Amazon , Spiele ab 18. Vollmacht möglich?

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S4ndM4N

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Huhu CBler ,
ich habe mir Battlefield BC2 auf die Xbox vorbestellt über Amazon. Leider ist es ja so, dass man bei USK 18 , es nur der Besteller persönlich in Empfang nehmen darf. Leider ist meiner Mutter der Bereitschaftsdienst gestrichen worden und sie arbeitet nun von 10 bis 20 uhr.

Da ist mir die Idee gekommen ob sie mir nicht irgendwie eine Vollmacht erstellen könnte, dass ich das Spiel annehmen kann. Also sei es nen Zettel mit ihrer unterschrift und Perso kopie oder sonst was... Weiß da irgendwer mehr? Bei uns ist die nächste Postfiliale relativ weit weg.

MfG
 
Also Mutti bestellt, damit der Sohnemann (unter Umgehung der einschlägigen Jugendschutzvorschriften) einen sonst nicht erhältlichen Titel bekommt?

Dafür könnte sich durchaus das Jugendamt interessieren...
 
das einfachste wäre wohl, bestellung stornieren und aus österreich holen. da musste net mal ne persokopie hinschicken, sondern kommt ganz normal, als ob es ein fsk12 artikel ist ;) und billiger ist das ganze meistens auch.. gameware oder gamesonly (teurer)
 
spraadhans... du bist echt lustig!! Das machen bestimmt 80% der Deutschen... kein Mensch hält sich an diese dumme USK ^^ wollte ich nur mal gesagt haben ^^

@S4andM4n.. nein das geht leider nicht.. (selber schon probiert xP)
 
bestelle mir selbst oft genug 18er sachen bei amazon und wenn der postler die entsprechenden personen im haushalt kennt bzw weis das der empfänger alt genug ist lässt er das auch so da.

trotzdem wird der postler dir das trotz vollmacht nicht geben dürfen weils ja auch "persönlich" heist. merkst was?

@spraadhans
das sind sachen die die eltern der entsprechenden kiddies wissen müssen. würd nicht gleich petzen gehen.
 
...ist es ja so, dass man bei USK 18 , es nur der Besteller persönlich in Empfang nehmen darf.

Natürlich geht das so nicht. Denn Sinn der Sache ist es ja zu verifizieren, dass der Besteller auch 18 Jahre alt ist! Abgesehen davon darf bei solchen Amazonbestellungen ausschließlich der Besteller das Paket entgegen nehmen! Hab ich selbst schon oft gemacht und muss es immer persönlich von der Post abholen, obwohl jemand Volljähriges zu Hause war!

Das machen bestimmt 80% der Deutschen...

Nur weil viele Leute gegen geltende Gesetze verstoßen, ist es noch lange nicht rechtens! Wo kämen wir denn da hin? Lächerliches Argument!

kein Mensch hält sich an diese dumme USK

Aber in vielen Fällen ist es durchaus gerechtfertigt. Ich weiß, dass es aus der Sicht eines Volljährigen natürlich leicht fällt so zu Argumentieren. Aber wenn ein Kind oder Jugendlicher gern solch ein Spiel spielen möchte, können die Eltern ihm/ihr das Spiel immer noch besorgen und vorher prüfen. Besteht aus Sicht der Eltern keinerlei Gefährdung, spricht auch nichts gegen den Gebrauch. Aber genau das wird wahrscheinlich so nie passieren!
 
@spraadhans

das heißt nicht umsonst USK (Unterhalsungssoftware Selbstkontrolle), der Handel ist zwar mittlerweile dazu verpflichtet dies nur an Personen entsprechender Altersgruppe weiterzugeben - wenn du als Elternteil allerdings der Ansicht bist, dass dein 16 Jähriger Sohn ein nach USK ab 18 freigegebenes Spiel spielen darf, dann ist dem nichts entgegenzusetzen.

Ausserdem gibt es auch noch genug über 18 Jährige bei denen es wohl besser wäre wenn sie ein solches Spiel nicht spielen würden :p


und @The_1st_Knight

Nur weil viele Leute gegen geltende Gesetze verstoßen, ist es noch lange nicht rechtens! Wo kämen wir denn da hin? Lächerliches Argument!

Es verstösst nicht gegen das Gesetz - wo kämen wir denn da hin?!? Ein Erwachsener darf auch seinen noch nicht ganz Volljährigen Nachwuchs ins Kino mitnehmen in dem gerade ein Film läuft der nach USK eigentlich nicht für deren Alter geeignet ist, genau so darf er seinem Nachwuchs auch erlauben ein solches Spiel zu spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du nicht aussiehst wie 16, dann sei froh, wenn der Postbote kommt und es dir gibt.
War damals auch 16 wo meine Mutter mir Call of Duty: World at War bestellt hat und ich hab es angenommen und niemand hat mich nach nem Perso gefragt.
Heute ist es egal, bin sowieso 18.

Aber bestell es in Österreich, wie He4db4nger schon sagte, da fragt dich niemand.

MfG
 
Der Postbote, der dir das Spiel überreicht, braucht normalerweise den Code deines Personalausweises zur Verifikation.
 
Ein Erwachsener darf auch seinen noch nicht ganz Volljährigen Nachwuchs ins Kino mitnehmen in dem gerade ein Film läuft der nach USK eigentlich nicht für deren Alter geeignet ist

Hättest du meinen Text gelesen, wüsstest du, dass ich genau dieses Szenario auf das Bestellen von Spielen übertragen habe. Es geschieht eben im Wissen der Eltern!

