4x zur reparatur geschickt

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Hallo Leute,
ich hoffe ich bin hier mit meinem Anliegen an der richtigen Adresse. Suche jemanden, der sich mit dem Kaufrecht auskennt. Im Mai 2010 habe ich bei saturn einen Pc von acer im wert von 650 euro gekauft. kurz nachdem ich es gekauft habe, hat das laufwerk nicht mehr funktioniert. habe es dann zur reparatur geschickt. das laufwerk hat immer für ein paar monate funtioniert, dann laß es keine cds mehr. nachdem ich es 3 mal weggeschickt hatte, funktionierte es auf einmal wieder nicht mehr. mitte april 2012 ( also noch innerhalb der garantiezeit) habe ich den pc dann zum 4ten mal weggeschickt. jetzt will acer mir einen gutschein im wert von 230!!!!!!!! euro aushändigen. mit der summe bin ich nicht zufrieden. ich meine, während der garantiezeit hab ich doch das recht auf einen einwandfreien pc... habe ich die möglichkeit ein neues gerät oder eine höhere summe zu erwarten?
mit freundlichen grüßen
Friedrich
 
Hast du den Rechner direkt an Acer geschickt?
Gebe dir mal mehr Mühe und erkläre uns das genauer!
 
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Wenn es um das Laufwerk geht, macht es keinen Sinn den ganzen PC zurück zu geben. Auf der anderen Seite hast du natürlich noch Gewährleistung auf das Laufwerk gegenüber Saturn (sofern jedes mal über Saturn abgewickelt wurde). Auf den PC selbst hast du keine mehr. Läuft das ganze über die Garantie, so musst du die Bedingungen des Händlers akzeptieren. Alternativ kannst du keine Garantie in Anspruch nehmen. Und dir ein neues Laufwerk kaufen. Kostet ja 20,- Euro.
 
Natürlich muss er den Rechner mit abgeben bzw. hat ihn abgegeben.
Ergänzung ()

Xyn schrieb:
Läuft das ganze über die Garantie, so musst du die Bedingungen des Händlers akzeptieren. Alternativ kannst du keine Garantie in Anspruch nehmen. Und dir ein neues Laufwerk kaufen. Kostet ja 20,- Euro.

Lies dir mal diesen Abschnitt nochmal durch XYN....finde den Fehler....
 
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Ohje ein Wort, ich muss zugeben das hatte ich schon vorher gesehen war nur zu faul um es zu ändern, weil es nicht Grundlegend falsch ist. Ein Händler kann auch Garantie geben. Nur in diesem Fall wäre es der Hersteller. So Ribery da du einen Fehler gefunden hast nimm dir ein Glas Milch und einen Keks als Belohnung.
 
Xyn schrieb:
Auf der anderen Seite hast du natürlich noch Gewährleistung auf das Laufwerk gegenüber Saturn (sofern jedes mal über Saturn abgewickelt wurde). Auf den PC selbst hast du keine mehr.
Nur sind in deinem Post noch einige andere Sachen falsch.
:rolleyes: Wie kommst du auf so etwas?

Um den TE richtig zu helfen, sollte er mal den Sachverhalt genauer erklären!
 
Dir ist schon klar das die Gewährleistung neu beginnt auf die reparierte/ausgetauschte Sache? Wenn du schon versuchst zu Klugsch... dann bitte wenn du im Recht bist.
 
Dir ist schon klar das die Gewährleistung neu beginnt auf die reparierte/ausgetauschte Sache? Wenn du schon versuchst zu Klugsch... dann bitte wenn du im Recht bist.

Quelle?
 
Xyn schrieb:
Dir ist schon klar das die Gewährleistung neu beginnt auf die reparierte/ausgetauschte Sache? Wenn du schon versuchst zu Klugsch... dann bitte wenn du im Recht bist.

