AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

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Keiner liest AGBs durch, wo kämen wir denn da hin ? Wir bräuchten wohl den ganzen Tag nur noch AGBs zu lesen und müssten dann noch enorme Summen in Anwaltstermine investieren, um herauszufinden, wie sich rechtlich diese Bestimmungen im Einzelnen dann auswirkten !

Unser Gesetzgeber und die allgemeine Rechtsprechung unterstützen diesbezüglich die Verbraucher ! Halbwegs jede Abweichung von den gesetzlichen oder allgemeinen rechtlichen Bestimmungen, die in den AGBs zu Ungunsten des Vertragspartners abbedungen werden sollen, halten den gerichtlichen Überprüfungen auf Sittenkonformität kaum stand oder werden wegen der im Vertrag durch die ledigliche Niederlegung in den AGBs nicht deutlich hervorgehobenen Darstellung für nichtig erklärt !

Regelungen in den AGBs zum groben Nachteil des Vertragspartners müssen deshalb in der Regel nicht befürchtet werden und sind eher Hilfsmittel zum Dummenfang für die, die darauf reinfallen !
 
Halbwegs jede Abweichung von den gesetzlichen oder allgemeinen rechtlichen Bestimmungen, die in den AGBs zu Ungunsten des Vertragspartners abbedungen werden sollen, halten den gerichtlichen Überprüfungen auf Sittenkonformität kaum stand

Hast du dafür einen Beleg oder ist das nur dein Gefühl? Denn genau die vom Gesetz abweichende Regelung einer Vielzahl von Sachverhalten ist einer der Hauptzwecke von AGB. Begründet wird das u.a. mit der Vertragsfreiheit (im Bereich des dispositiven Rechts). I.Ü. dürfte die Sittenwidrigkeit von AGB eine absolute Ausnahme sein.

oder werden wegen der im Vertrag durch die ledigliche Niederlegung in den AGBs nicht deutlich hervorgehobenen Darstellung für nichtig erklärt !

Kannst du das näher erläutern?
 
@ Doc Forster

Ich denke, dass ich die zahlreich existierenden und zu Gunsten der Verbraucher ausgefallen Urteile und Grundsatzurteile zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier nicht extra zitieren muss ! Danach kann wohl jeder selbst googeln !

Ansonsten gilt für AGBs in Deutschland und weitestgehend in Europa folgendes, was ich hier der Einfacheit halber einmal aus Wikipedia zitieren will:

"In AGBs dürfen keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffenen werden. Geregelt ist die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im 2. Abschnitt des 2. Buchs des BGB; §§ 305 - 310. Die Einschränkungen finden sich insbesondere in § 305 c BGB; § 307; § 308 und § 309.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Sie können im Schuldrecht neue, im Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen regeln. Sie verändern in der Regel gegenüber dem Gesetz die Risikoverteilung und Haftung häufig zu Gunsten des Verwenders und erleichtern diesem die Vertragsabwicklung. Darin liegt zugleich die Gefahr, dass der Verwender, meist ein Unternehmer, der meist wirtschaftlich stärker und geschäftlich erfahrener ist, einseitige und/oder überraschende Regelungen gegenüber einem Verbraucher durchsetzen kann, die sich von Wertungen des Gesetzes zu weit entfernen. Daher besteht das Bedürfnis, Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Kontrolle zu unterwerfen und bestimmten Klauseln die Wirksamkeit abzusprechen. Während dies vom BGB ursprünglich der Rechtsprechung überlassen wurde, die einzelne Klauseln für nichtig erklären konnte, wenn sie sittenwidrig waren, hat der Gesetzgeber durch das am 1. April 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) spezifische Regelungen zur Handhabung von AGB geschaffen. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde das AGB-Gesetz wieder aufgehoben; seine Regelungen wurden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 mit nur kleineren Änderungen in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen (§§ 305–310 BGB).

Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden weitgehend ins europäische Gemeinschaftsrecht übernommen, nämlich in die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. In allen EU-Ländern darf man daher als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz ähnliche (wenn auch keineswegs identische!) Beschränkungen bestehen wie in Deutschland. Eine neue EU-Regelung, die zu einer vollständigen Vereinheitlichung des AGB-Rechtes führen soll (sog. Maximalharmonisierung), wird derzeit vorbereitet."
 
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Ich denke, dass ich die zahlreich existierenden und zu Gunsten der Verbraucher ausgefallen Urteile und Grundsatzurteile zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier nicht extra zitieren muss ! Danach kann wohl jeder selbst googeln !

Klar gibt es jede Menge Urteile zur Unwirksamkeit von AGB, allerdings muss man diese vor einer Aussage wie deiner zu den wirksamen Klauseln vor Gericht ins Verhältnis setzen.

Welche Frage (?) du mit deinem wikipedia-Zitat beantworten willst, erschließt sich mir nicht, ich habe jedenfalls nichts abweichendes behauptet.
 
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@Doc Foster

ach, so schwer ist diese Aufgabe ja nun nicht:
- §§ 305c, 307, 308; 309 BGB

Ich zitiere mal teilweise § 307 BGB
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (...)
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (...)

Die Aufgabe von AGB ist nicht, gesetzliche Regelungen außer Kraft zu setzen, sondern bestimmte Aspekte allgemein gültig Dinge zu klären, die in die Privatautonomie fallen. In Privatautonomie/Vertragsfreiheit können nie gesetzeswidrige Aspekte fallen.
 
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Welche Aufgabe?

Und natürlich können AGB vom Gesetz abweichendes regeln, solange es dich um dispositives, also abbedingbares Recht handelt. Das steht i.Ü. auch im wikipedia-Artikel und natürlich ergibt sich das auch aus dem Sinn des 307 II BGB
 
Och Mensch, was soll das denn: Schnell einen Link in den Raum werfen, eine Textzeile daruntersetzen und das soll dann genau was werden?

Tut mir leid für engagierten Diskutanten. Aber die lieben Threadersteller dürfen sich ruhig auch mal einen Kopf darüber machen, was sie denn nun der Welt mitteilen möchten.
 
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