Alternate: Grafikkarte defekt, kann nicht repariert oder ausgetauscht werden

DarkDragN

Lieutenant
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Moin!

Habe vor 1,5 Jahren die Sapphire R9 290 bei Alternate gekauft, da das gute Stück aber zuletzt im 2D Betrieb Grafikfehler produziert hat, habe ich sie mal vor 6 Wochen eingeschickt. Heute kam folgende Mail zurück:

Sehr geehrter Herr DarkDragN,

Die retournierte Ware kann weder repariert noch ausgetauscht werden und auch
der Hersteller hat die Retoure mit einer Gutschrift abgeschlossen, sodass wir
Ihnen eine Gutschrift nach Abzug des Gebrauchsvorteils in Höhe von 195,72 Euro
anbieten möchten.

Der Gebrauchsvorteil setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis, der
voraussichtlichen Nutzungsdauer und dem Zeitraum, in dem Sie über die Ware
verfügten, zusammen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit der Erstellung der
Gutschrift einverstanden sind.

Dieses Guthaben kann entweder mit einer neuen Bestellung verrechnet oder aber
ausgezahlt werden. Alternativ können Sie auch die Herstellerabwicklung abwarten.

Wir möchten Sie um kurze Mitteilung bitten, wie wir weiter verfahren sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Da tun sich bei mir jetzt folgende Fragen auf:
a) Wenn der Hersteller bereits eine Gutschrift getätigt hat, was soll da noch bei der Herstellerabwicklung passieren?
b) Geht der Betrag in Ordnung?

Zu b): Ich bin mir durchaus bewusst das ich hier wohl keine volle Rückerstattung in Höhe von 420€ (Kaufpreis) erhalte, dementsprechend ist die Frage durchaus ernst gemeint.
 
zu a) dort steht, dass das Guthaben ausgezahlt werden kann oder du wartest auf die Herstellerabwicklung - also auf den Lösungsvorschlags des Herstellers ... und so wie ich es lese würde Alternate dir das Geld gutschreiben und nicht der Hersteller selbst.

zu b) kurz vor Ablauf der Garantie noch fast 50% des Kaufpreises bekommen scheint mir durchaus in Ordnung zu sein
 
Für mich ist das widersprüchlich und ich würde mal bei der Hotline nachfragen.

Im ersten Absatz schreibt Alternate Repartur/Austausch nicht möglich auch vom Hersteller nicht. Im letzten Absatz kannst du doch den Hersteller zu Rate ziehen. Hä. :freak:
 
Alternate bietet von sich aus den Preis dafür an. Ich würde nicht drauf eingehen, da der Hersteller sich schon um eine neue Karte bzw. etwas gleichwertigem (r9 390) kümmert.

Das hatte ich letztens schon einmal gelesen: Alternate kommt dir entgegen und will die Abwicklung für dich beschleunigen und geht in Vorleistung. Bekommen sie jetzt eine nagelneue r9 390 (oder auch 290) zurück, so wird sie selbst für mehr verkauft, als sie dir hier anbieten.

Widersprech dem Angebot und sag du wartest das Feedback vom Hersteller ab. Wobei laut Mail ist das ja passiert, bestehe auf die Gutschrift vom Hersteller und nicht das zusammengerechnete von Alternate. Notfalls frag mal bei Sapphire an (Support gibt es da beispielsweise auf hardwareluxx.de im herstellerforum), wie hoch die Gutschrift war, dafür benötigst du die SN deiner Karte.
 
Bei dem Betrag handelt es sich um das, was Sapphire überwiesen hat. Ich finde es Mist, aber ist man beim nächsten Einkauf auf Amazon wieder schlauer. :)
 
Aus Erfahrung kann ich dir sagen: Nimm das Geld und sei froh von dem Laden überhaupt was bekommen zu haben, könnte nämlich leicht noch schlechter für dich ablaufen.
 
Sicher? denn Alternate schreibt:

"sodass wir
Ihnen eine Gutschrift nach Abzug des Gebrauchsvorteils in Höhe von 195,72 Euro
anbieten möchten."

Klingt für mich nicht nach Sapphires Angebot. Frag direkt bei Sapphire nach bitte.
 
