Anwälte des Gläubigers in Regress nehmen?

  • Ersteller Ersteller SpookyFBI
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Junge, nach 14 Jahren stellt niemand mehr ernsthaft eine Forderung um 20 Euro. Schon gar nicht ohne noch Zinsen einzufordern (-> $ 288 BGB).

Die reguläre Verjährunsgfrist für Rechnungen beträgt 3 Jahre gemessen ab Jahresende!

Der einzige Grund warum jemand nach so einer langen Zeit so ein Forderung stellt, ist eben dich in diese Verjährungsfrist wieder hineinzuziehen.

Es geht also darum dich um höhere Forderungen, die schon lange zurück liegen und verjährt sind, bluten zu lassen. (Dein Gegner ist sehr gescheit!)

Du bist ein Dummkopf und hättest besser einen Anwalt hinzugezogen!
 
So einfach ist das nicht froschmeister, nach deiner Logik müsse niemand Rechnungen bezahlen, einfach 3 Jahre warten und danach hätte der Rechnungssteller keinen Anspruch mehr darauf.
 
@froschmeister du hast nicht gelesen, dass die Summe eine 4 stellige Summe ist und es dazu einen Vollstreckungsbescheid = Titel von vor 14 Jahren gab. Und Titel sind 30 Jahre gültig

wie ich herausfand sind diese 20€ die Zustellgebühren... die im Portal noch nicht ersichtlich waren.
und man kann noch nichts melden an die Bank, da diese Gebühren nicht beglichen worden sind.
ich fand das in dem Zusammenhang sehr kleinkariert, aber nun denn...
 
ChotHoclate schrieb:
So einfach ist das nicht froschmeister, nach deiner Logik müsse niemand Rechnungen bezahlen, einfach 3 Jahre warten und danach hätte der Rechnungssteller keinen Anspruch mehr darauf.

Je nach Geschäftsvorfall ist es aber doch tatsächlich so einfach. ;)
 
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Ich habe heute ein Schreiben von dem Anwaltsverein bekommen.
Bezugnehmend auf meine eMail, datiert auf den 9.4., Stempel der Maschine vom 20.4.
das man den Betrag 1234.- erhalten habe, meiner Bank aber noch keine Erledigung senden könnte, da die Zustellkosten nicht beglichen worden sind, wir benachrichtigen sie dann, wenn wir die Höhe wissen.

Ich habe dieses Schreiben heute meiner Bank gemailt, ich werde morgen dort noch anrufen, momentan bin ich nicht in der Lage dazu, da ich ziemlich innerliche Unruhe habe.
stand jetzt: Meine Bank wird mir Montag das Konto kündigen, da die Pfändung noch nicht erledigt wurde, steht auch in einen ihrer AGB Punkte.

Anwalt werde ich mir dann noch suchen...
Könnte ich Schadenersatz geltend machen? Oder garnicht? Eventuell ist das Wort auch falsch.
Ergänzung ()

Eine weitere Frage:
wissen die Anwälte nicht, was die Zustellung durch den GV kostet?
Da muß es doch auch irgendwelche Sätze geben, oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hast du mit deiner Bank geredet? Also mit einem Menschen über Mund und Ohren kommuniziert?

Hast du nachgewiesen, dass die 20 Euro bezahlt sind plus der Rest?
 
Morgen werde ich das machen, telefonisch.
Ich habe die 20 EUR Screenshot von der Überweisung und nochmal 100 EUR Überweisung auf das Konto der Rechtsanwälte mit in die eMail heute gepackt
 
Warum ist eigentlich 14 Jahre nix passiert? Das Geld wurde/wird ja geschuldet, ein Titel liegt vor.

Dass es jetzt bei solch kurzen Fristen zu Stress kommen kann ist ja nicht verwunderlich.
 
Tinkerton schrieb:
Warum ist eigentlich 14 Jahre nix passiert? Das Geld wurde/wird ja geschuldet, ein Titel liegt vor.

Dass es jetzt bei solch kurzen Fristen zu Stress kommen kann ist ja nicht verwunderlich.

weil Ich den Titel nie zu Gesicht bekam. Kann man mir glauben oder nicht.
zumal ich bei dem Anbieter seit über 25 Jahren unter einer ganz anderen Kundennummer Kunde bin.
das ist aber nicht hier das Thema.. ich habe damals Unterlagen angefordert, das einzige was man mir gesendet hat war ein Titel keine Vertragsunterlagen etc und ich habe geschrieben, dass ich unter einer anderen Kundennummer da Kunde sei.
Zumal ich an einer ganz anderen Adresse wohne.
 
Der Titel kam mit Zustellnachweis, somit muss dir das niemand „glauben“ - du hast Kenntnis gehabt. Falls nicht, müsstest du nachweisen, dass die Zustellurkunde falsch ist, jemand anders den Brief unterschlagen hat etc.

