980GTX für 4,05€ ersteigert. Verkäufer ist der Betrag aber zu gering.

Der Verkäufer hatte nur eine storno mail rausgeschickt mit dem Wunsch das ich das Angebot storniere.
Daher habe ich hier nochmal nachgefragt, was ich nun am besten tun könnte.

Sah aber ein dass es doch ein Preisfehler war!
Wer verkauft den schon eine Grafikkarte für 4€ ?

Daher habe ich es auch nun storniert, jeder macht gewöhnlicherweise Fehler und ich möchte nicht dass das Unternehmen wegen mit dann später einen schlechten Umsatz macht bei der Inventur.
 
Zuletzt bearbeitet:
Manche mögen das jetzt dumm nennen. Aber Du hast nit dem Storno das Richtige gemacht.
Denn wie bereits oben geschrieben.
Neben den Recht gibt es auch noch die Moral.
 
Das passiert dem Verkäufer anscheinend oft. Genau bei dem hatte ich eine r9 290x für 200€ SK gekauft( zu dem Zeitpunkt lag die Karte normalerweise bei 350€) und mir wurde als alternativ Angebot von ihm ein preis um 370€ statt 400€ angeboten......
 
Da habe ich mal direkt wieder eine andere Frage:
Kann ich auch als Käufer den Kauf anfechten? So nach dem Motto: "Oh nein, ich habe nicht auf den Preis geguckt?"

Immerhin kann der Verkäufer ja hier sagen: "Ich habe mich mit dem Preis geirrt." Dann könnte der Käufer doch auch sagen: "Ich habe mich mit dem Gebot geirrt."
 
Liegt auch nicht allein an eBay, sondern an der Überlegung, dass man Menschen nicht auf Teufel komm raus an ihren Erklärungen festhalten möchte, wenn sie diese nur irrtümlich abgegeben haben und alternativ für den Vertrauensschaden haften.
 
Scythe1988 schrieb:
Das passiert dem Verkäufer anscheinend oft. Genau bei dem hatte ich eine r9 290x für 200€ SK gekauft( zu dem Zeitpunkt lag die Karte normalerweise bei 350€) und mir wurde als alternativ Angebot von ihm ein preis um 370€ statt 400€ angeboten......
Dann kann man ja schon fast Absicht dahinter vermuten, denn bei den 370€ hätte er auch noch 20€ mehr als bei den günstigsten Angeboten bekommen. In Fall müsste man das glatt mal auf die harte Tour durchziehen, gerade wenn der Preis mit 200€ statt normal 350€ nicht so krass nach unten abweicht wie hier bei den 4,05€.

Wenn man dem Richter dann die Belege für eine Häufung von solche Irrtümern des Anbieters vorlegt, könnte es für ihn schwer werden sich da auf ein Angebotsirrtum zu berufen.
 
Also imho hätte der TE bei Gericht gute Chancen gehabt. Der VK hätte nach Erstellung sehen müssen, dass sein Preis falsch ist und hätte direkt Kontakt mit Ebay aufnehmen müssen, um das Angebot zu Beenden. Dies ist offensichtlich nicht passiert. Sorry, klar kann man aus versehen einen falschen Preis angeben, aber bei einer Karte die so viel Wert ist hinterher nicht zu gucken, ob alles richtig ist, das glaube ich nicht. Bzw. vorher nicht zu gucken..
 
Er hätte es sogar bestimmt für den Betrag bekommen, es gibt bereits Gerichtsfälle wo Autos für 15€ abgegeben werden mussten bzw. entsprechender Ersatz ;)

Der Verkäufer selbst hätte auch einfach sagen können dass sie ihm runtergefallen ist ... und ihm die defekte für 99€ anbieten können.

mfg,
Max
 
max_1234 schrieb:
es gibt bereits Gerichtsfälle wo Autos für 15€ abgegeben werden mussten bzw. entsprechender Ersatz ;)

Quatsch. Das waren eBay Auktionen und keine Festpreisverkäufe. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
 
BlubbsDE schrieb:
Quatsch. Das waren eBay Auktionen und keine Festpreisverkäufe. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Sehe ich nicht so, ein Kaufvertrag kommt bei beiden Varianten Zustande.

mfg,
Max
 
Kannst Du ja so sehen. Ist aber dennoch falsch. Selbst hier im Thread wurde ein Urteil des BGHs verlinkt. Schau einfach mal in Beitrag #19 hinein.
 