DarkDragN schrieb:
Bei dem Betrag handelt es sich um das, was Sapphire überwiesen hat. Ich finde es Mist, aber ist man beim nächsten Einkauf auf Amazon wieder schlauer. :)

Nein, das ist einzig allein das, was Alternate dir als Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung anbietet. Sapphire "überweist" dir gar nichts. Sapphire bzw. der Großhändler über den Alternate die Grafikkarte selbst bezogen hat, haben eigene Regelungen bezüglich der Gutschrift von defekten Geräten, die sie zum Einkaufspreis bezogen haben. Verstehe auch nicht, warum das "Mist" seien soll, denn die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsdauer, ist doch die optimalste Lösung.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Verstehe auch nicht, warum das "Mist" seien soll, denn die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsdauer, ist doch die optimalste Lösung.

Ich hätte viel lieber eine funktionierende 290 zurück bekommen und ja, es handelt sich um etwa den Betrag (je nach Wechselkurs) den Sapphire an Alternate bzw. deren Zwischenhändler überwiesen hat. Die Info habe ich vom Sapphire Support. In solchen Fällen ist man leider voll auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Für mich ist die Geschichte erledigt und gelernt hab ich auch draus.

Beim nächsten Rechenknecht geht das ganze dann über Amazon oder ich hole mir direkt einen Fertig-PC von Dell oder HP mit erweiterten Support. Bin zu alt um 6 Wochen darauf zu warten, dass man mir sagt, da wär was kaputt und dann noch anstelle eines Ersatzteils einen Teilbetrag zurück überweist.
 
Hab ich das beim Überfliegen überlesen? Mit welcher Begründung wird denn behauptet, dass ein Austausch nicht möglich sein soll? Ist er nicht unmöglich und besteht dem Grunde nach ein Nacherfüllungsanspruch aufgrund Mangels (worüber anscheinend kein Streit besteht) und steht auch sonst nichts entgegen (Verfristung, wer weiß was), kann er auch nicht verweigert werden.
 
Es scheint ja eindeutig eine Garantiefall vorzuliegen dessen Abwicklung der Händler für den Kunden vorgenommen hat und da gelten halt dann die Garantiebedingungen des Hersteller, da es eben kein Gewährleistungsfall ist. Die konkreten Bedingungen von Sapphire müsste man sich mal durchlesen, dazu habe ich nun keine Lust, aber wenn dort von dem wahlweisen Ersatz des Zeitwertes die Rede ist, würde es mich nicht wundern. Bei einem Gewährleistungsfall wäre nach 1,5 Jahren ja schon die Beweislast auf Seiten des Kunden, von daher wird es so wohl wirklich die beste Regelung sein die der TE bekommen kann, da ja eine Reperatur nicht möglich sein soll und ein Austausch auch gegen eine andere, gebrauchte R290er nicht angeboten wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe allerdings vom Gewährleistungsfall aus. Der Kunde wendet sich an den Händler mit dem Begehr der Nacherfüllung. Wenn der nun sich eines Dritten bedient, um die Anspruchsberechtigung festzustellen, ist das in Ordnung, muss er sich aber auch zurechnen lassen. Aus dem Nichts heraus einfach zu sagen: "ich weiß, du wolltest, dass ich die Sache in Ordnung bringe und die Hintergründe interessieren dich als Kunde im Grunde nicht bzw. durchschaust du gar nicht" und sich darauf zu berufen, hinterhältig einem Streit ausgewichen zu sein, indem man einfach auf eigene Faust Garantieansprüche durchsetzt, halte ich für nicht hinnehmbar.

Zudem hat der Händler mit dem eigenmächtigen Verhalten womöglich sogar einen potenziellen Beweisantritt vereitelt.

Nur nebenbei weise ich an dieser Stelle wie immer passend darauf hin, dass das Vorliegen von Garantiebedingungen ein starkes Indiz dafür ist, dass sehr wohl auch ein Mangel vorlag. Die eigentlichen Garantiebedingungen sind nämlich gar nicht günstiger - lediglich Kulanz mag bei manchem Hersteller größer sein als bei manchem Verkäufer.
 
Ob der TE nun explizit klar gemacht hat ob er eine Garantieabwicklung beim Hersteller oder einen Nacherfüllung aus seinem Gewährleistungsanspruch dem Händler gegenüber wünscht, werden wir nun so nicht klären können und welches der beiden eintrifft wenn das nicht angegeben wurde, dürfte im Zwweifel in den AGBs des Händlers zu finden sein. Wenn man da nun einen Rechtsstreit draus machen will, hätte man aber ggf. gute Karten, was aber im Einzelfall dann der Rechtsanwalt des TE mit allen relevanten Unterlagen in der Hand abzuwägen hätte.
 
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