Mathematiker schrieb:Na ja, 2 wochen sind noch keine große verspätung. vier wochen sollte man schon einplanen.
Wie bitte? Da sagen die Gerichte aber was anderes.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/60707
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Mathematiker schrieb:Na ja, 2 wochen sind noch keine große verspätung. vier wochen sollte man schon einplanen.
Mathematiker schrieb:@kisser:
in den AGB von Silentshop behält sich der shop das recht einer vierwöchigen wartefrist vor, wenn es zu lieferenpässen oder so kommen sollte. die AGB sollte man sich vielleicht auch mal durchlesen.
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AoE-Maniac schrieb:Ist es im Falle von höherer Gewalt (z.B. bei Lieferrengpässen) nicht möglich, die Zeit entsprechend zu verlängern? Meines Wissens machen das viele Shops, alles andere wäre doch unklug, oder?
AoE-Maniac schrieb:Ausserdem habe ich durch die Bestellung die AGB akzeptiert...