Anfrage auf Mieterhöhung: Wiederruffrist von 2 Monaten verstrichen - Was jetzt?

Ein Widerspruch ist rechtlich nicht vorgesehen. Es geht nur um Zustimmung oder nicht und da gilt die gesetzliche Frist oder eine längere, wenn vom Vermieter eingeräumt, jedoch nie eine kürzere.
 
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King_Rollo schrieb:
- Hätte ich über die Möglichkeit eines Widerspruchs und die Widerrufsfrist aufgeklärt werden müssen?

- Wenn explizit um Zustimmung bis Datum X gebeten wird, gilt dieses Datum dann nicht auch automatisch als spätester Termin für einen Widerspruch?
Eigeninitiative? Was sagt denn das Gesetz?
 
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