Hallo,
ich weiß, dass das Thema absolut nichts mit Computer zu tun hat, aber ich bin hier nunmal angemeldet und halte einige Leute hier für sehr kompetent. Daher dacht ich, probierst es einfach mal.
Zur Situation: Ich bin noch bis Ende März 2010 Student und ab dann offiziell arbeitsuchend. Daher muss ich zum 1. April 2010 ALG II beantragen, die Unterlagen habe ich vom Amt bereits geholt und Freitag hab ich Termin zur Abgabe.
Ich werde in 3 Wochen 25, mein Schonvermögen liegt damit bei 4500,- (25*150+750), bis heute lag ich allerdings darüber. Dagegen steht aber auch ein Bildungskredit der KfW. Ich hatte dann schon vor Wochen im Internet recherchiert, ob Schulden und Vermögen verrechnet werden. Dem ist nicht so, aber alle Seiten empfehlen einem, die Schulden VOR Antragsstellung zu tilgen, was ich nun auch gemacht habe. Ich habe also mit meinem Vermögen ein Teil meiner Schulden getilgt, um unter das Schonvermögen zu kommen.
Als ich heut dann die Antragsunterlagen abgeholt habe, hat mir die Dame gesagt, dass das prinzipiell nicht möglich ist. Nun ist die spannende Frage, wer Recht hat.
Ich habe heut noch ewig recherchiert. Alle Quellen sagen eigentlich, dass ich VOR Antragsstellung wie ein Otto-Normal-Verbraucher leben kann und damit mit meinem Geld machen kann, was ich will, sofern ich nicht grob fahrlässig handel (das Geld z.B. bewusst im Casino verprasse). Schulden tilgen gehört für mich dazu, sprich meiner Meinung nach kann mir keiner verbieten, Schulden nicht zu tilgen und stattdessen das Geld erst aufzubrauchen, bevor ich ALG II beantrage.
Nun ist meine Hoffnung, ob der/die eine oder andere vielleicht in einer ähnlichen Situation ist/war oder sich sonstig mit der Materie auskennt und wie ihr das seht.
Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, hier KEINE allgemeine Diskussion über ALG II lostreten zu wollen. Mir macht das selber auch keinen Spaß um Geld zu betteln und Gott sei Dank bekomm ich zum Oktober 2010 ne Stelle, d.h. ich muss ALG II "nur" 6 Monate beziehen.
Gruß,
Daniel
ich weiß, dass das Thema absolut nichts mit Computer zu tun hat, aber ich bin hier nunmal angemeldet und halte einige Leute hier für sehr kompetent. Daher dacht ich, probierst es einfach mal.
Zur Situation: Ich bin noch bis Ende März 2010 Student und ab dann offiziell arbeitsuchend. Daher muss ich zum 1. April 2010 ALG II beantragen, die Unterlagen habe ich vom Amt bereits geholt und Freitag hab ich Termin zur Abgabe.
Ich werde in 3 Wochen 25, mein Schonvermögen liegt damit bei 4500,- (25*150+750), bis heute lag ich allerdings darüber. Dagegen steht aber auch ein Bildungskredit der KfW. Ich hatte dann schon vor Wochen im Internet recherchiert, ob Schulden und Vermögen verrechnet werden. Dem ist nicht so, aber alle Seiten empfehlen einem, die Schulden VOR Antragsstellung zu tilgen, was ich nun auch gemacht habe. Ich habe also mit meinem Vermögen ein Teil meiner Schulden getilgt, um unter das Schonvermögen zu kommen.
Als ich heut dann die Antragsunterlagen abgeholt habe, hat mir die Dame gesagt, dass das prinzipiell nicht möglich ist. Nun ist die spannende Frage, wer Recht hat.
Ich habe heut noch ewig recherchiert. Alle Quellen sagen eigentlich, dass ich VOR Antragsstellung wie ein Otto-Normal-Verbraucher leben kann und damit mit meinem Geld machen kann, was ich will, sofern ich nicht grob fahrlässig handel (das Geld z.B. bewusst im Casino verprasse). Schulden tilgen gehört für mich dazu, sprich meiner Meinung nach kann mir keiner verbieten, Schulden nicht zu tilgen und stattdessen das Geld erst aufzubrauchen, bevor ich ALG II beantrage.
Nun ist meine Hoffnung, ob der/die eine oder andere vielleicht in einer ähnlichen Situation ist/war oder sich sonstig mit der Materie auskennt und wie ihr das seht.
Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, hier KEINE allgemeine Diskussion über ALG II lostreten zu wollen. Mir macht das selber auch keinen Spaß um Geld zu betteln und Gott sei Dank bekomm ich zum Oktober 2010 ne Stelle, d.h. ich muss ALG II "nur" 6 Monate beziehen.
Gruß,
Daniel