ALG II: Vor Antrag Schulden tilgen rechtens?

Sputnik24

Lt. Junior Grade
Registriert
Okt. 2009
Beiträge
259
Hallo,

ich weiß, dass das Thema absolut nichts mit Computer zu tun hat, aber ich bin hier nunmal angemeldet und halte einige Leute hier für sehr kompetent. Daher dacht ich, probierst es einfach mal.

Zur Situation: Ich bin noch bis Ende März 2010 Student und ab dann offiziell arbeitsuchend. Daher muss ich zum 1. April 2010 ALG II beantragen, die Unterlagen habe ich vom Amt bereits geholt und Freitag hab ich Termin zur Abgabe.
Ich werde in 3 Wochen 25, mein Schonvermögen liegt damit bei 4500,- (25*150+750), bis heute lag ich allerdings darüber. Dagegen steht aber auch ein Bildungskredit der KfW. Ich hatte dann schon vor Wochen im Internet recherchiert, ob Schulden und Vermögen verrechnet werden. Dem ist nicht so, aber alle Seiten empfehlen einem, die Schulden VOR Antragsstellung zu tilgen, was ich nun auch gemacht habe. Ich habe also mit meinem Vermögen ein Teil meiner Schulden getilgt, um unter das Schonvermögen zu kommen.

Als ich heut dann die Antragsunterlagen abgeholt habe, hat mir die Dame gesagt, dass das prinzipiell nicht möglich ist. Nun ist die spannende Frage, wer Recht hat.

Ich habe heut noch ewig recherchiert. Alle Quellen sagen eigentlich, dass ich VOR Antragsstellung wie ein Otto-Normal-Verbraucher leben kann und damit mit meinem Geld machen kann, was ich will, sofern ich nicht grob fahrlässig handel (das Geld z.B. bewusst im Casino verprasse). Schulden tilgen gehört für mich dazu, sprich meiner Meinung nach kann mir keiner verbieten, Schulden nicht zu tilgen und stattdessen das Geld erst aufzubrauchen, bevor ich ALG II beantrage.

Nun ist meine Hoffnung, ob der/die eine oder andere vielleicht in einer ähnlichen Situation ist/war oder sich sonstig mit der Materie auskennt und wie ihr das seht.

Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, hier KEINE allgemeine Diskussion über ALG II lostreten zu wollen. Mir macht das selber auch keinen Spaß um Geld zu betteln und Gott sei Dank bekomm ich zum Oktober 2010 ne Stelle, d.h. ich muss ALG II "nur" 6 Monate beziehen.

Gruß,
Daniel
 
Du beziehst doch erst ALG 2 ab April,also dürfte es doch dann erst zählen,was dein "Vermögen" ist.
 
Ja schon, aber ne Ausgabe von 2000,- werd ich wohl rechtfertigen müssen!
 
Weil ich meine Umsätze der letzten 3 Monate offenlegen muss. Und wenn ich letzte Woche noch über dem Schonvermögen war, heute 2.000,- von meinem Konto abgingen, wollen die schon wissen, wohin das Geld ist.
 
Ja,aber du bezahlst doch Schulden?
Die kannst du doch nur jetzt bezahlen und nicht erst wenn du ALG 2 beziehst.
Es kommt doch darauf an,was du für weiter Einnahhmen hast.
 
Aber ich hätte die Schulden nicht zahlen müssen. Ich seh es nur nicht ein, von meinem Ersparten zu leben. Dann zahl ich lieber Schulden von, da hab ich mehr von. Und meine Sorge is, dass sie mir dadrauf einen Strick drehen.
 
Du bist ein freier Mensch (noch) und kannst (noch) tun und lassen was Du willst mit Deinen Kohlen...

Du bezahlst damit Deine Schulden, ja ähh, was sinnvolleres kann man damit doch nicht machen, oder?

Und warum soll das nicht möglich sein...? Du hast es doch getan... *gg* ("So können Sie das nicht sagen! - Komisch, hab' ich doch gerade...")
 
Zuletzt bearbeitet:
So seh ich das auch...nur wie gesagt, wenn die mir vorwerfen, die Schulden bewusst getilgt zu haben um unter das Schonvermögen zu kommen, hab ich dem nichts entgegenzusetzen.
Bei den Google-Ergebnissen meiner Recherche bin ich auch über einen Fall gestoßen, wo das Amt in diesem Fall den Antrag abgelehnt hatte, wenn auch ein Gericht danach dem Antragsteller Recht gegeben hat, aber auf nen Rechtsstreit hab ich nun echt keine Lust, zumal ich das Geld ja brauche.
 
Du wirst zwar rede und antwort stehen müssen wofür du das geld verwendet hast aber weiteres hast du nicht zu befürchten.
Hast du deinen anspruch auf ALG1 schon aufgebraucht?
 
Aber,was weg ist,das ist nunmal weg.
Solange man nicht erkennt,das du dein Geld woanders geparkt hast.
Du wirst doch zur Not etwas schriftliches haben,bezüglich deiner Schulden?
 
Ich war bisher Student und hab kein Anspruch auf ALG I.
Ergänzung ()

Touch-Knie schrieb:
Aber,was weg ist,das ist nunmal weg.
Solange man nicht erkennt,das du dein Geld woanders geparkt hast.
Du wirst doch zur Not etwas schriftliches haben,bezüglich deiner Schulden?
Ja natürlich, der Kreditvertrag von der KfW. Aber aus dem geht auch deutlich hervor, dass ich jetzt die Schulden noch nicht tilgen muss!
 
Du kannst ja jetzt noch nicht wissen,wie lange du ALG 2 benötigst.
Eigentlich hast du doch alles richtig gemacht.
 
Ich hoffe, dass das Amt das auch so sieht. Die Dame hat mich da heut echt total verunsichert.
 
Nein, ich hab weder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, noch wohne ich bei meinen Eltern. Ersteres spielt für ALG II keine Rolle. Und von irgendwas muss ich ja leben.
 
Touch-Knie schrieb:
Du kannst ja jetzt noch nicht wissen,wie lange du ALG 2 benötigst.
bis oktober ... siehe oben ;)

@topic
solange du nicht sagst, dass du die schulden getilgt hast, um unter die schonbetragsgrenze zu kommen, sollte das kein problem sein.

schreibst du denen natürlich "hey, ich hab 2000€ beiseite geschafft, damit ihr mir geld gebt", würde das unter persönliche dummheit fallen. aber das ist dir ja klar, wie man an deinen formulierungen sehen kann.

mach dir keinen kopf und wenn du gefragt wirst, warum du 2000€ an die kfw gezahlt hast, sag denen halt, dass du deine schulden abzahlen wolltest, um nicht noch zusätzliche hilfsbedürftigkeit zu generieren.
 
Zurück
Oben