Änderung beim Fernabsatzgesetz!?

10tacle

Admiral
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ICh habe heute im Radio etwas mitbekommen, dass das Fernabsatzgesetz geändert wurde. weiss aber nicht zu welchem Datum und ob das überhaupt so stimmt.

Was ich mitbekommen habe trägt nun nicht mehr der Versandhändler die Kosten für zurückgeschickte Ware sondern der Verkäufer!

Wenn dazu jemand nen Link hätte, wäre ich sehr verbunden. Vieleicht hat sich auch noch etwas geändert. Mich interessiert vor allem ab wann sich das ändert.
 
Habe dazu heute auch etwas mitbekommen. Weiß aber auch nicht genau, was da geändert worden ist. Musst mal auf einem jur. Fachportal gucken (Juris, Jurathek, Jura Welt etc.). Sonst steht dies alles seit der Schuldrechtsreform 2002 in §§ 312b bis 312f BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
<- Lk Wirtschaft und Recht.
§ 312 d verweist auf 355.

Also darin steht dass der Verbraucher nachdem ihm sein Wiederrufsrecht mitgeteilt wurde 1 Monat hat dieses warzunehmen.(1)
Wir ihm nichts mitgeteilt erlischt es automatisch nach 6 Monaten nach Vertragsabschluss (2).
Bei Versandgeschäften hat der Verbraucher auch 1 Monat nach erhalten die Möglichkeit sein Wiederrufsrecht zu nutzen.(3)

§§ 312,d/355(1-3)
 
User missbrauchen kostenfreie Waren-Rücksendung

Die kostenfreie Rücksendung von Waren, die bei Versandhäusern oder Internet-Händlern bestellt wurden, wird nach Informationen der "Berliner Zeitung" wieder eingeschränkt.

Demnach wollen Bund und Länder voraussichtlich in der Sitzung des Vermittlungsausschusses beschließen, dass Waren nur dann auf Kosten des Anbieters zurückgeschickt werden können, wenn die Artikel vollständig bezahlt wurden oder eine Anzahlung erfolgte. Mit dieser Regelung solle der Missbrauch eingeschränkt werden, schreibt die Zeitung unter Berufung auf eine entsprechende ihr vorliegende Beschlussvorlage.

Bisherige Regelung wird viel missbraucht

Bisher haben Verbraucher generell das Recht, Artikel mit einem Bestellwert ab 40 Euro innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu Lasten des Versandhändlers zurückzusenden. Die 40-Euro-Grenze soll bestehen bleiben. Hintergrund für die Änderung ist das Drängen der Handelslobby, die sich über einen massiven Missbrauch der kostenfreien Rücksendung beschwert hatte.

Nach Angaben aus dem Vermittlungsausschuss gibt es für den Vorschlag, den die Bundesregierung erarbeitet hat, breite Zustimmung bei den Vertretern des Bundestags und des Bundesrates. Er bedeutet eine Entschärfung der ursprünglichen Forderung der von der Union dominierten Länderkammer. Diese hatte verlangt, die kostenfreie Rücksendung komplett zu streichen.

Nicht bestellte Waren ausgenommen

Die derzeit noch gültige Regelung war erst im Jahr 2000 in Kraft getreten. Mit ihr wollte der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung tragen, dass Versandhandelskunden nicht die Möglichkeit haben, Waren vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen. Unberührt von der Änderung sind die Fälle, bei denen die Ware nicht dem Bestellten entspricht.

Diese Artikel können auch weiterhin ohne jede Einschränkung auf Kosten des Versandhändlers zurückgegeben werden. Im Übrigen haben die Händler jederzeit die Möglichkeit, freiwillig eine kostenfreie Rücksendung zu ermöglichen.

Trotz einer geplanten Einschränkung der Verbraucherrechte im Versandhandel können Kunden die bestellte Ware bei Nichtgefallen auch weiterhin in den meisten Fällen auf Kosten der Händler zurückschicken. Die Branche werde "im Regelfall an der für den Kunden kostenfreien Rücksendung festhalten", sagte eine Sprecherin des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels (bvh) in Frankfurt am Main.

Um Missbrauch zu vermeiden, soll der gesetzliche Anspruch künftig aber nur noch bei bereits zumindest teilweise bezahlter Ware gelten: Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss vom Mittwochabend müssen Händler das Rücksendeporto nur übernehmen, wenn der Warenwert bei mehr als 40 Euro liegt und angezahlt wurde.

Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/15840

Der Artikel bringt mal etwas Licht ins dunkel.
 
Die sollen den Mist ganz streichen.

Das führt doch nur zu Problemen (weil Leute Ware benutzt zurückschicken), Mehrkosten für den Händler (-> höhere Preise für den Kunden der weis was er kauft) und Unsicherheit besonders für kleine Händler (bleiben auf speziell für den Kunden georderter Ware sitzen).

Imo wäre es sinnvoller in anderen Bereichen mehr Verbraucherschutz durchzudrücken (Stichwort Garantie/Gewährleistung/Beweislastumkehr) als hier unnötig Kosten in die Höhe zu treiben.
 
Vorallem ist das Fernabsatzgesetz auch so sinnig.
Wenn ich mir bei ALDI oder LIDL ein Notebook kaufe, kann ich es auch vorher nicht testen.
Gleiches bei Pro- / Mediamarkt. Frage da mal einen Verkäufer ob er Dir die GF6800Ultra mal auspackt, in einen Rechner schraubt um zu hören wie die Lautstärke ist und ob Du mal benchen darfst. :rolleyes:
Das Fernabsatzgesetz ist so schrottig und unsinnig wie ein Kropf.
 
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