Anfrage auf Mieterhöhung: Wiederruffrist von 2 Monaten verstrichen - Was jetzt?

Siebenschläfer schrieb:
dass man weg von privaten Vermietern kommt.
Ganz dumm sowas pauschal zu sagen!

Es hängt immer von der Gegenpartei ab! Ich hab selber 8 Jahre lang ein EFH gemietet, wo am Ende die Miete knapp 40% unter dem Ortsüblichen Wert lag, da es nie zu einer Erhöhung/Anpassung kam. Gut ich hab das Haus auch geringfügig modernisiert usw. Hatte dafür aber auch Freiheiten und konnte viel Anpassen wie ich es wollte, neue Küche, Wand rausgerissen. Anschließend übernommen und inzwischen zu 20% unter Ortsmiete vermietet. (Kredit leider zu gering ausstellen lassen :/

Vonovia sind bspw auch keine Engel, Miethaie gibt es überall, einzig je höher die Nachfrage desto mehr
 
Avatoma schrieb:
ob sich ggf. eine für beide Seiten sinnvolle Lösung finden lässt. Das muss ja nicht zwingend eine Mieterhöhung komplett oder teilweise sein, sondern es gibt kreative Alternativmöglichkeiten
Ist heute Paulanergartentag?! Was soll das denn nun wieder sein? Der Vermieter wünscht eine Mieterhöhung und die kannst du akzeptieren oder ausziehen. Ende. Aus. Basta.
 
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@cartridge_case Ich weiss das es nun wieder ein wenig penibel wirkt, aber leider ist das so nicht korrekt, es gibt 6+1 mögliche Ausgänge:

  • Dem Verlangen der Mietererhöhung wird nicht zugestimmt > Vermieter macht innerhalb von 3 Monaten nichts > Mieterhöhungsschreiben ist ungültig.
  • Dem Verlangen der Mietererhöhung wird nicht zugestimmt > Der Vermieter reicht Klage ein, die Erhöhung ist in der Sache korrekt, die neue Miete und die Verfahrenskosten trägt der Mieter; die Erhöhung ist in der Sache unkorrekt und nicht korrigierbar, die alte Miete verbleibt und die Verfahrenskosten trägt der Vermieter.
  • Dem Verlangen der Mietererhöhung wird nicht zugestimmt > Der Mieter nutzt das Sonderkündigungsrecht und zieht aus ohne die neue Miete bezahlen zu müssen.
  • Dem Verlangen der Mietererhöhung wird nicht zugestimmt > Der Mieter zahlt die neue Miete nicht, Verfahren + Räumungsklage kommen; dann muss nach Erfolg ausgezogen werden.
  • Dem Verlangen der Mietererhöhung wird zugestimmt > Der Mieter zahlt die neue Miete.
  • Die beiden Parteien werden sich anderweitig einig, die Einigung darf nicht zum Nachteil der Mieters in dem Sinne sein, das sie "nachteiliger" als die gesetzlich vorgeschriebene Pflichten wäre > Das Erhöhungsverlangen verliert die Gültigkeit und die Einigung tritt in kraft.

Alles doch ein wenig mehr als: Ende. Aus. Basta.
 
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Wobei sich der dritte Punkt hier in diesem Fall schon erledigt hat, das Sonderkündigungsrecht ist ja verfristet.
 
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Ist denn sicher, dass die Widerrufsfrist überhaupt abgelaufen ist?

King_Rollo schrieb:
Ich solle doch bitte bis spätestens 30.11. schriftlich zustimmen oder stillschweigend zustimmen, indem ich einfach ab Dezember die höhere Miete überweise.

Also schrieb ich am 30.11. einen Widerruf inkl. Begründung und einem Gegenvorschlag. Zwei Tage kam eine E-Mail zurück, dass der Widerruf nicht akzeptiert werden können, da die Widerruffrist von 2 Monaten bereits verstrichen sei.

Wenn explizit drinstand, dass bis zum 30.11. zugestimmt oder stillschweigend zugestimmt werden soll, gilt dann nicht diese Frist? Und am 30.11. wurde abgelehnt.
Ich wüsste jetzt nicht, ob der Vermieter damit die Frist selber verlängert hat.
Dann wäre sie am Tag der Ablehnung nicht abgelaufen.

Ändert am Ergebnis (Klage des Vermieters) nicht viel.

Ansonsten stimme ich @Avatoma in #20 zu: Reden hilft. Auch in Bezug auf Klageabwendung.
Kommt natürlich auf den Vermieter an.
 
@MichaW

Du hast natürlich Recht, eine Verlängerung der Frist durch den Vermieter ist zulässig, er darf nur nicht verkürzen. Im Ergebnis bleibt es natürlich leider gleich.

