Anwaltschreiben wegen "Online-Sharing"

Theux

Lt. Junior Grade
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Hallo liebe Community,

mit großem Schrecken habe ich soeben einen Brief wegen der Verbreitung eines Filmes bekommen. Diesen Film habe ich defenitiv vor etwa 6 Monaten gedownloadet (Ich weiß, dass das nicht illegal ist). Allerdings war das über das Programm "Utorrent" und Torrents werden ja immer auch geuploaded. Ich habe es von der Website "Bittorent". Nun ja, was kann man noch großes sagen...Film war in miserabler Qualität und nicht verwendbar, ich bin minderjährig (war damals 16) und beschränke den Upload immer auf 1 kb/s, sodass ich nur kleine Teile hochgeladen haben kann.

Gefunden haben die das, weil die Mandantschaft die Firma ipoque GmbH beauftragt hat, Internettauschbörsen regelmäßig zu überwachen.

Wie sollte man vorgehen? Vermute leider keinen Ausweg :( Kosten belaufen sich gerundet auf 1000€.

mfg
 
Aus Kostengründen ab zur für dich zuständigen Verbraucherzentrale.
Deren Rechtsberatung kostet um die 15 €.

Sofern Anspruch auf PKH (und weiteren Handlungsbedarf) besteht, der Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht hilft dir weiter.

PKH erst nach Verbraucherzentrale, das dort erworbene Hintergrundwissen hilft in der Argumentation ggü. dem Rechtspfleger.

Wie kommst du darauf, dass Herunterladen sei nicht illegal?
"(Ich weiß, dass das nicht illegal ist)."

Welche Beträge sollst du denn wofür zahlen?
Eine der sattsam bekannten Abmahnungen?
 
Naja illegal schon^^ Aber nicht strafbar.

Also erstmal danke für deine Nachricht. Habe einen Beitrag im Internet gefunden, nach dem es angeblich ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ist, die IP Adresse bei keinen schwerwiegenden Dingen, zu ermitteln.

Zu deinen Fragen: Ich soll für Schadenersatz und Rechtsanwaltkosten zahlen (50-50 etwa).
Ich hatte schonmal sowas, aber das war völlig unbegründet. Hier haben die immerhin meine IP, Adresse usw und habens per Post geschickt.

Werde die Verbraucherzentrale informieren, danke.
 
Zur Verbraucherschutzzentrale musst du hingehen.

Falls erforderlich, in die nächstgrößere Stadt fahren.

Minderjährigkeit zur Tatzeit ist durchaus gut, allerdings wird richterlich davon ausgegangen, dass ein 16jähriger (ohne bleibende Schäden) durchaus weiß, was er tut.

Um eine Strafbarkeit brauchst du dir ausweislich deiner Schilderungen keine Sorgen zu machen. Wenn das alles war, ist das geringfügig.

Allerdings musst du nicht mit deinen Torrentkenntnissen angeben, dass du wusstest, die Dinger laden auch hoch und verbreiten weiter. Ergibt sich aus einfacher Logik, weil du ansonsten sehr genau wußtest was du getan hast und das auch tun wolltest (Vorsatz).

Jedenfalls vor Beratung nichts anerkennen bzw. unterschreiben, was dir die Kanzlei zugeschickt hat.

PKH kostet auch nicht die Welt, eine anwaltliche Beratung/Vertretung, evnt. durch einen von der Verbraucherschutzzentrale benannten Fachanwalt sei daher angeraten.
 
Im außergerichtlichen Bereich gibt es keine Prozesskostenhilfe sondern bestenfalls Beratungshilfe.

In Anbetracht der Tatsache, dass hier schuldhaft ein Schaden verursacht wurde, lohnt sich meiner Erfahrung nach der Ganz zu einem spezialisierten Anwalt.

Dessen Kosten sind zwar dann vom Mandanten zu tragen, das Einschalten des Anwaltes führt aber in nicht wenigen Fällen dazu, dass von der Gegenseite überhaupt keine Reaktion mehr erfolgt.
 
@Killy:
Modifizierte Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich.
Das lotet man vorher erst mal aus.

