Amazon Verkäuferkonto im Minus, Betrag wird nicht abgebucht

Gwito

Lt. Commander
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Hallo,

hatte mein iPhone 4 bei Amazon verkauft (schon Monate her nun), hatte zuvor das Display und die Rückseite erneuern lassen (Folie war sogar noch drauf). 2 Wochen danach kam das iPhone zurück, Sie will kein iPhone mehr sondern ein anderes Handy. Danach habe ich mich etwas über den Marketplace informiert und gemerkt dass man auch als Privatkunde ein Rückgaberecht geben muss. Als das iPhone zurück kam waren überall deutliche Kratzer, hat mich natürlich genervt, aber was soll man machen.

Nun wurde mir das Geld schon ausbezahlt, und später ihr wiederum das Geld erstattet, wodurch mein Verkäuferkonto im Minus ist. Nun steht dort seit Monaten das der Betrag von meinem Bankkonto abgebucht wird, und alle 2 Wochen kommt ein neuer Termin. Gibt es dort einen Mindestbetrag? Oder gibt es da andere simple Gründe warum es nicht ausgeglichen wird?
 
Wenn man den Betrag unbedingt ausgleichen will, natürlich. Wäre mir natürlich auch ganz recht wenn Amazon das einfach "vergisst", aber eigentlich kann ich mir das kaum vorstellen.
 
Ist sogar kostenlos und ich hatte noch nie ne lange warteschlange. Kannst dich auch anrufen lassen.
 
Ich hätte mich erst mal gesagt das sie nicht den gesamten Betrag erstattet bekommt, da Schaden bei der Nutzung entstanden ist.

Und wegen dem Minus einfach Amazon fragen, die haben keine hohe Wartezeit und sind sogar über einen Text Chat erreichbar.
 
das musst du mir mal zeigen, wo das bei amazon steht, das man als privatperson ein rückgaberecht einräumen muss...

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=886406

14-tägiges Widerrufsrecht

Falls der Verkäufer gewerblich tätig ist, steht Ihnen als Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, sofern nicht Käufer und Verkäufer eine andere Vereinbarung hierüber treffen.

und

Im Falle eines so ausgeübten wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie ihm insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.

hättest du dich vorher wirklich schlau gemacht, hättest du dein geld noch
 
Sc0ut3r schrieb:
hättest du dich vorher wirklich schlau gemacht, hättest du dein geld noch

er hat sein geld ja noch. derzeit haben aber beide geld.
 
Habe das oft gelesen, direkt in den AGBs habe ich es nicht gefunden, bzw. hab dort auch nicht gesucht. jedoch wurde eben dort gesagt falls man bei Amazon verkauft wird es als Gewerblich angesehen, daher das Rückgaberecht. Hab auch die Rückgabe nicht akzeptiert und von Amazon überprüfen lassen. Der Support fragte mich aber ob Kopfhörer dabei waren, als ich es verneinte bekam ich als Antwort, dass der Verkauf nur mit allen Originalteilen möglich wäre :freak:

Werde dann nun doch mal eine E-Mail an Amazon senden ;)
 
lass dich nicht von den amazon agbs oder von den selbst einschüchtern...

hier hat das BGB (bürgerliches gesetzbuch) recht


ein recht auf umtausch hat der käufer nur bei sachmängel oder der zustand des artikels entsprach nicht der verkaufsdetails

edit: achja wichtig wäre noch, das auf der verkaufseite oder in deinem verkäuferprofil nicht drinne steht "14-tage rückgaberecht, etc."

sonst hat der käufer ein recht drauf...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt eben drauf an, wie man seine Dinge bei Amazon verkauft. Wenn dort nicht ersichtlich ist, dass man als privat Person gebrauchte Ware dort feil bietet, dann gilt das als Gerwerbetreibend. Und diesen Umstand akzeptiert man, wenn man via Amazon Dinge anbietet. Und eben mit allen Konsequenzen. Unter anderem die Pflicht, 14 Tage uneingeschränkt ein Rückgaberecht einzuräumen.

Möchte man das nicht, muss das ganz deutlich erkennbar sein bei Amazon. Man macht dies ja um den einen oder anderen Vorteil der Plattform für sich zu nutzen. Es ist aber eben keine Einbahnstraße.
 
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