Ganz sattelfest in den Bestimmungen scheint der Vermieter auch nicht zu sein, sonst hätte er ja wohl argumentiert, dass ein Widerspruch gar nicht möglich ist.
 
@cartridge_case

Na und? Ich wünsche mir auch viel, bekomme das aber nicht immer. Und so geht's mir privat, nicht nur als Vermieter und viele Jahre auch als Mieter, aber auch meinem Unternehmen und vor allem auch unseren Geschäftspartnern auf allen Ebenen.


Find's total lustig wie hier im Forum (nicht zwingend von dir) bei irgendwelchen krassen Randcases radikal Partei für irgendeine völlig obskure Rechtsposition ergriffen wird, aber ausgerechnet bei so einer Sache mit einem privaten Vermieter Gespräche komplett ausgeschlossen und nicht zielführend sein sollen.


Der Grundsatz ist: Alles ist verhandelbar. Es kommt auf die Hebel an.
 
@cartridge_case

Ja, klar: Mit den Leuten reden und die Motive ergründen. Wir wissen halt viel zu wenig über diesen konkreten Fall. Gerade bei privaten Vermietern geht's oft nicht nur um Geld, sondern z. B. auch um möglichst wenig Aufwand und Stress. Selbst wenn viele Immobilien dahinter stecken ist's halt kein Konzern, sondern irgendjemand, der Post in den Briefkasten bekommt.

Und wenn's nur um Geld geht, dann gibt es auch da Ansatzpunkte für Mieter. Das Spiel kann man ja in beide Richtungen spielen.
 
Was helfen dir Einzelfallbeispiele? Ich habe bei einer Oma eine Mieterhöhung zurückgezogen, als sie mir ihren Rentenbescheid gezeigt hat, eine osteuropäische Familie zahlt weniger Rente weil sie sich um Putzen und Reparaturen kümmern und ich kenne das von anderen Vermietern auch. Uns wurde von unseren damaligen Vermietern jahrelang nicht die Miete erhöht, weil die Vermieter wussten, was ich beruflich mache, und sie einfach keinen juristischen Stress wollten. Mein Vater erhöht eine Garagenmiete nicht, weil der jetzige Mieter dort nur ein Fahrzeug abstellt und die nicht aktiv jeden Tag nutzt, also quasi keinen Verschleiß erzeugt und mein Vater keine Lust hat wegen EUR 10 im Monat irgendeine neue Wundertüte einzukaufen, die im Zweifel darin ein Meth Labor einrichtet.

Hilft das dem TE? Nö. Hilft das dir? Nö. Hat mich das jetzt 1 Minute unnötig Zeit gekostet? Ja.
 
Avatoma schrieb:
Was helfen dir Einzelfallbeispiele?
Erweiterung meines Wissens.

Avatoma schrieb:
Ich habe bei einer Oma eine Mieterhöhung zurückgezogen
Das ist ja sehr edelmütig, aber dann doch wohl die völlige Ausnahme. Und leider auch überhaupt gar keine "kreative Alternativmöglichkeit", welche es ja laut deiner Aussage geben soll. Schade.

Wenn heutzutage eine Mieterhöhung ins Haus flattert, wird diese wohl in 99,9999% der Fälle auch durchgesetzt. Und natürlich würde ich mich selbst freuen, wäre das nicht so.
 
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King_Rollo schrieb:
Mein Vermieter hatte mir Ende August einen Brief geschickt
Bist du nicht erst kürzlich umgezogen, weil dein alter Vermieter dich rausgekauft hat?
Oder bist du immer noch in der Wohnung?
EDIT: War jemand anderes...
 
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Ich bedanke mich auf jeden Fall für die regen Kommentare und hoffe, mit meinem Vermieter eine gute Lösung finden zu können. Ich gebe zu, dass ich das Thema bisher zu einseitig und unterkomplex betrachtet hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@cartridge_case

Nein. Du hast völlig für'n Arsch nach Einzelfallbeispielen gefragt, ich habe dir welche genannt, und sie passen dir nicht. Pech. Back dir halt ein Eis.
 
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Avatoma schrieb:
dann gibt es auch da Ansatzpunkte für Mieter.
Zumal nicht jedes Mieterhöhungsverlangen begründet ist. ;):)
 
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Avatoma schrieb:
Du hast völlig für'n Arsch nach Einzelfallbeispielen gefragt
Nein, ich wollte ganz konkret deine "kreative Alternativmöglichkeit" als Beispiel verstehen.

Avatoma schrieb:
ich habe dir welche genannt
Nein, das waren ganz simple Rücknahmen und sowas.
Avatoma schrieb:
und sie passen dir nicht
Weil sie nicht kreativ sind.
Avatoma schrieb:
Back dir halt ein Eis.
Zu warm dafür.
 
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