Dazu kommt ja noch, dass ein Pfändungsbefehl- und Überweisungsbeschluss nicht einfach so erteilt wird. Deswegen meine Frage, denn die Forderung kanntest du und den Gläubiger ja auch. Du hattest also im Extremfall 14 Jahre Zeit - eher mehr - das aus der Welt zu schaffen.

Jetzt wird die Zeit knapp und du willst den Gläubiger bzw. dessen Vertreter in Regress nehmen, weil die für was „zu lange“ brauchen?

Finde ich persönlich dreist. Aber ich bin auch kein zugelassener Anwalt. Daher schließe ich mich an: wende dich an einen solchen, wenn du belastbare Resultate willst.
 
SpookyFBI schrieb:
Morgen werde ich das machen, telefonisch.

Auch wenn andere dagegen geredet haben, so habe ich dir ganz am Anfang schon etwas geraten:

onesworld schrieb:
Du nimmst jetzt deine Unterlagen gehst zu Deiner Hausbank und fragst die ob die noch ganz dicht sind was das bitte soll. Das ganze hört sich nämlich ziemlich kurios an.
 
onesworld schrieb:
Auch wenn andere dagegen geredet haben, so habe ich dir ganz am Anfang schon etwas geraten:
Meine Haubank ist eine Direct Bank ;)
Ergänzung ()

@Tinkerton
im Prinzip ist mir das egal.
Bezahlt ist die Schuld seit dem 1.April über das Portal dieser Anwälte. da stand der Betrag 1234.- EUR, dann wählte ich Sofortüberweisung.
Das die jetzt darauf beharren, die Bank erst zu Informieren, wenn die Zustellkosten beglichen worden sind, sorry ich dachte in dem Betrag der mir Online gezeigt worden ist, ist dieser Betrag enthalten. Der wich auch um 40€ von dem Betrag ab, den mir meine Hausbank in ihrem Schreiben mitteilte.

und dann ist dieser Namhafte Anwalt nicht in der Lage zeitnah mich zu informieren, dass da was fehlt?
Das ist es was ich dieser Kanzlei vorwerfe... ich habe gebeten, mich zu informieren.
was geschah? Nichts. Der datierte Brief vom 9.4. wurde erst am 20.4. abgeschickt.
Dazwischen hatte man keine Zeit mir eine eMail oder Fax zu schreiben, obwohl man selbst diese Wege anbietet?
das ist es, was mich sauer macht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich verstehe das ihr der Meinung seit, selbst Schuld.
ja, korrekt. ich hätte es gerne eher bezahlt, wenn ich eher davon erfahren hätte.
Leider stand es auch nicht in der Schufa... sonst hätte ich es gesehen und viel früher bezahlen können.
ja man kann mir vorwerfen es 14 Jahre lang vertrödelt zu haben.
Ich finde die Verhältnismäßigkeit gegenüber der Forderung, die am selben Tag beglichen wurde, als Ich das erfahren habe und das warten, dass die Gebühren für den Gerichtsvollzieher beglichen werden, nicht gegeben.
Das soll nicht heißen, dass ich diese Gebühren nicht Zahle, die habe ich ja auch schon mit Verzögerung nachgezahlt, nachdem ich davon erfahren habe.
aber:
wenn mir diese Firma ein Portal anbietet, dann kann ich doch davon ausgehen, daß da alle Gebühren dann enthalten sind, schließlich muß man die Gebühren für den GV vorstrecken oder gilt das bei Rechtsanwaltsfirmen nicht ?
 
Ich mein eher, dass du erst morgen dich mit der Bank in Verbindung setzen willst.
 
Heute... ich hatte gestern nicht den Nerv mehr dazu, als ich das Schreiben las von den Anwälten.da hätte ich mich vergessen können
Ergänzung ()

die Gebühren für den GV bzw. die Zustellung des Pfändungsbeschluß an die Bank, müssen die Anwälte doch vorstrecken oder?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, deswegen wollen Sie es auch wieder zusammen mit der Forderung zurück haben.
Zählt zu den zu erstattenden Vollstreckungskosten.
 
ThomasK_7 schrieb:
Ja, deswegen wollen Sie es auch wieder zusammen mit der Forderung zurück haben.
Zählt zu den zu erstattenden Vollstreckungskosten.
Was ich voll verstehe... nur, dann wissen die das, also den Betrag und hätten es meiner Meinung nach mit in das Zahlportal stellen können, die Summe mit den Zustellkosten.

Mir wurde geschrieben: Betrag bekommen... jedoch fehlen noch die Zustellkosten, deshalb kann die Akte noch nicht geschlossen werden.
Für mich hört sich das dann nach Ausrede an. Ich hätte jeden Betrag der im Portal stand bezahlt.
 
Sorry. Ich dachte, ich hätte es deutlich gesagt:

Vermutlich weiß niemand in einer größeren Kanzlei, dass du existierst und vermutlich interessiert dort auch niemanden dein Schicksal. Du bist eine Nummer und gut ist. Deine Wünsche möchte dort wohl eher niemand beachten oder umsetzen, insbesondere dann nicht, wenn sie Aufwand außerhalb der üblichen Prozesse bedeuten.
 
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