Erstmal war mein Post auf diese Aussage von dir bezogen:

Xyn schrieb:
Wenn es um das Laufwerk geht, macht es keinen Sinn den ganzen PC zurück zu geben. Auf der anderen Seite hast du natürlich noch Gewährleistung auf das Laufwerk gegenüber Saturn (sofern jedes mal über Saturn abgewickelt wurde). Auf den PC selbst hast du keine mehr.

Du weißt schon, dass er im Mai 2010 das Gerät gekauft und im April 2012 das vierte Mal etwas reklamiert hat, warum sollte keine Gewährleistung auf das Gerät bestehen? Sofern er die Anfänglichkeit beweisen kann, hat er Gewährleistungsansprüche und da das LW Bestandteil des Kaufgegenstandes ist, bestehen hier Gewährleistungsansprüche und somit kann er vom Kaufvertrag zurücktreten! Ob dies sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Frage!
Nutzwert ist rechtens, aber da der TE sich bisher nicht meldet kann man nur ins blaue posten, wie der Ablauf geschehen ist!

Ich persönlich bin der Meinung, dass die Gewährleistung nicht bei einer Nachbesserung/Ersatzlieferung von neu beginnt...jedoch muss ich mich da erstmal selbst schlau machen.
 
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In der Regel wird eher bei einer NEULIEFERUNG die Verjährungsfrist neu in Gang gesetzt. Bei nachgebesserten Sachen ist dies Möglich, aber nicht üblich.

Hier nachzulesen:
http://lexetius.com/2005,2491 (BGH-urteil)

Generell besteht dann aber nur Anspruch auf das einzelne Teil (Laufwerk), nicht aber die ganze Sache (PC).

Wenn du uns sagst, was das für ein PC ist, können wir dir auch sagen, ob die Gutschrift in geeigneter Höhe ist. Normalerweise spricht man wohl von einem Abzug von 0,3 % Pro Tag der mängelfreien Nutzung.

Bei 650 € wären das *muss mal eben nachrechnen*
 
Ich war ein bisschen länger am tippen, sorry^^

ging mir hauptsächlich um die erörterung wann die verjährungsfrist neu beginnt und wann nicht ;-)
 
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Na dann ist ja alles gut ;-)

Ich habe mich auf den Post von XYN bezogen, warum das Gerät keine Gewährleistung mehr hat, bleibt sein Geheimnis.
Denn das LW ist Bestandteil des Kaufgegenstandes, ergo hat er Gewährleistungsansprüche.

Über Verjährungsfristen ging es mir nicht, da dies in diesem Fall nicht nötig ist, nur einer (XYN) hat damit angefangen und du hast uns dann eine Quelle gezeigt.

Edit:

Zum Thema "Beginn der Gewährleistung" nach eine Reparatur oder Austausch, sollte jedoch gesagt werden:Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen, da dies in den meisten Fällen nicht der Fall ist, da der Fehler innerhalb der ersten sechs Monaten auftreten muss ( Beweislast nach sechs Monaten), sprechen wir hier gerade von einem seltenen Fall!
 
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Ich habe mich auf den Post von XYN bezogen, warum das Gerät keine Gewährleistung mehr hat, bleibt sein Geheimnis.
Denn das LW ist Bestandteil des Kaufgegenstandes, ergo hat er Gewährleistungsansprüche.

Über Verjährungsfristen ging es mir nicht, da dies in diesem Fall nicht nötig ist, nur einer (XYN) hat damit angefangen und du hast uns dann eine Quelle gezeigt.

Um 11:50 stellst du mir eine Frage um 11:55 beantwortet dir diese ein andere mit Quelle. Hast du wirklich erwartet das ich dir in den 5 Min, antworte? Anhand der Quelle solltest du auch gemerkt haben das ich im Recht bin, was spätestens der Post #14 bestätigt. Allerdings versuchst du das dort schön zu reden.

@ Mod: Hier hast du nochmal was zu löschen. Ohne was zu sagen, aber bei meiner Meinung bleib ich ob sie dir passt oder nicht. :king:
 
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