Die kostenfreie Rücksendung von Waren, die bei Versandhäusern oder Internet-Händlern bestellt wurden, wird nach Informationen der "Berliner Zeitung" wieder eingeschränkt.
Demnach wollen Bund und Länder voraussichtlich in der Sitzung des Vermittlungsausschusses beschließen, dass Waren nur dann auf Kosten des Anbieters zurückgeschickt werden können, wenn die Artikel vollständig bezahlt wurden oder eine Anzahlung erfolgte. Mit dieser Regelung solle der Missbrauch eingeschränkt werden, schreibt die Zeitung unter Berufung auf eine entsprechende ihr vorliegende Beschlussvorlage.
Bisherige Regelung wird viel missbraucht
Bisher haben Verbraucher generell das Recht, Artikel mit einem Bestellwert ab 40 Euro innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu Lasten des Versandhändlers zurückzusenden. Die 40-Euro-Grenze soll bestehen bleiben. Hintergrund für die Änderung ist das Drängen der Handelslobby, die sich über einen massiven Missbrauch der kostenfreien Rücksendung beschwert hatte.
Nach Angaben aus dem Vermittlungsausschuss gibt es für den Vorschlag, den die Bundesregierung erarbeitet hat, breite Zustimmung bei den Vertretern des Bundestags und des Bundesrates. Er bedeutet eine Entschärfung der ursprünglichen Forderung der von der Union dominierten Länderkammer. Diese hatte verlangt, die kostenfreie Rücksendung komplett zu streichen.
Nicht bestellte Waren ausgenommen
Die derzeit noch gültige Regelung war erst im Jahr 2000 in Kraft getreten. Mit ihr wollte der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung tragen, dass Versandhandelskunden nicht die Möglichkeit haben, Waren vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen. Unberührt von der Änderung sind die Fälle, bei denen die Ware nicht dem Bestellten entspricht.
Diese Artikel können auch weiterhin ohne jede Einschränkung auf Kosten des Versandhändlers zurückgegeben werden. Im Übrigen haben die Händler jederzeit die Möglichkeit, freiwillig eine kostenfreie Rücksendung zu ermöglichen.
Trotz einer geplanten Einschränkung der Verbraucherrechte im Versandhandel können Kunden die bestellte Ware bei Nichtgefallen auch weiterhin in den meisten Fällen auf Kosten der Händler zurückschicken. Die Branche werde "im Regelfall an der für den Kunden kostenfreien Rücksendung festhalten", sagte eine Sprecherin des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels (bvh) in Frankfurt am Main.
Um Missbrauch zu vermeiden, soll der gesetzliche Anspruch künftig aber nur noch bei bereits zumindest teilweise bezahlter Ware gelten: Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss vom Mittwochabend müssen Händler das Rücksendeporto nur übernehmen, wenn der Warenwert bei mehr als 40 Euro liegt und angezahlt wurde.