Barron schrieb:
Der Verkäufer hatte nur eine storno mail rausgeschickt mit dem Wunsch das ich das Angebot storniere.
Daher habe ich hier nochmal nachgefragt, was ich nun am besten tun könnte.

Sah aber ein dass es doch ein Preisfehler war!
Wer verkauft den schon eine Grafikkarte für 4€ ?

Daher habe ich es auch nun storniert, jeder macht gewöhnlicherweise Fehler und ich möchte nicht dass das Unternehmen wegen mit dann später einen schlechten Umsatz macht bei der Inventur.


Du hast schon das richtige gemacht, nicht nur moralisch, auch rechtlich.

Ein Vertrag war zwar bindend zu Stande gekommen, aber einen solchen kann man immer noch anfechten, wenn den ein wichtiger Grund vorliegt. Dies war hier der Fall, der VK hat (meines Erachtens nach) den Vertrag korrekt angefochten. Du hättest zwar auf Einhaltung klagen können, die Erfolgsaussichten dürften jedoch gering bis nicht vorhanden sein, da der Preis eindeutig fehlerhaft ist und dies einen entsprechend wichtigen Grund darstellt.

@max_1234
Der Unterschied dabei ist, dass bei einem Festpreisangebot ein Preis angeboten wird. Ist dieser versehentlich falsch (wie hier) kann man einen darauf basierenden Vertrag anfechten und wird höchstwahrscheinlich recht bekommen. Bei Auktionen gibt es keinen festen Preis. Daher kann dieser nicht falsch sein. Es ist Sinn und Zweck einer Auktion, den Verkaufspreis zu ermitteln. Das Risiko liegt hier beim Verkäufer. Daher ist es bei einer Auktion eben KEIN wichtiger Grund auf Basis man den Vertrag anfechten kann.

Ein VErtrag als solcher muss in beiden Fällen zustande gekommen sein. Den nur ein gültiger Vertrag kann überhaupt erst angefochten werden.
 
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@Mustis
Das mit dem "versehentlichen Preis" ist genau der Knackpunkt. Bei Händlern die viele verschiedene Preise jeden Tag rausgeben müssen, macht das durchaus Sinn, aber bei einem Privatverkäufer der das eine Dingen anbietet, da kann man imho nicht das gleiche Argument hernehmen. Gerade bei einem hochpreisigem Artikel.
 
Das mit dem "versehentlichen" Preis scheint dem Anbieter schon öfter passiert zu sein. Wenn man wollte, könnte man da einhaken und ein bisserl nachforschen. Sollte es sich dann belegbar zeigen, dass da eine Systematik hinter steckt, könnte der Anbieter vor Gericht verlieren. Aber "könnte, könnte, könnte..." Und dann noch den Aufwand mit einberechnen. Ich glub, da kann man im Job die gleiche Zahl an Stunden kloppen und sich ausbezahlen lassen. Kommt auf's gleiche raus und macht weniger Frust....
 
@Death

Ist aber kein Privatverkauf. Und selbst da würde jedes Gericht es als wichtigen Grund anerkennen, den ob viel oder nicht, ein Vertipper kann jederzeit passieren und Privat haben ohnehin einen höheren Schutz.

@Hagen
Ich frag mich nur welchen Sinn das haben sollte, wenn es den tatsächlich so oft passiert. der VK hat ja nichts von.
 
Mag kindisch anmuten; denkbar ist jedoch, dass der Verkäufer das so als Werbemaßnahme durchführt.
 
@ Mustis: Naja, in einem anderen Berispiel oben hat der VK ja dann eine AMD angeboten, die 20,- EUR über dem günstigsten Angebot lag. Siehe #23. Also, so richtig echt ist das alles nicht.
 
Huch, jetzt macht Ihr mit alle auf einmal wieder Hoffnung. :)
Ne, ich wollte nicht in den Streit da reingehen ist mir alles nicht so wert. Will lediglich eine Grafikkarte um mir die Zeit zu vertreiben, den so viel Freizeit habe ich auch nicht.

Der Verkäufer selbst hätte auch einfach sagen können dass sie ihm runtergefallen ist ... und ihm die defekte für 99€ anbieten können.

Würde der da nicht trotzdem Ersatz leisten müssen?
 
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