Abfindung bei Wohnungskündingung (Eigenbedarf) ok?

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Lt. Junior Grade
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Hallo zusammen,

seit einigen Wochen versuchte der Eigentümer meiner Mietwohnung, das Haus zu verkaufen, jetzt hat er einen Käufer gefunden.

Heute habe ich mit dem Makler gesprochen, er meinte er würde mir eine Abfindung in Höhe von 3000 Euro anbieten, wenn ich ihm unterschreibe, dass ich spätestens bis Ende März hier ausziehe.

Ansonsten würde man sowieso eine Kündigung durchsetzen, da der neue Eigentümer mir wegen Eigenbedarf kündigen will. Und falls ich die Abfindung nicht akzeptieren sollte, bekomm ich gar nix und muss trotzdem ausziehen.

Das Haus wurde übrigens für ca. 880.000 Euro verkauft.

1.) Ist die Höhe der Abfindung in Ordnung oder soll ich mehr verlangen? Wenn ja, kann es dann passieren dass der Makler das Angebot einfach zurückzieht und ich nix bekomme?

2.) falls ich sein Angebot ablehnen sollte, wie lange kann ich dann einen Umzug maximal herauszögern?


Vielen Dank für eure Antworten!
 
bei Vertragsabschluss (Mietvertrag) wurde ich nicht darauf hingewiesen dass das Haus wahrscheinlich verkauft wird.

Wie lange kann ich also maximal in der Wohnung bleiben wenn ich das Angebot ablehne?
 
erst seit September 2012

somit unter 3 Jahren. Unter 3 Jahren hat man so wie ich gehört habe weniger Rechte als Mieter

spielt es eine Rolle ob der neue Käufer mit Kindern einzieht?

die Wohnung ist superbillig (für eine Großstadt) und sehr schön (mit Garten) und ruhig
 
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Dann bist du noch innerhalb der 5 Jahre und wenn du nachweisen kannst das der Vermieter schon verkaufen wollte als du den Vertrag unterschrieben hast kannst du dagegen vorgehen. Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten bei deinen 2 Jahren.
Ich vermute mal das das Haus noch nicht verkauft ist, und der neue Eigentümer somit noch keine Kündigung aussprechen kann. Deswegen versucht dich der Makler dahin zu drängen selbst zu kündigen.

Bin aber auch kein Jurist und gehe das nur mit normalem Menschenverstand an :D
 
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Ein- oder Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus?
Mietvertrag unbefristet?
 
Mietvertrag ist unbefristet,

im Haus sind mehrere Wohnungen (4 insgesamt).

Die größte hat 4 Zimmer, die Zweitgrößte hat 3 Zimmer, eine hat 2, meine ist nur 1-Zimmerwohnung.

Somit viel Platz für den neuen Besitzer vorhanden ;)

habe noch keine Kündigung von ihm erhalten

das Haus wird an eine Person verkauft, soweit ich weiss
 
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Ich würde das Geld nehmen und mich mit der Situation abfinden. Was hast du davon wenn du das ganze um ein paar Monate herauszögerst wenn du dafür nur jede Menge Ärger und Gerenne hast?

Vielleicht kannst du noch einen Monat mehr rausschlagen oder n Zuschuss für den Umzugswagen.
 
ich kann nicht nachweisen dass geplant war das Haus zu verkaufen als ich den Mietvertrag unterschrieben habe.

um das Ganze hier kurz zu machen:

wie lange kann ich hier maximal wohnen bleiben falls ich ablehnen sollte? Der Kaufvertrag wird diese Woche noch unterschrieben wie es aussieht.

Wenn es nur Monate sind, nehme ich die Abfindung an.

Falls ich mindestens 1-2 Jahre bleiben kann würde ich die Abfindung ablehnen
 
Für 3000 Euro ne neue Butze suchen..? Aber hallo !

Würd ich sofort machen und mir nach dem Umzug was schönes gönnen:D
 
bedenke: wenn du dort bis zum äußersten wohnen bleibst wird dir der "Zwangsvermieter" garantiert die Mieten um das maximale erhöhen. und wenn die Wohnung jetzt superbillig ist wird er da einiges an Spielraum nach oben haben.

Um noch 1-2 Jahre dort zu bleiben wirst du es wohl bis zur Zwangsräumung treiben müssen (sag ich jetzt mal so aus dem Bauch heraus).
 
