Golfkönig2_L1
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- Jan. 2013
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n´Abend.
Ich hätte ein kleines ,,rechtliches,, anliegen.
Ich schreib morgen eine Englisch Klausur in der Berufsschule über 2 Themen.
Als das erste Handout ausgeteilt wurde und bearbeitet wurde war ich anwesend, beim zweiten war ich Krankgeschrieben ( glaub ich, auf jeden fall nicht Anwesend ). Hat er morgen nun das recht den Zweiten Teil von mir zu Bewerten ? Ich weiß das ich hundert % nicht Anwesend war und falls es vornöten ist, es ist mitlerweile knappe 4-5 Wochen her als wir das letzte mal Englisch hatten.
Klar er wird sagen ,,hättest du dir von deinen Kolegen besorgen müssen,,. Aber stimmt diese Aussage oder kann ich mich dort irgendwie ,,durchmogeln,,. Ich wäre auch bereit nachzuschreiben ( an einem anderen Tag ), sofern er mir das fehlende Handout austeilt.
Vielen Dank...
Ich hätte ein kleines ,,rechtliches,, anliegen.
Ich schreib morgen eine Englisch Klausur in der Berufsschule über 2 Themen.
Als das erste Handout ausgeteilt wurde und bearbeitet wurde war ich anwesend, beim zweiten war ich Krankgeschrieben ( glaub ich, auf jeden fall nicht Anwesend ). Hat er morgen nun das recht den Zweiten Teil von mir zu Bewerten ? Ich weiß das ich hundert % nicht Anwesend war und falls es vornöten ist, es ist mitlerweile knappe 4-5 Wochen her als wir das letzte mal Englisch hatten.
Klar er wird sagen ,,hättest du dir von deinen Kolegen besorgen müssen,,. Aber stimmt diese Aussage oder kann ich mich dort irgendwie ,,durchmogeln,,. Ich wäre auch bereit nachzuschreiben ( an einem anderen Tag ), sofern er mir das fehlende Handout austeilt.
Vielen Dank...