgeschäft? Danke!

Lässt sich so pauschal nicht sagen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wenn der Vertrag online abgeschlossen wird, dann liegt ein Fernabsatzvertrag vor, ansonsten nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, alles klar, mit österreichischem Recht kenne ich mich nicht ganz so gut aus...^^
 
hehe danke trotzdem!

Hab mich jetzt noch n bischen schlau gemacht, aber bin ja kein jurist...
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_fernabsatz01.htm#kschg

Was ich da nun rauslesen kann is dass laut §5e abs.2 bei uns sowieso nur 7 Werktage rückgabefrist gilt und laut §5g abs.2 ich für die Rücksendekosten aufkommen muss. Heisst das aber dass ich Ersatz für die vorherigen Versandkosten bekomme?
 
Die 7 Tage und das Tragen der Rücksendekosten wären zumindest richtlinienkonform (Art. 6 Fernabsatz-VerbraucherschutzRL). Ob die Hinsendekosten zu erstatten sind, ist wegen des Wortlautes der Richtlinie vermutlich nicht nur in Deutschland umstritten. Unser BGH hat diese Frage deshalb dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
 
hmpf, jo das wäre noch interessant zu wissen wie das ausgelegt wird.
Was ich jetzt noch aus dem KschG betreffend Gewährleistung rauslesen kann ist, dass bei Eintritt eines Schadens die gesamten Kosten(Zurücksendung, Reparatur, Retoursendung) dem Unternehmer anfallen. (verbessert mich wenn ich irre)

Garantie ist ja ein dispositives Recht was der Hersteller dann nach seinen Vorstellungen gestalten kann, jedoch wird dieser auch an gewisse Richtlinien gebunden sein, wo ich mich auch hier frage, MUSS oder KANN der Hersteller die Kosten übernehmen?

Ist deshalb wichtig da ich laut österreichischem Recht bei einem Schadenseintritt im Fall der Gewährleistung nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte keine Fachbegriffe verwenden, wenn diese nicht klar sind, eine Garantie ist kein dispositives, also abdingbares Recht, sie ist schlicht eine freiwillige Leistung, deren Bestimmungen in Deutschland allerdings der Inhaltskontrolle unterliegen.
Ich bin kein Experte für öst. Recht aber die VerbrauchsgüterkaufRL dürfte Ö. auch entsprechend umgesetzt haben, so dass bei Vertragswidrigkeit keine Kosten für den Verbraucher entstehen.
 
Bitte nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen wenns nicht unbedingt sein muss.

Der letzte Satz alleine hät mir schon gereicht
 
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