Komisch das ein neuer Vermieter 4 Wohnungen zum Eigenbedarf braucht... das stinkt zum Himmel
überhaupt nicht!
Vermutlich eine Familie, vielleicht sogar mit 2 Kindern?
Was sind denn da 10 Zimmer?
Würde ich ne knappe Mio hinlegen um eine schönes Haus in der Stadt zu kaufen würde ich auch keine Mieter im Haus haben wollen - es geht doch erstmal darum zu renovieren und sich selbst einzurichten - willst Du da einen Mieter im Haus haben der sich möglicherweise gegen alle Umbauten quer stellt?
Es wäre was anderes, wenn es eine Gesellschaft wäre die das Haus hinterher wieder vermieten will - aber ein Privatperson die selbst einziehen will wird mit Sicherheit vor jedem Gericht Recht bekommen - gerade gegen einen Mieter der erst ein paar Wochen dort wohnt!

Nicht falsch verstehen, schon eine blöde Situation für den TE, aber ihm wird ja auch was geboten damit es etwas "leichter fällt" - ich würde evtl. versuchen den Auszug noch an 1-2 Bedingungen zu knüpfen - wie kostenlose Hilfe vom Makler bei der eigenen Wohnungssuche!
 
Die Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter beträgt im Fall des TE 3 Monate.

Betriebswirtschaftlich rechnen heißt: Restmietdauer mit Preisersparnis gegenüber anderer normaler Wohnung abwägen, Makler kann Objekt wohl zu höherem Preis verkaufen, wenn Wohnung leer ist - daher das Angebot, Eigenbedarf bei 1 Raumwohnung eher unwahrscheinlich, neuer Eigentümer will wohl teurer neu an Dritte vermieten, Angaben zum Eigenbedarf anfordern, am besten vom Kaufinteressenten direkt, Makler noch mehr aus dem Kreuz leiern (Tipp--> billige neue Wohnung+Umzugskosten/Vorrichten usw.) , falls Eigenbedarf doch begründet erscheint nochmal überlegen, bei Mietaufhebungsvertrag entfällt Schadenersatzpflicht bei Neuvermietung an Dritte statt vorgetäuschtem Eigenbedarf für den TE, falls alternativ wohnen bleiben und höhere Miete durch Kappungsgrenze nur begrenzte Mieterhöhung, kann die 3000 Euro schon wegmachen über die nächsten 2-4 Jahre
 
VinylBunkerUH schrieb:
Für 3000 Euro ne neue Butze suchen..? Aber hallo !

Würd ich sofort machen und mir nach dem Umzug was schönes gönnen:D

Was sind 3000 Euro??

Ein Umzug, und in jeder neuen Wohung muss wieder etwas Geld gesteckt werden und Zack die 3000 sind weg und man hat sich nichts schönes gegöhnt :rolleyes:

3000 Klingt erst mal verlockend aber am Ende ist es ein Witz.
Dafür würde ich ohne Grund nirgends Ausziehen es sei den ich habe es eh vor....

Ohne die ganze Geschichte zu kennen zahlt niemand ohne Zwang und aus Nächstenliebe einfach mal 3000 Euro.......

ich würde mir Rechtsbeistand holen und dann je nach dem in jeden Fall Nachverhandeln. Wenn jemand einfach so 3000 bezahlt er vermutlich auch 5000 oder mehr ;)
 
@ VinylBunkerUH

find mal in Stuttgart ne schöne 1-Zimmerwohnung mit Laminatboden, großer seperater Küche und Garten mit nem Kirschbaum in sehr ruhigen, gehobenen Gegend und das für 320 Euro warm...

der Makler meinte ich hätte Zeit bis Freitag ihm mitzuteilen für was ich mich entschieden habe.

habe ich Anspruch auf Auskunft über den Käufer beim Makler/der noch-Vermieterin (Beweis ob Eigenbedarf tatsächlich vorhanden ist)?

die gesetzliche Maklerprovision (Baden W.) beläuft sich auf 7,14% (von 880.000 Euro sind das stolze 62832 Euro). Allerdings ist es ein Makler von der Baden-Würtenbergischen Bank, d.h. die Bank bekommt ein größeres Stück vom Kuchen ab


EDIT: so wie ich es bisher verstanden habe kann der neue Eigentümer mich nur kündigen wenn Eigenbedarf begründet ist, was er mit nem 3-Personenhaushalt (Frau und Kind) nicht machen kann.
Somit habe ich viel mehr Zeit auszuziehen, als es die gesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate) vorschreibt?
 
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