ALG II: Vor Antrag Schulden tilgen rechtens?

@ Heretic Novalis

das habe ich auch gelesen.Dennoch weiss er es nicht. ;-)
Wäre auch nicht klug das sofort zu sagen.
 
Also Du kannst pro Lebensjahr 150€ als Vermögen besitzen + 750€. Als kleines Kind kommt man natürlich auf nur kleine Summen und deswegen kann man auch mindestens 3100€ als Vermögen besitzen. Solange Du kein Großgeld in der Versenkung verschwinden lässt, die Bedürftigkeit dadurch verursachst, können sie Dir nichts. Aber die Selbstverursachung der Bedürftigkeit müsste natürlich auch bewiesen werden. Irgendwann würdest Du ohnehin dort reinfallen. Was Du mit Deinem Vermögen machst, ist Dir überlassen! Deine Summe ist natürlich weit unter der Schongrenze. Schulden müssten natürlich getilgt werden. Das wäremir egal, was die ARGE sagt, denn die kann nichts dagegen tun.
 
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Die ARGE hat nur Guthaben ab Antragstellung zu interessieren, keine Schulden. Denn die werden nicht als Vermögen angerechnet.
Daher war Dein Schritt die Schulden zu tilgen durchaus legitim.
Was Dir irgendeine übereifrige "Fachkraft" vom Amt unterstellen will ist haltlos und muss bewiesen werden.
Diese Vorgehensweise ist allerdings immer häufiger zu erleben und anscheinend Methode. Sparen um wirklich jeden Preis. Man versucht sich um jede Zahlung zu drücken. Solcherlei und andere Unterstellungen, Erniedrigungen und Rechtfertigungen wirst Du auch zukünftig mit der Behörde ertragen müssen. Kannst Dich schon mal frisch machen und ein dickes Fell zulegen. ^^

Füll deine ganzen Bögen zum Vermögen nach besten Wissen und Gewissen aus. Und warte die Entscheidung ab. Lege bei negativer Entscheidung Widerspruch ein.
Im Zweifel wirst Du nicht um das Sozialgericht herum kommen. Brauchst Du einen Anwalt, dann beantrage auf Deinem örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfegutschein.
Aber keine Angst das klingt schlimmer und stressiger, als es letztendlich ist. Die meisten derartigen Verhandlungen sind sehr kurz und bündig.

Um solchen Umständen und Gängelungen zukünftig aus dem Weg zu gehen, kann ich nur jedem raten seine Konten, Sparanlagen, Zinseinkünfte und Vermögen ab Bekanntsein seines möglichen ALG-2-Bezuges so früh wie nur möglich zu bereinigen. Optimal wenn möglich sind sogar 6 Monate vorher.
Alles andere wird einem nicht gedankt, im Gegenteil ist man eher noch gestraft, wie auch wieder dieser Fall hier zeigt.
 
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In Zukunft einfach 3 Monate vor bekanntwerden eines möglichen ALG2 Bezuges, Geld abheben und unters Kopfkissen! So fährt man am Besten, Auto usw am besten auf Vater, Mutter oder Bekannten zulassen!

In deinem Fall ganz klar zum Anwalt und dann vor Gericht! Hab ich auch schon etliche male hinter mir! Und bis jetzt jedes mal recht bekommen :)

Hartz 4 Life :)
 
@Relict
Genau diese Einstellung lässt unseren Staat "untergehen".
Warum ist es nicht legitim, dass man erst mal sein Vermögen aufbrauchen muss, um Hilfe zu bekommen?
Die Hilfe ist für Menschen da, die nichts haben.
Ist schon ziemlich dreist, wenn jemand seine tausende Euros beiseite schafft, Kohle vom Staat kassiert, und sich dann ein tolles Leben macht wofür "wir" hart arbeiten müssen um das zu finanzieren. :freak:

Ist jetzt nicht gegen dich "Salem24" gerichtet. Du hast schon richtig gehandelt, indem du deine Schulden bezahlst. Das sollte keinem Negativ ausgelegt werden, und wird es wohl auch nicht.
 
Natürlich muss er noch nicht vor´s Sozialgericht. ;)

Edit: Er wäre doch so wohl ohnehin bedürftig, ob Abbezahlung oder nicht...
 
Grundsätzlich ist es richtig, dass nur Vermögen berücksichtigt wird, das im laufenden Bedarfszeitraum vorhanden ist. Allerdings zeigt ein Blick in § 31 Abs. 4 SGB II die Rechtsgrundlage der Arge, eine absichtliche Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit mit den üblichen Instrumenten zu sanktionieren. Damit dieser Tatbestand erfüllt wird, muss eine vorsätzliche und nicht nachvollziehbare Vermögensminderung mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit herbeizuführen, stattgefunden haben. Die materielle Beweislast liegt bei der Behörde.

Es kommt also auf zwei Dinge an:
Ob der Wille vorlag, Hilfebedürftigkeit zu erzeugen - und - wofür das Vermögen verbaucht worden ist. Zu letzterem gibt es keine klare Regelung, jedoch eine Menge Urteile. Dazu ein grober Überblick. Im wesentlichen geht es darum, das Verschleudern von Vermögen sanktionieren zu können. Schenkungen sind z.B. schon mal ganz schlecht und werden nicht anerkannt. Vermögen, das bspw. für den Aufbau selbständiger Existenzen verbraucht wird, ist dagegen nicht zu beanstanden.

Die Tilgung eins KfW-Kredits halte ich aber für einen ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Vorgang. Darüber hinaus muss dir die Behörde erst mal nachweisen, dass du die Hilfebedürftigkeit mit Vorsatz herbeiführen willst. Ich würde sagen, dass du dich darauf berufen solltest, dass Vermögen nur etwas sein kann, das im aktuellen Bedarfszeitraum vorhanden ist und verwertet werden kann. Einer Leistungsablehnung ist daher mit einem Widerspruch zu begegnen.
 
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Danke erstmal fürs Beruhigen. Ich hoffe, das klappt soweit. Hab keine Lust auf ein Gerichtsverfahren.
 
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