2x Parkende Motorräder umgefahren

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bigfatih42

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Hallo, ich weiß nicht ob dieses Thema hier her passt aber ich versuchs trotzdem mal.
Habe heute in unserer Tiefgarage beim Rückwärtsparken in meine Parklücke 2x in der nähe stehende Motorräder umgefahren. Die vom Nachbarn dort abgestellte Motorräder dürfen da eigentlich nicht abgestellt werden weil Sie keine Miete dafür zahlen und weil es eigentlich gar keine Parklücke für Fahrzeuge ist. Aber dennoch haben Sie es da abgestellt!
Naja ich habe die auf dem Boden liegenden Motorräder wieder versucht aufzuheben und Sie versucht so abzustellen wie sie waren. Sie stützen sich wieder zwar mit dem Motorradständer aber stehen jetzt nicht mehr exakt da wo Sie waren und stören eine andere Parklücke vom Nachbarn. Ich habe niemanden bescheid gegeben. Ich bin Rechtschutz & Haftpflicht versichert! Denkt Ihr meine Haftpflicht würde den entstandenen Schaden (Kratzer usw..) am Motorrad übernehmen? Oder bin ich nicht schuld weil ich durch die verboten abgestellten Motorräder behindert wurde und somit ein Schaden entstand? Wie soll ich vorangehen?
 
Mit dem Besitzer reden, bevor der Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht stellt. DAS wird nämlich übel für Dich.
 
Natürlich übernimmt die Haftpflicht Parkunfälle.
Allerdings in der Regel nicht bei Unfallflucht, da wird sie dich in Regress nehmen.
 
Edit: Das ganze gilt nur sofern du den Besitzer nicht kennst / nicht mit dem reden kannst.

Du wärst sogar Schuld wenn da jemand einen Illegalen Öltank abgestellt hätte an dem Schaden entstanden ist.
Nach deiner Beschreibung hast du bislang eine Fahrerflucht begangen, was eine Straftat ist.
Wenn du rechtmäßig handeln willst, was man nur raten kann, musst du den Schaden bei der Polizei melden.
Du wirst auch um einen Anwalt kaum rumkommen (ist ja dank Rechtsschutz nicht so schlimm.)... da dieser dich aus etwaigen Fahrerflucht Anschuldigungen rausboxen kann.
Die Frage ist nur welche angaben du bei der Unfallaufnahme machen solltest... da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Zur Gegenseite...das Abstellen der Bikes ist nur ne Ordnungswidrigkeit... und selbst ein Kratzer im Lack kann zur Anzeige gebracht werden.
 
Alles klar ich gehe mal runter zum Nachbarn und sage es Ihm.
 
Nur zur Ergänzung: Deine Auto Haftpflicht kommt für den Schaden auf, NICHT die Privat Haftplicht
 
nur weil man etwas abstellt wo man es nicht abstellen darf, darfst du das nicht Kaput machen.
manche kommen auf Ideen :p

ob das ganze über die Versicherung Laufen sollte ist Fraglich.
man wird ja doch ordentlich hoch gestuft was nicht gerade billig ist.
eventuell lohnt es sich, den schaden selbst zu bezahlen.
 
2 umgefallen bzw umgefahrenen Motorräder (vor allem wenn das eine auch noch auf das andere gefallen ist) können mal ganz schnell einige Tausend Euro Schaden sein....
 
Haben jetzt alles geklärt mit dem Nachbarn. Die Frau hat die Polizei geholt, aber die Polizei hat nichts machen können weil das ein privat Grundstück ist (Tiefgarage). Wir haben unsere KFZ Versicherungen ausgetauscht... Mal sehen was da fürn Schaden rauskommt. Das waren ziemlich teure Maschinen eine Kawasaki und eine Ducati recht Moderne dinger... Ich frage mich ob ich den Fall mein Rechtschutz (Grund &Haus/Wohnrechtschutz) melden soll. Der Nachbar hat zwar gesagt das ist unser Stellplatz aber das bezweifle ich.
 
