2x Parkende Motorräder umgefahren

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Zum Strafrecht:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt nicht vor, da der Zusammenstoß auf einem Privatgrundstück erfolgte bzw. in einem Bereich, der nur von einer gewissen Personengruppe genutzt wird.

Eine Sachbeschädigung liegt ebenfalls nicht vor, außer der TE hat die Motorräder absichtlich umgenietet. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht.

@ TE: Wenn du einen Rechtsschutz hast probier es aus - keiner von uns kann sagen wie die Versicherungen argumentieren und was der Richter dazu sagt :freak:
 
Ich würde euch gerne mal von meinem Fall hier berichten.

Mir wurde auch einmal mein parkendes Motorrad umgefahren, und der Unfallverursacher beging Fahrerflucht. Ich hatte Glück, ein Kunde von mir hat es gesehen und wusste natürlich das es mein Motorrad ist. Laut Sachverständigem wäre es fast ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen. Man hatte auf den ersten Blick bis auf die zerkratze Verkleidung auch gar keine Schäden erkennen können. Ich hätte die Reparatur auch damals gar nicht bezahlen können.

Das Motorrad war nicht mehr verkehrssicher. Und deswegen ist es ganz wichtig, nicht einfach wegzufahren.
 
Manu 0815 hat wegen der Nicht-Strafbarkeit Sachbeschädigung Recht!

Bleibt also nur ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz durch die Motorradbesitzer übrig.
 
Das man nicht weg fahren soll - egal ob auf öffentlichem Verkehrsgrund oder nicht - steht außer Frage! Letztlich bleibt wie bereits über mir dargelegt nur ein zivilrechtlicher Anspruch bzw. das Verfahren der Versicherungen!
 
Zum Thema ist alles gesagt und der TE will ja offensichtlich keine Hilfe.
 
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