Die Abiturprüfung ist am Ende der gymnasialen Oberstufe in
fünf Fächern abzulegen. Im ersten bis vierten Prüfungsfach findet eine schriftliche, im fünften Prüfungsfach eine mündliche Prüfung statt.
Alle Abiturprüfungsfächer müssen in der Qualifikationsphase durchgehend mit vier Wochenstunden belegt worden sein.
a) Erstes und zweites Prüfungsfach
Die beiden Schwerpunktfächer, sie werden in der Qualifikationsphase mit erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt werden geprüft: Schwerpunktfach Geschichte und eines der Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaft.
b) Drittes Prüfungsfach
Ein weiteres Fach wird nach Maßgabe der Schule in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt wird das zweite Schwerpunktfach geprüft.
c) Viertes und fünftes Prüfungsfach
Das schriftlich geprüfte vierte Prüfungsfach (ersetzbar durch eine Besondere Lernleistung im gleichen Aufgabenfeld wie das vierte Prüfungsfach) und das mündlich geprüfte fünfte Prüfungsfach können vom Schüler frei gewählt werden. Dabei ist zu beachten, dass folgende Auflagen erfüllt sind:
- Durch die Abiturprüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein.
- Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik sein.