@Foster.
Er wird als Nichtjurist sicherlich die Zweistufigkeit verstanden haben, erst Verbraucherschutzzentrale und hernach PKH, wenn weitere (als außergerichtliche Schritte) veranlaßt sind.
Im Übrigen gibt es die Beratungshilfe nicht bestenfalls, sondern als Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gleiches gilt für PKH - Anwalts "Liebling".
 
Theux hat ja geschrieben, dass er tatsächlich die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Die mod. Unterlassungserklärung schützt ihn soweit, dass er nicht auf Unterlassung verklagt werden kann. Eine Unterlassungserklärung wird dem Anwaltsschreiben bei liegen, diese enthält auch das Schuldeingeständnis sowie die "freiwillige" Zahlung einer Gebühr ... in diesem Fall die 1.000 €.
 
Das er diese begangen haben könnte, hat er hier verlauten lassen.
Erstmal ausloten, wie sicher sich die Gegenseite wirklich ist.

Lass ihn die Verbraucherschutzzentrale zwischen schalten.

Manchmal hilft es, wenn von dort für kleines Geld ein Schreiben erfolgt.

Erklärungen abgeben kann er immer noch, erforderlichenfalls per Telefax vorab.
Immerhin gilt die Erklärung "lebenslänglich".
 
Wenn du auch nicht strafrechtlich zu belangen bist, zivilrechtlich halt schon ;)

Durch den limitierten Upload ist der entstandene Schaden von 500€ aber wohl zu hoch bemessen.

Hilft nur Anwalt einschalten, anders kommst du (oder deine Eltern, denn diese haften für den DSL Anschluss) nicht heraus ...
 
Es hat sich neues ergeben :) Es handelt sich dabei um eine miese Masche, die Kanzlei ist bekannt dafür, massenweise solche Verwarnung (immer für den gleichen Film) abzusenden. Habe eine Person gefunden, die eben genau das gleiche Problem hatte, musste nichts großartig machen und nur die ganzen Abmahnungen ignorieren. Bei dem ist seit einem Jahr nichts mehr passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
In Anbetracht der Tatsache, dass hier schuldhaft ein Schaden verursacht wurde, lohnt sich meiner Erfahrung nach der Ganz zu einem spezialisierten Anwalt.
...

es gibt auch genug Beispiele bei denen der Anwalt die Kosten gesenkt hatte um diese dann in seine eigenen Rechnung zu stellen.

Theux schrieb:
Es hat sich neues ergeben :) ...

Trotzdem muss man aufpassen. Wenn du sagst es stimmt vom Zeitraum bei dir würde ich mir dazu schon meine Gedanken machen. JurTech hat dir aber hierzu sehr gute Tipps gegeben.
 
Einfach ignorieren ist aber sehr gefährlich - wenn du nicht reagierst und die Fristen verstreichen lässt, besteht das Risiko einer einstweiligen Verfügung gegen dich (das wird teuer), das wäre der optimale Weg für die Kanzleien. Und im Fall einer Klage hast du so die totale Arschkarte gezogen.

Unterschreibe NICHT die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt.

Informiere dich lieber hier - http://www.initiative-abmahnwahn.de/ und da - http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=19&t=35
 
Werde einen Anwalt holen und den eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren lassen.
 
Theux schrieb:
Werde einen Anwalt holen und den eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren lassen.

Genau das wollt ich dir als Tipp geben. Unterlassungserklärungen kannst du auch selbst kostenlos aus dem Inet laden...im Grunde kein Problem. EIn Bekannter von mir wurde auch angeschrieben, erst sollte er 400 Euro zahlen, dann 800 Euro...Nachdem er einen Anwalt eingeschaltet hat und eine solche Unterlassungserklärung abgegeben hat belief sich die Summe auf 180 Euro. Wie auf einem türkischen Basar dieser Abmahnwahn. Im Nachhinein hät er gar nix zahle sollen und es voll drauf ankommen lassen, da er nicht schuldig war. Aber in deinem Fall, wenn du wirklich beteiligt warst (upload spielt keine Rolle, dass nur nebenbei auch 1kb/s macht Mist) Schalte einen Anwalt ein. Ein Siegel eines solchen kann bei den anderen schon für Nachlässe sorgen. Nur nix ignorieren, wird nur teuerer. Gleich handeln und zwar richtig.

