Als Zivi eingezogen werden?

thrillkill

Lieutenant
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Nov. 2004
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Ich beende mein Abitur nächstes Jahr und will ein Jahr ins Ausland um dort zu jobben und Lebenserfahrung zu sammeln. Ich wurde auf T2 gemustert und müsste Zivildienst leisten.
Dazu zwei Fragen:
Wird man in Deutschland als zivi zwangs-eingezogen?
Wird es Probleme geben, wenn ich ein Jahr ins Ausland will, sprich das sie mir die Ausreise verweigern und sagen ich müsste mein Zivi erst ableisten?
 
Du kannst das alles bis auf 6 Monate herauszögern.
Sprich: Wenn du im Ausland bist aber beim Bund sein sollst, sie dich deswegen nicht finden in Deutschland. Wird ein Haftbefehl ausgestellt. So was nennt man Fahnenflucht . Dafür gibt es Knast. Also wenn du vom Ausland wieder einreist, und die dich kontrollieren . UPS. Dann , ja dann hast ein Problem . Bestens, du erkundigst dich bei der BW selbst
 
Ja theoretisch ists ja so aber brauchen sie wirklich soviele Bewerber? Ich dachte es gibt zuviele Zivis? Warum sollten sie dann einen suchen der gar keinen Bock hat :D
 
Warum wollen alle Frauen unbedingt mich?? Gibt doch so viele davon ......??? Lach.
Kleiner Scherz am Rande.
Das sind halt die Gesetze in Deutschland. Ich kenne Typen die haben nie etwas von der Musterung oder Zivi gehört. Und die sind schon 40 Jahre alt. Denk nicht, das da noch was kommt.. grins..
Die paar Monate gehen schon rum . Keine Panik
 
Das T1 und T2 "vergessen" wird,halte ich für eher unwahrscheinlich.

Bereits bei der Musterung wird der "Überschuß" des Jahrgangs ausgemustert. Es gibt da Ausmusterungsquoten. Wenn also weiß ich vom gemusterten Jahrgang nur 80% gebraucht werden, werden 20% ausgemustert. Da kommen dann auch mal Leute in den Genuß der T5, die sich morgens nur nicht gewaschen haben.

Im übrigen sinkt nicht nur die Zahl der Einberufenen, sondern bekanntermaßen auch die Zahl der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen aufgrund sinkender Geburtenzahlen. Also dass es viel zu viele gibt und man deswegen nicht gebraucht wird, ist höchst unwahrscheinlich. Stattdessen wird nach wie vor rigide, ohne Rücksicht auf Arbeitsplätze, einberufen. Ja..man darf nicht gekündigt werden, aber man darf sehr wohl nach der Probezeit nicht übernommen werden, wenn der Bund ruft und der AG davon Wind bekommt.
 
Natürlich kann dir, sofern du dir nicht selber eine besorgst, eine Zivildienststelle zugewiesen werden. Eine Rückstellung wäre möglich(aber eigentlich nur mit guter Begründung), eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt ist anzuraten.
 
Was ist wenn ich nach diesem Auslandsjahr eine Ausbildung/ Studium anfange? Irrgendwann bin ich doch einfach zu alt.
 
studium gilt nicht als aufschiebgrund. sonst schreibt sich jeder schnell ein für irgendwas und studiert, bis er nicht mehr eingezogen werden kann? das ist doch ein bisschen billig.

wieso machste das jahr im ausland nicht als zivildienst im ausland? oder als freiwilliges soziales/ökologisches jahr? dann haste zwei fliegen mit einer klappe geschlagen. und wenn du dich rechtzeitig und vernünfitg drum kümmerst, gibts da auch sehr geile sachen. kenn einen der war in brasilien und hat so ein straßenkinderprojekt mitgemacht als zivi. vorteil ist, dass es auch noch gar nichtmal so schlecht bezahlt wird.

und zu der sache "ein verlorenes jahr" sag ich jetzt mal nix :), wenn man sich ne gute zivistelle sucht, gewinnt man sehr viel lebenserfahrung.
 
linkser schrieb:
wieso machste das jahr im ausland nicht als zivildienst im ausland? oder als freiwilliges soziales/ökologisches jahr? dann haste zwei fliegen mit einer klappe geschlagen. und wenn du dich rechtzeitig und vernünfitg drum kümmerst, gibts da auch sehr geile sachen. kenn einen der war in brasilien und hat so ein straßenkinderprojekt mitgemacht als zivi. vorteil ist, dass es auch noch gar nichtmal so schlecht bezahlt wird.

Ich habe mich für mehrere Stellen im Ausland beworben aber ich habe angst nicht genommen zu werden. Aber mit dem nicht schlecht bezahlt stimmt nicht. Die meisten Organisationen verlangen sogar Geld.
Es wäre für mich einfacher auf eigene Faust ins Ausland zu gehen.
 
Ohne Erlaubnis des KWE darfst Du eh nicht für länger als 3 Monate ins Ausland, wenn Du Deinen Wehrdienst/Zivildienst nicht abgeleistet hast.

Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus im Ausland verbleiben oder einen nicht genehmigungspflichtigen Auslandsaufenthalt über drei Monate ausdehnen wollen.
 
Verdammt. Dann muss ich mir wohl so eine Genehmigung holen...
Aus welchen Gründen kann man eine bekommen?
 
Ich habe gerade mit dem Zivildienstamt in Köln telefoniert. Die (recht unfreundliche) Dame meinte es gäbe keine Möglichkeit vor dem Zivildienst ins Ausland zu gehen. Ich müsste erst zivi machen.... hätt ich mich mal ausmustern lassen... määääh
 
Wie gesagt... Versuch doch einfach dir ne Zivi Stelle im Ausland zu besorgen. Ne andere Möglichkeit bleibt dir da nicht. So sind halt die Gesetze hier.
Hast du überhaupt schon verweigert? Nicht, dass irgendwann die Feldjäger bei dir vor der Tür stehen^^

lg ;)
 
Ja habe schon verweigert und bin auch anerkannt. Ich habe im Februar mein erstes Bewerbungsseminar fürs Ausland. Mal schauen :)
 
linkser schrieb:
studium gilt nicht als aufschiebgrund. sonst schreibt sich jeder schnell ein für irgendwas und studiert, bis er nicht mehr eingezogen werden kann? das ist doch ein bisschen billig.

Das ist so nicht ganz richtig.
Ein Studium selbst ist kein Aufschiebegrund, ein bereits vollendeter Studienabschnitt (z.B. Vordiplom) jedoch schon (d.h. aus dem Hauptstudium heraus kann man nicht einberufen werden).
 
Hi,
wie früh sollte man sich bewerben hab jetzt noch so 2 Jahre biss ich Zivi machen muss, und wo kann ich mich für AUslandaufenthalte bewerben?
 
Was wäre eigentlich wenn man nicht gemustert ist und dann ins Ausland auswandert?
 
@ Alucard

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