Ärger mit Silentshop

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@ Mathematiker: Hast du vorher so eine Auftragsbestätigung (keine Bestellbestätigung) erhalten? Die Bestellbestätigung kam sofort, aber eine Auftragsbestätigung kam noch nicht. Und das beunruhigt micht...
 
@kisser:
in den AGB von Silentshop behält sich der shop das recht einer vierwöchigen wartefrist vor, wenn es zu lieferenpässen oder so kommen sollte. die AGB sollte man sich vielleicht auch mal durchlesen.

@AoE-Maniac:
Also abgesehen von der automatischen mail hab ich nichts weiter erhalten. um so größer war dann die überraschung.,
 
Na das beruhigt mich ja etwas. Dann heißt es wohl abwarten und Tee trinken...
 
Mathematiker schrieb:
@kisser:
in den AGB von Silentshop behält sich der shop das recht einer vierwöchigen wartefrist vor, wenn es zu lieferenpässen oder so kommen sollte. die AGB sollte man sich vielleicht auch mal durchlesen.

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Diesen Teil der AGB hat ein Gericht schneller einkassiert als du Piep sagen kannst. Die AGBs stehen nicht ueber dem Gesetz.
 
absolut richtig...

solche AGBs sind des Anwalts Liebling...

ich kann nur jedem raten sich immer schriftlich und rechtzeitig, am besten per einschreiben zur Wehr zu setzen
 
Ist es im Falle von höherer Gewalt (z.B. bei Lieferrengpässen) nicht möglich, die Zeit entsprechend zu verlängern? Meines Wissens machen das viele Shops, alles andere wäre doch unklug, oder?
Ausserdem habe ich durch die Bestellung die AGB akzeptiert...
 
Genau. ich stimme der AGP zu, wenn ich die Bestellung aufgebe. Ich gehe mit der Bestellung einen Vetrag ein, der sich nach den AGP richtet. Und da kann kein Gericht so einfach was machen.

oder wie es Lionel Hutz aus den Simpsons treffend formuliert:
"Ein Vertrag ist eine Vereinbarung, die nicht gebrochen werden darf... , die nicht gebrochen werden darf!" :D
(Horrorfolge, Staffel 5, als Ned Flanders der Teufel ist und Homer vor Gericht gegen den Teufel von Lionel Hutz vertreten wird) :D
 
AoE-Maniac schrieb:
Ist es im Falle von höherer Gewalt (z.B. bei Lieferrengpässen) nicht möglich, die Zeit entsprechend zu verlängern? Meines Wissens machen das viele Shops, alles andere wäre doch unklug, oder?

Das sollte moeglich sein, hier ist dann aber der Haendler in der Pflicht nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.


AoE-Maniac schrieb:
Ausserdem habe ich durch die Bestellung die AGB akzeptiert...


Nein, das Gesetz regelt auch, ab wann eine AGB gilt und dass ist erst mit Abschluss des Kaufvertrages der Fall und nicht bei der Bestellung.
 
Hi... habs gleiche Problem.
Bekomme auch keine Antwort auf meine email Anfrage.
Zum Glück handelts sich nur um einen 10 Euro Betrag bei der Bestellung.
Frechheit.
 
Sogar die Telefonnummer auf der Website ist nicht existent, oder der Inhaber meldet sich immer mit "Tütütüt, kein Anschluss unter dieser Nummmer".

Eigentlich sollte dieser Shop geschlossen werden, weil das 100%ig illegal ist!
 
Bei mir das gleiche Problem. Habe schon mehrmals e-mails geschrieben und anzurufen versucht
Die Telefonnummer ist nichtmal mehr registriert und unter www.silentshop.de bekommt man nur die artfiels webspace werbung...

Habt ihr tips was nun am sinnvollsten ist?
 
Super, wenn man jetzt auf die Website www.silentshop.de geht, wird man zu PC-Cooling weitergeleitet. Also existiert der Shop wohl nicht mehr.

Ich will endlich meinen CPU-Kühler oder wenigsten mein Geld zurück :mad:
 
Nach Rücksprache mit PC-cooling weis ich das silentshop wolh Pleite gemacht hat und cooling seit anfang des Monats die Domain übernommen hat...
 
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