...der Handel ist zwar mittlerweile dazu verpflichtet dies nur an Personen entsprechender Altersgruppe weiterzugeben...

Damit entkräftest du dein eigenes Arguement! Der Verkauf an Personen unter der Altersgrenze ist verboten!
 
wenn ein verkäufer egal ob online oder im laden einem 17 jährigen der morgen geburtstag hat ein spiel/film ab 18 verkauft macht der verkäufer sich strafbar.
dumme sache. geh mal zum MM oder saturn und kauf dir nen 18er artikel. die verkäuferinnen stempeln den bon und unterschreiben das sie das alter geprüft haben.

@sherman
seit wann gibts im privat bereich keine vollmachten?
 
@The_1st_Knight

Was man unter Selbstkontrolle versteht ist dir bekannt?

Es geht um deine Aussage:

Zitat:
Das machen bestimmt 80% der Deutschen...
Nur weil viele Leute gegen geltende Gesetze verstoßen, ist es noch lange nicht rechtens! Wo kämen wir denn da hin? Lächerliches Argument!

Was sich auf:
Also Mutti bestellt, damit der Sohnemann (unter Umgehung der einschlägigen Jugendschutzvorschriften) einen sonst nicht erhältlichen Titel bekommt?

Dafür könnte sich durchaus das Jugendamt interessieren...
bezieht.

Und das ist vollkommen legitim - die Mutter darf ohne weiteres ein Spiel mit USK18 Stemplechen bestellen und an den unter 18 Jährigen Sohn weitergeben - OHNE irgendwelche Gesetze zu brechen oder sonstige Scherze!

Und jetzt lies nochmals alles gründlich durch bevor du hier noch jemanden denunzierst. Das Handeln seiner Mutter ist weder illegitim noch anstössig oder sonstiges - es ist ihre Angelegenheit und ihr gutes Recht, denn sie weiss ob ihr Sohn reif genug ist oder nicht. Amazon allerdings muss sicher gehen, dass sie das Spiel der Mutter übergeben und solange der Postbote sich daran hält wird das nichts mit Übergabe direkt an den Sohn.
 
Also Mutti bestellt, damit der Sohnemann (unter Umgehung der einschlägigen Jugendschutzvorschriften) einen sonst nicht erhältlichen Titel bekommt?

Dafür könnte sich durchaus das Jugendamt interessieren...

wie kommst du darauf? er hat sich bei Amazon für seine Mutti Battlefield bestellt, seine Mutti kann das Packet allerdings nicht annehmen wegen Nachtschicht.

Wär generell dafür das Kinder über Ihre Mütter Vollmacht haben XD
 
Es gibt Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Generalvollmacht usw. Allerdings gibt es keine Vollmacht, die es dir erlaubt die Pakete deiner Mutter anzunehmen.
Auch bei zig anderen Gelgenheiten greifen keine Vollmachten (zb. Handyvertrag, ...)
 
Ist es eigentlich möglich, meiner Mutter meinen Perso zu geben, damit sie für mich die Bestellung annimmt? So hatte ich das eigentlich vor, da ich noch in der Schule hocke und ein wenig büffle.
 
@Sherman123 Wir haben zuhause So einen zettel von der Post der uns gegenseitig erlaubt Pakete anzunehmen(der gilt für Pakete die eigenhändig angenommen werden müssen) für diese ab 18 Spiele habe ich das allerdings noch nicht getestet.

Bestell das Spiel aus England (Amazon UK) die interessiert das nicht ob du 18 bist.

Edit das ist dieser Zettel http://saved.im/mty1otg5nhnz/_dsc0818.jpg http://saved.im/mty1otkwnmg3/_dsc0821.jpg (und da steht unterschrift des Vollmachtgebers)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und jetzt lies nochmals alles gründlich durch bevor du hier noch jemanden denunzierst.

Wen habe ich bitte denunziert?

ich habe mir Battlefield BC2 auf die Xbox vorbestellt über Amazon. Leider ist es ja so, dass man bei USK 18 , es nur der Besteller persönlich in Empfang nehmen darf. Leider ist meiner Mutter der Bereitschaftsdienst gestrichen worden und sie arbeitet nun von 10 bis 20 uhr.

Verquer geschrieben. Da man bei rechtlichen Dingen präzise sein muss, will ich hier mal Haare spalten. Wenn der TE schreibt, er habe bestellt, dann gehe ich erst mal davon aus, dass er es in seinem Namen bestellt hat. Und dann tritt genau die beschriebene Situation ein, dass ihm die Post das Paket nicht aushändigen darf.

In den folgenden Sätzen beschreibt er aber seine Mutter als Besteller. Was wiederum legitim ist. Faktisch hat er also im Namen seiner Mutter bestellt und nicht in seinem. Hätte er das so geschrieben, wäre diese Missverständnis (?!) nicht aufgekommen.

Ich bin zu jedem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass er in seinem Namen bestellt hat und seine Mutter das Paket entgegen nehmen soll und dies nun nicht kann. Darauf haben sich auch alle meine Aussagen bezogen.
 
@The_1st_Knight

hmm ok - ich bin jederzeit davon ausgegangen das seine Mutter bestellt hat - und dachte auch gleich das diese hier denunziert wurde (allerings eher von spraadhans weniger von dir - aber ob nun wissentlich oder nicht hast du seinen Beitrag in gewisser Weise unterstützt). So kann man aneinander vorbeireden - sorry.
 
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