eulekerwe
Banned
- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 1.971
Du rennst hier nur offene Türen ein, aber auch nach Deinen neuerlichen Ausführungen gilt weiterhin ! Ich bin nicht aktiv dazu verpflichtet, irgend etwas zu tun, damit der Junge zu seinen Erziehungsberechtigten zurückkommt; im Gegeteil, wenn ich diesen in Gefahr wähnen würde, wäre ich geradezu verpflichtet, ihm Obhut zu gewähren und ggfls. die zuständigen Behörden zu informieren, sprich Jugendamt oder Staatsanwalt !
Und strafbar mache ich mich nur, wenn ich den Bemühungen der tatsächlich Erziehungsberechtigten, oder beispielsweise auch des Jugendamtes in deren Vertretung, aktiven Widerstand entgegensetze !
Im vorliegenden Threat gibt es für eine solche Annahme keinerlei Anzeichen und damit auch keine Grundlage für eine strafbare Handlung !
Und strafbar mache ich mich nur, wenn ich den Bemühungen der tatsächlich Erziehungsberechtigten, oder beispielsweise auch des Jugendamtes in deren Vertretung, aktiven Widerstand entgegensetze !
Im vorliegenden Threat gibt es für eine solche Annahme keinerlei Anzeichen und damit auch keine Grundlage für eine strafbare Handlung !
Zuletzt bearbeitet: