Anwälte des Gläubigers in Regress nehmen?

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SpookyFBI

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Hallo,
ich habe momentan ein kleines Problem.
Erstmal die Fakten:
Die Schuld ist Anfang April über das Portal der Kanzlei per Sofortüberweisung bezahlt worden.
Zu dem Zeitpunkt stand dort: Das die Forderung vorbehaltlich möglicher Nachforderungen ausgegelichen ist.
Daraufhin schrieb ich auch ein Fax mit der Bitte meine Hausbank zu informieren, dass die Sache erledigt sei.
14 Tage später immer noch nichts getan, auf eMails und Faxe wird nicht reagiert, Faxe und eMails sind sachlich gehalten, nicht emotional.
Gestern schaute ich eher zufällig in das Portal: da waren etwa 20 EUR aufgeführt. Ich so zu mir wow, daß konnte man mir nicht mitteilen?
Wie geschrieben vor 14 Tagen habe ich den Gesamtbetrag der im Portal stand per Sofortüberweisung gezahlt.
Also diesen Kleckerbetrag auch per Sofortüberweisung ausgeglichen.

Meine eigentliche Frage:
Meine Hausbank hatte mir Anfang des Monats mitgeteilt, daß sie die Geschäftsverbindung mit mir beendet, wenn bis Ende des Monats die Sache nicht geklärt ist.
Nun, für mich ist die Sache geklärt, aber für die Bank ja nicht, da der Gläubiger momentan noch keine Anstalten macht, diese zu benachrichtigen.
Sollte meine Bank die Geschäftsverbindung mit mir aufkündigen, wäre u.a. ein Kredit fällig.
Könnte ich diesen von den Gläubigeranwälten einklagen, da diese m.M. nach untätig sind?


Screenshots von den Überweisungen und von der Webseite, daß die Forderungen ausgeglichen sind, habe ich jeweils.
Kurze Anmerkung:
Es geht um einen Fall der vor 14 Jahren tituliert wurde.
 
Du nimmst jetzt deine Unterlagen gehst zu Deiner Hausbank und fragst die ob die noch ganz dicht sind was das bitte soll. Das ganze hört sich nämlich ziemlich kurios an.
 
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Das bringt natürlich nichts onesworld!

Sachverhalt ist doch recht klar.
Anscheinend Pfändung an die Hausbank, die behält Pfändungsbetrag ein und droht Kündigung der Geschäftsbeziehung inkl. Kredit
TE überweist dem Gläubiger die Forderung, vergisst aber die 20€ (warum auch immer). Die überweist er gestern nach.
Gläubiger nimmt Pfändung bisher trotzdem nicht zurück. Logo, erst gestern überwiesen.

Der nächste Schritt ist den Gläubiger oder dessen Kanzlei zu kontaktieren bzw. noch einmal im Portal nachzusehen. Wenn dort die Restforderung auf 0 steht, unbedingt bei der Kanzlei des Gläubigers sofortige Pfändungsaufhebung formlos aber nachweisbar beantragen und auf die angedrohten Folgen durch die Hausbank verweisen. Mehr als verweisen ist aber nicht drin (keine Haftung). Zum Glück sind ja noch einige Tage bis Monatsende. Anrufen und nachfragen kann die Sache danach noch beschleunigen.
Die Hausbank wird nichts unternehmen, bis Pfändungsaufhebung kommt. Dort braucht er jetzt gar nicht nachfragen.
 
Es schadet sicher nichts mit seinem Geschäftspartner, hier der Hausbank, zu kommunizieren. Im Zweifel trifft dort noch immer ein Mensch eine Entscheidung, kein Computer, und damit besteht Spielraum.
 
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Ich würde meine Hausbank auch definitiv drauf hinweisen, das die Forderung ausgeglichen ist. Selbst ein einfacher Vermerk, für den Fall das sich die Kanzlei nicht rührt, kann reichen das die Geschäftsbeziehung nicht beendet wird.
 
ThomasK_7 schrieb:
TE überweist dem Gläubiger die Forderung, vergisst aber die 20€ (warum auch immer). Die überweist er gestern nach.
Habe ich nicht vergessen.. ich erklär das nochmal.
Portal von den Anwälten, da gibst du das Aktenzeichen ein und dann steht da der Betrag.
so, dann wählst du aus wie du zahlen möchtest und der Betrag wird übernommen, sagen wir mal 1234 EUR.
Dann zahle ich das per Klarna und auf der nächsten Seite steht dann, dass die Forderung vorbehaltlich erledigt sei.
ich habe bestimmt jeden 2.Tag eher durch Neugierde dort geguckt und stand halt immer Forderung sei bezahlt.. bis gestern da ungefähr 20 EUR, vermutlich eine Nachforderung drin standen.
Die auch gleich per Klarna überwiesen.
 
SpookyFBI schrieb:
bis gestern da ungefähr 20 EUR, vermutlich eine Nachforderung drin standen.

Oder Zinsen.
In den ganzen Inkasso/Anwaltsschreiben steht idR immer drin "Betrag XX zzgl. Zinsen bis Tag XX überweisen."

Kann schonmal passieren das diese erst nachträglich erscheinen.
 
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warum hat mir man dann nicht geschrieben, Herr X sie müssen noch X EUR bezahlen, aus dem und dem Grund?
ich habe die Gebeten per eMail, FAX auch mir zu schreiben. Nichts.. das wäre eine Sache von 5 Minuten gewesen.. von mir aus hätte man dafür Geld nehmen können

edit :
was ich übrigens noch gemacht habe:
Einwurf Einschreiben mit einem netten bestimmten Schreiben, Kopie der Überweisungen und Kopie vom Schreiben meiner Hausbank zu gesendet.
Das müßte eigentlich heute oder morgen bei denen aufschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Weil die vermutlich nicht so gut organisiert sind, es ihnen egal ist und/oder man dort nicht auf individuelle Wünsche eingehen kann.
 
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Dann trifft meiner Erfahrung nach (B2B) öfter als nicht oft jede der obigen Aussagen zu.
 
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ich gehe mal auf meine Anfangsfrage zurück:
Sollte es hart auf hart kommen, meine Hausbank mir kündigt, hätte ich Regressansprüche gegen die Kanzlei, da diese m.M.n. einfach nicht aus den Tritt gekommen sind?
wir gehen davon aus, dass ich alles Bezahlt habe. Stand heute laut Portal ist die Forderung ausgeglichen... mit dem üblichen Blabla.. Nachforderungen etc
 
So eine weitreichende Frage kann dir hier niemand seriös beantworten.

Insbesondere bei den potentiellen Summen, die da im Raum stehen könnten, sollte das dein Anwalt klären.
 
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Du hast üblicherweise keine Regressansprüche in Deinem Sinne gegen die Kanzlei.
Warum, führe ich jetzt hier nicht weiter aus.
 
Ok,
das heißt die Gläubiger Vertreter können dann dafür sorgen, dass man seine Geschäftsverbindung mit seiner Hausbank verliert, obwohl die Schuld seit 14 Tagen beglichen ist. Wow.
 
Die Schuld ist wohl frühestens erst vorgestern mit den 20€ vollständig von Dir beglichen worden.
Was Du vor 14 Tagen überwiesen hast, interessiert in diesem Zusammenhang wenig.
Dem Gläubiger/seine Kanzlei muss jetzt angemessene Zeit gegeben werden, um die Pfändung aufzuheben.
Da hilft vielleicht ein netter Anruf jetzt/morgen. Ich weis ja nicht, was in Deinem Einschreibebrief so an Nettigkeiten stand.
 
SpookyFBI schrieb:
Ok,
das heißt die Gläubiger Vertreter können dann dafür sorgen, dass man seine Geschäftsverbindung mit seiner Hausbank verliert, obwohl die Schuld seit 14 Tagen beglichen ist. Wow.

Sehe auch keinen Regress. Paar Tage Bearbeitungszeit sind schon drin.
 
ThomasK_7 schrieb:
Die Schuld ist wohl frühestens erst vorgestern mit den 20€ vollständig von Dir beglichen worden.
Was Du vor 14 Tagen überwiesen hast, interessiert in diesem Zusammenhang wenig.
Dem Gläubiger/seine Kanzlei muss jetzt angemessene Zeit gegeben werden, um die Pfändung aufzuheben.
Da hilft vielleicht ein netter Anruf jetzt/morgen. Ich weis ja nicht, was in Deinem Einschreibebrief so an Nettigkeiten stand.

du kennst Sofortüberweisung?
das hatte ich ausgewählt, dann wurde der Betrag automatisch genommen, der am 1.4.2020 dort zum bezahlen drin stand.
das waren schon 27 EUR mehr, als im Brief von der Bank.. was logisch ist wegen Zinsen.
Deshalb war für mich das auch ok... also bezahle ich den Betrag der am 1.4. der dort drin steht und sehe dann danach, dass die Forderung beglichen ist.. falls es keine Nachforderungen gibt.
wenn ich das Portal von denen schon benutze um die Schuld zu begleichen, gehe ich davon aus, dass zu dem Zeitpunkt der fällige Betrag drin steht.
und ich wiederhole mich nochmal, aus Neugierde habe ich alle 2 Tage aus Jux, das Aktenzeichen dort eingetragen und bis zu, 14.4. stand dort halt, dass die Forderung beglichen ist.

Im Einschreiben schrieb ich nur sinngemäß:
Da meine Hausbank immer noch nicht informiert wurde, bitte ich sie höflichst unter Adresse, FAX zu imformieren, dass die Pfändung erledigt ist.
( Für mich war durch Zahlung und Bestätigung, die Sache erledigt)
dann habe ich noch eine Kopie vom Screenshot der Überweisung und Kopie vom Brief meiner Bank beigefügt
Ergänzung ()

und ich hatte gleich danach die Kanzlei per Fax angeschrieben, das der Betrag wie im Portal angegeben per Klarna Sofortüberweisung bezahlt wurde.
da hätte man mir doch mal schreiben können, es fehlen da irgendwie 20€ ...
 
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Hast wirklich ein nettes Schreiben hingeschickt. :)
Kann nicht schaden, dass noch einmal jetzt zu wiederholen, falls Dein zeitnaher Anruf dort keine mündliche kurzfristige Zusage bringen sollte.

Du musst Bedenken, wegen Corona und Homeoffice gibt es jetzt fast überall Verzögerungen.
 
Ich gebe mal einen kurzen Zwischenstand, was ich heute von meiner Zweitbank erfahren habe, die auch die Pfändung bekommen hat:
laut denen soll der Betrag 40€ höher liegen als der Erstbetrag, der bei der Kanzlei im Portal drin stand.
Also:
ich gehe mit dem Az in das Portal sehe da den Betrag von 1230.- ( Beispiel ) , zahle den Betrag und es erscheint, dass die Forderung erledigt ist, vorbehaltlich Nachforderungen.
Nachforderungen waren Zeitpunkt 14.4. um die 20€...
jetzt sagt mir die zweitbank die Pfändungshöhe wäre noch höher..( die Differenz zu dem bereits bezahlten Betrag sind etwa 18€, die noch ausstehen würden) ich muss dazu sagen, die Zweitbank hat den Bescheid erst am 15.4. bekommen, keine Ahnung warum... ich habe den Pfändungsbeschluß auch erst an dem Tag bekommen.

nun denn, ich werde jemanden fragen, der nochmal 100€ zu denen überweist und dann kläre ich das Montag...
was für ein Verein
 
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