manu0815
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2010
- Beiträge
- 5.373
Zum Strafrecht:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt nicht vor, da der Zusammenstoß auf einem Privatgrundstück erfolgte bzw. in einem Bereich, der nur von einer gewissen Personengruppe genutzt wird.
Eine Sachbeschädigung liegt ebenfalls nicht vor, außer der TE hat die Motorräder absichtlich umgenietet. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht.
@ TE: Wenn du einen Rechtsschutz hast probier es aus - keiner von uns kann sagen wie die Versicherungen argumentieren und was der Richter dazu sagt
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt nicht vor, da der Zusammenstoß auf einem Privatgrundstück erfolgte bzw. in einem Bereich, der nur von einer gewissen Personengruppe genutzt wird.
Eine Sachbeschädigung liegt ebenfalls nicht vor, außer der TE hat die Motorräder absichtlich umgenietet. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht.
@ TE: Wenn du einen Rechtsschutz hast probier es aus - keiner von uns kann sagen wie die Versicherungen argumentieren und was der Richter dazu sagt