Als Minderjähriger von zu Hause ausziehen

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Du rennst hier nur offene Türen ein, aber auch nach Deinen neuerlichen Ausführungen gilt weiterhin ! Ich bin nicht aktiv dazu verpflichtet, irgend etwas zu tun, damit der Junge zu seinen Erziehungsberechtigten zurückkommt; im Gegeteil, wenn ich diesen in Gefahr wähnen würde, wäre ich geradezu verpflichtet, ihm Obhut zu gewähren und ggfls. die zuständigen Behörden zu informieren, sprich Jugendamt oder Staatsanwalt !

Und strafbar mache ich mich nur, wenn ich den Bemühungen der tatsächlich Erziehungsberechtigten, oder beispielsweise auch des Jugendamtes in deren Vertretung, aktiven Widerstand entgegensetze !


Im vorliegenden Threat gibt es für eine solche Annahme keinerlei Anzeichen und damit auch keine Grundlage für eine strafbare Handlung !
 
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denn ich bin selbst kein anwalt oder ähnliches. (ob ihr es glaubt oder nicht)

Glaub ich sofort.

Eine einschlägige Strafnorm ist immer noch nicht in Sicht aber ihr könnt ja hier weiter fröhliches Rechtsraten spielen...
 
@eulekerwe: ich habe auch nicht behauptet, dass du aktive verpflichtet bist irgenwas zu tun. ich habe gesagt du darfst ihn nicht aufnehmen gegen den explizieten willen der eltern/vormund. es spielt keine rolle ob der junge das will oder nicht.

wenn du ihn aber aufnimmst, dann bist du sehr wohl verpflichtet die polizei oder den vormund zu kontaktieren, sofern es hier um eine langfristige aufnahme geht und nicht nur mal so eben weil es grad draußen regnet.

@spraadhans: erspar mir die polemik. ich hab hier meie meinung kundgetan, aufgrund eines mir bekannten falls in dem es um fast die gleiche situation ging und es dort ganz klar zum tragen kam, dass das eben strafbar ist. mit einer strafnorm kann ich leider nicht dienen. du kannst es glauben oder nicht. passiert ist es trotzdem.

mehr kann ich dazu nicht sagen. wenn du auf die im eröffnungsthread gestellte frage gleich ne strafnorm haben willst, dann stell sie nicht in einem forum für computerfreaks sondern in einem rechtsforum.
 
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Dese schrieb:
wenn du ihn aber aufnimmst, dann bist du sehr wohl verpflichtet die polizei oder den vormund zu kontaktieren, sofern es hier um eine langfristige aufnahme geht und nicht nur mal so eben weil es grad draußen regnet.



Deine Behauptungen bleiben weiterhin Unsinn ! Eine solche Pflicht gibt es nicht ! Ich bin nicht automatisch zu irgendetwas Diesbezüglichem verpflichtet, schon gar nicht, wenn ich überhaupt keine Rechtssicherheit über die vorliegenden Sachverhalte habe ! Woher soll ich das alles wissen müssen, was Du da unterstellst bezüglich der Berechtigungen der Erziehungsberechtigen etc. etc. !

Solange der June freiwillig bei mir ist, darf ich nur nicht aktiv etwas gegen diejenigen tun die Berechtig sind ! Aber selbst damüssten die Berechtigten erst mal nachweisen, dass sie das sind !

Versteh doch mal: Was ist, wenn der Junge sagt, das sind nicht seine Erziehungsberechtigten oder ihnen wäre das Erziehungsrecht entzogen oder so !!! kein Recht der Welt kann mich diesebzüglich zu aktivem Handeln zwingen !

Etwas anderes ist es, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegen würde !
 
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Sieht mir also ganz nach einem Unterforum für Recht aus und im Recht zählt glücklicherweise kein Hörensagen sondern einzig Gesetze.
 
@eulekerwe: du willst allen ersntes behaupten, dass sei rechtens ein minderjähriges kind bei dir zuhause aufzunehmen und keiner sau was davon zu sagen? weder die polizei zu informieren oder sonst wen und dann die nächsten monate so zu tun, als gehöre es quasi zur "familie"?

@spraadhans: stell dich mal nciht blöder als du bist. dass es dieses unterforum gibt hat nicht viel zu bedeuten angesichts dessen, dass es hier um eine computeruserplattform geht.

darüberhinaus hab ich mehrfach gesagt, dass ich numal gesehen habe, dass man aufgrund dieser umstände sehr straffällig werden kann. ich kann die gesetzte dafür nicht liefern. ich kann nicht mal sagen, ob das urteil so richtig ist, wäre nicht das erste mal. aber es ist passiert und auf grund der dort getroffenen aussagen verstehe ich das so, dass es nunmal strafbar ist.

im übrigen auch völlig verständlich meiner ansich nach.
 
Es geht Euch darum ob sich irgendjemand in der oben genannten Situatuion strafbar macht. Da es aber nicht um Geld geht und die Eltern es ja wissen das er beim Freund wohnt, sollten sie evtl mal ein Gespräch mit allen Parteien führen, evtl. auch mal das Jugendamt dazu einladen um die Situation zu klären, damit wäre dem Jungen wohl mehr geholfen, es hat ja bestimmt Gründe warum er nicht mehr bei seinen Eltern wohnen möchte, diese sollte man erfragen und evtl abstellen oder den Jungen unterstützen auf eigene Beine zu kommen, mit Zwang erreicht man nur das Gegenteil, habe Erfahrung damit (6 Kinder).
 
Im § 1626 BGB wird klar definiert, dass die elterliche Sorge Recht und Pflicht der Eltern ist. Sie umfasst nach § 1631 Abs. 1 BGB auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was sagen denn seine Eltern zu dieser Aktion?
 
Nicht schlecht wie hier halbgare Informationen über Dritte des Threaderstellers mit Rechts- und Ahnungslosigkeit
gepaart zum Besten gegeben werden.
Rumbah schrieb:
... habe allerdings keine wirkliche Ahnung.
Nicht nur du.

Dese schrieb:
jeder der den minderjährigen sohn aufnimmt macht sich strafbar.
Wenn das deutsch Recht doch so einfach wäre. Die Gesetzbücher würden auf einem Bierdecke passen.
Du brauchst nicht mehr Jura studieren. Mit den Informationen des TE diese Behauptung aufstellen zu
können. Respekt! Gut das es keine Tochter ist. 8o
 
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