Unter Umständen sieht man so ein Blitzlicht, ja. Man kann aber nicht davon ausgehen, dass man nicht grade abgelichtet wurde, nur weil man keinen Blitz wahrgenommen hat.
Die Polizei muss dich nicht sofort "aus dem Verkehr" ziehen. So ein Bild ist schon Beweis genug. Natürlich muss es eine Verknüpfung geben zwischen Bild und Rotphase, aber da gibts auch wieder verschiedenste Varianten, irgendeine wirds schon gewesen sein.
Bezüglich der Frage mit Aussage gegen Aussage: Kommt auch wieder drauf an wer und wieviele dich anzeigen. Zwei Polizisten oder Mitarbeiter vom Ordnungsamt als Gegenzeuge zu haben ist nicht wirklich erfolgsversprechend für dich. Wenn genau ein Passant dich anzeigt, sieht die Sache wieder ganz anders aus.
Ich stelle mir nur grade die Frage, wie ich als Ordnungshüter reagieren würde, wenn besagter Passant auf der Wache erscheint und "Herr Wachtmeister, ich habe gerade gesehen wie da einer bei Rot über die Ampel gefahren ist. Es ist zwar nichts passiert und es waren auch keine Fußgänger oder andere Autofahrer gefährdet - aber ich hab es ja gesehen!"

Wenn du natürlich ne Mamma mit Kinderwagen fast umgemäht hast und das nicht bemerkt hast, passt das nicht mehr.
Fazit: Abwarten. Wenn was kommt, kommt was.