Abmeldung Fitnessstudio/Erkrankung

kkc1945

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Okt. 2010
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Hallo Forengemeinde,

ich hätte da eine Frage undzwar geht mein Vertrag im Fitnesstudio noch gute 6 Monate, da ich aber nun eine Erkrankung habe, sprich meine Arme bzw Ellenbogen sorgen nun für körperliche Einschränkungen, natürlich kann ich einen Attest vorweisen, ist es möglich dieses Vertrag früher zu kündigen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, ich denke nur mit Goodwill des Studios. Bei uns kann man sich für eine paar Monate beitragsfrei stellen lassen. Aber das ist eine Freiwilligkeit des Besitzers. Ich würde an Deiner Stelle einfach mal fragen, ob man das halbe Jahr nicht hinten dran hängen kann, wenn du wieder fit bist.
 
Da musst du dir einfach mal den Vertrag durchlesen.
Oft ist es nur möglich wenn der Arzt eine dauerhafte Erkrankung bescheinigt, die
ein Training im Studio verschlimmert.
 
Ich denke fast, da wird es auch nicht viel mit "Goodwill" des Studios. Schliesslich kannst du ja noch Rumpf und Beine trainieren. Und grundsätzlich kann ich mir als Physiotherapeut keine Erkrankung vorstellen, die das Training komplett unmöglich macht. Es gibt IMMER die Möglichkeit, das Training entsprechend anzupassen.
 
Wenn du ein Physiotherapeut bist, dann wirst du sicherlich wissen, das ein Trainig im Fitnessstudio bis auf wenige Ausnahmen nichts mit der Physiotherapie gemein haben.
Sprich über den Befund mit deinem Arzt, sollte er der Meinung sein, das ein Training im Fitnessstudio für dich nicht mehr in Frage kommt, kann er gegen Gebühr ein Attest ausstellen. Mit diesem Attest, kannst du dann deinen Vertrag kündigen. Vergleiche hierzu Amtsgericht Frankfurt (AZ: 32 C 3558/96-19).

Grundlage eures Vertrags ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), und darin ist sowas wie Goodwill völlig unbekannt.
 
Wenn du Ahnung von der gesamten Materie hättest, über die du da versuchst zu sprechen, dann würdest du wissen, dass das absoluter Mist ist, was du da schreibst. Aber ich persönlich kann nichts für dein gefährliches theoretisches Halbwissen. Tu allen nur bitte einen Gefallen und verbreite es nicht weiter...
 
Ist das so? Ich denke nicht, und bei der Gelegenheit kannst du mir den therapeutischen Ansatz im Fitnesstraining gerne erläutern. Aber mit dem Thema hat es nichts zu tun: Er kann kündigen!
Das ist nämlich keine Entscheidung die ein Fitnesstrainer, Physiotherapeut oder Studiobesitzer trifft, es ist die Rechtssprechung.
 
Angeborene Krankheiten etc würden einen mit der Rechtssprechung vllt noch vom Vertrag freistellen, wenn man bevor man den Vertrag gemacht hat nicht beim Arzt war und nichts von der angeborenen Erkrankung wusste, die sich dann nach ein paar Trainingsstunden evtl bemerkbar gemacht hat. Diese muss aber den ganzen Körper betreffen.

Ansonsten muss im Vertrag ein Zusatzpunkt stehen, der für Krankheitsfälle die Regelung beschreibt.

Wenn beides nicht zutrifft, nur mit gutem Willen des Besitzers.
 
Mitglieder eines Fitnessclubs, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt im Fall einer Frau entschieden, die nach zwei Jahren im Fitnessstudio Gesundheitsprobleme bekommen und den Vertrag gekündigt hatte. Das Studio verlangte aber noch 750 Mark ausstehende Beiträge und verwies auf die Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde. Diese Klausel ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteiligt.

Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 3558/96-19

Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnesscenter ist aus wichtigem Grund kündbar, wenn der Hausarzt des Mitglieds von der Teilnahme an Fitnessübungen für längere Zeit abrät. Auf die Frage, ob der im Attest dokumentierte Rat medizinisch berechtigt und sachlich begründet ist, kommt es nicht an. Die Kündigung des Mitgliedsvertrags mit einem Fitnesscenter aus wichtigem Grund setzt nicht voraus, dass das Mitglied gänzlich sportunfähig ist. Im Regelfall ist eine Kündigung vielmehr schon dann möglich, wenn ein – aus Sicht des Mitglieds – wichtiger Teil der Übungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

AG Rastatt, Urteile v. 04.04./25.04.2002 – 1 C 19/02 und 1 C 398/01 = NJW-RR 2002, 1280

Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.

vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90).

Das Fitnessstudio darf den Kunden bei Krankheit nicht an einen speziellen Amtsarzt verweisen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man auch vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht. Auch wer zur Bundeswehr einberufen wird, kann in der Regel kündigen. Daraus folgt, dass eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" unwirksam ist, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft auftreten können.. BGH (AZ: XII ZR 55/95)

Ich denke das sind genug Beispiele, eben aus der Rechtsprechung inkl. BGH-Urteil, die deinen Fall schon hinreichend behandeln.
Einzig wenn dein Vertrag individuell vereinbart wurde, quasi jeder einzelne Punkt verhandelt wurde und kein Hinweis auf eine AGB zu finden ist, wird es mit der Kündigung nichts. Aber bei vorformulierten Verträgen mit AGB und einzelnen Klauseln zum ankreuzen sieht es gut für dich aus.
 
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