Es spielt keine Rolle ob die Motorräder dort stehen durften oder nicht.
Die standen dort und du hast sie beschädigt.
So etwas ist extrem Ärgerlich aber das ist einfach Pech.
Ich habe auch mal ein Motorrad weggeschoben, ich parkte nur Kurz und hatte übersehen das sie ein Motorradfahrer hinter mich gestellt hat. War in keinem Spiegel zu sehen....Pech gehabt

Es wäre evtl. noch etwas anderes wenn die Motorräder Illegal zb. vor einem Notausgang gestanden hätten und bei Gefahr beschädigt worden wären, dann wäre eine Teilschuld definitiv möglich
 
Zuletzt bearbeitet:
Silica schrieb:
Es spielt keine Rolle ob die Motorräder dort stehen durften oder nicht.
Die standen dort und du hast sie beschädigt.

Vielleicht kriegen die ja dann ein Teilschuld, denn wenn die Maschinen da nicht stehen würden käme es ganz bestimmt zu keinem Unfall!
 
Ich glaubs nicht, aber kannst ja mal bei deiner Versicherung fragen.
Wobei es im Prinzip egal sein dürfte, selbst wenn man sagen würde das zb. 25% Teilschuld besteht. Wenn der Schaden evtl. 3000 Euro beträgt dann wäre es auch noch 2250 Euro, das geht über die Versicherung, so oder so ;)
 
Sag mal, liest du auch mal was man dir schreibt? Es ist vollkommen irrelevant ob die Maschinen dort stehen durften oder nicht. Im Endeffekt werden bei einer Teilschuld beide Versicherungen belastet und in die Höhe getrieben, einen Vorteil hast du dadurch nicht wirklich. Dein Nachbar hätte allerdings einen Nachteil.
Du hast die Dinger umgefahren und musst jetzt dafür gerade stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Wenn das Kind nicht auf dem Zebrastreifen gestanden wäre, hätte es auch keinen Unfall gegeben"
Interessante Argumentation. Muss ich mir merken: "Es sind immer die anderen schuld!"


Die Polizei brauchts nur bei Personenschäden.
Die 35€ (?) hättet ihr euch sparen können.

ein Anwalt wird dir nichts bringen.
Die Versicherungen machen das unter sich aus und du wirst eben um 4-5 SF Klassen hochgestuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gab mal einen ähnlichen Fall im Straßenverkehr in der Familie. Ein Fahrzeug durfte rechtlich irgendwo nicht abgestellt werden, dann ist da jemand reingefahren und es kam gerichtlich zu einem Teilschuld! Darauf will ich hinaus. Aber Ihr Pappnasen wisst ja alles besser. Sofortige Urteile
 
Du warst aber nicht im Strassenverkehr sondern auf einem Privatgelände. Hättest die Krads ja abschleppen lassen können, bevor du sie umnietest.
 
bigfatih42 schrieb:
Aber Ihr Pappnasen wisst ja alles besser. Sofortige Urteile

Ich wünsch dir das der Schaden 10.000 Euro beträgt und die Hochstufung kräftig ausfällt
 
Wieso fragst du hier überhaupt um Rat wenn du die Antwort offensichtlich schon weißt?
Und dann noch die Leute die dir helfen wollen als Pappnasen bezeichnen...

Die Antwort die du dir erhoffst ("Du bist nicht Schuld, du bist fein raus, die Motorräder durften da nicht stehen") wirst du nicht bekommen.
 
Naja bekommen vielleicht schon, nur wird kein Richter so argumentieren. Und dem geschädigten ne Teilschuld zu drücken, bringt den TE auch nur dann weiter, wenn er den Schaden selbst trägt, die Versicherung stuft hoch, egal ob nun 10k oder 1k Schaden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Letzter Satz ist falsch.

Eine Anzeige wegen Fahrerflucht gegen den TE wird keinen Erfolg haben, weil wegen der nur für Mieter nutzbaren Tiefgarage kein öffentlicher Verkehrsraum (=Straßenverkehr) vorliegen dürfte. (link1, link2)

Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung dagegen schon. Da ist es meiner Meinung nach nicht entscheidend, ob die 2 Motorräder da stehen durften oder nicht, wenn sie bei üblicher Sorgfalt erkennbar waren. Es hätten zum Bsp. ja auch Menschen dort stehen können!
 
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