"Unterschreibe NICHT die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt." Ganz Wichtig!!!!!!!! Denn damit bekennst du dich praktisch für schuldig. Ok bist es auch, aber Schadensbegrenzung kann ein Anwalt sicherlich besser erläutern. Nur nicht Kirre machen lassen von solchen Schreiben.
 
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wer läd denn heutzutage solche sagen noch über torrent???

selbst schuld.
 
MrMorgan schrieb:
wer läd denn heutzutage solche sagen noch über torrent???

Wer lässt sich heutzutage noch blitzen, wenn die Blitzer in google maps verzeichnet sind? :freak:
 
der vergleich hinkt etwas...

jeder mensch der sich nur halbwegs mit filesharing auseinander setzt weiß das uploaden das große übel ist... wie vermeidet man sowas? In dem man Sachen downloaded ohne gleichzeitig einen Upload zu fahren...

Wenn ich gerne schnell fahre muss ich auch damit leben können wenn ich geblitzt werde. Genauso verhält es sich wenn ich Urheberrechte verletzte indem ich Zeugs über Filesharing Dienste downloade. Werde ich erwischt kostet es mich halt was unter Umständen
 
Zuletzt bearbeitet:
Intressant zu wissen wäre, ob du auch der Anschlusshalter bist, oder deine Eltern nur als Störer haften sollen.

Habe damals auch einen Anwalt aufgesucht, und aus einer 900 Euro Forderung von der Kanzlei wurde eine 1500 Euro Rechnung mit samt Anwaltskosten, da das kein Rehtschutz bezahlt.

Würde heute nicht mehr so vorgehen, aber damals wurden meine Eltern angeschrieben als Störer und die wollten sicher gehen über den Anwalt...wer sollte es bezahlen, natürlich ich da ich ja der einzige bin der im Haus was mit PC's macht o.O

Da haste dann Spaß, noch dazu wars damals bei mir so, dass ich das nicht runtergeladen habe sondern irgendeiner sich da reingewählt hat, is dann ganz besonders klasse.

Les dir das nochmal durch und achte mal drauf ob da was steht vonwegen "bei nicht Unterlassung wirst du mit 10,000 Euro Regress genommen" Summe kann auch höher sein.

-> An diesem Streitwert 10k hat sich unser Anwalt damals sein Honorar gegönnt, darum 1500 Euro (Unser Anwalt hat die Kosten der 900 Euro auf 450 gedrückt und selbst eine 1000 Euro Rechnung präsentiert)

Die Frage welche Sinnhaftigkeit diese Aktion jetzt hatte und warum ich eigentlich bei Ihm war, dass ich jetzt noch mehr bezahle als das was ich hätte bezahlen müssen wenn ich den Wisch so unterschrieben hätte oder mir auch die Unterlassungserklärung aus dem Netz ziehe, hat er mir bis heute keine wirkliche Antwort gegeben. "Da wäre garantiert ein großes Ding drauß geworden hat er gemeint und wir sollen froh sein, dass es bei den Kosten blieb, er selbst habe sein Honorar schon mit dem niedrigsten Satz berechnet"

alles klar o.O

Gruß Killa
 
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Ich sollte hier mal ein bisschen aufklären :D Wir waren bei der Verbraucherzentrale, diese haben uns zu einem Anwalt weitergeleitet. Das ganze kostet mit allem 70€ zusammen und uns wurde versichert, dass außer ein paar Mahnungen (die wir nicht bezahlen müssen) nicht mehr kommen wird. Klar, der Anwalt macht jetzt eine modifizierte Unterlassungserklärung. Es gibt übrigens (wurde uns von dem Anwalt gesagt) über 378000 Fälle in Deutschland wegen diesem und nur 20 kamen vor Gericht. Die haben mit Leuten, die das sofort zahlen, mittlerweile schon viele Millionen gemacht. Im Moment ist (wie hier auf Computerbase letztens auch die Meldung kam) ein Gesetzesentwurf in Bearbeitung, welches die 1. Abmahnung auf maximal 80€ oder so begrenzt. Bis jetzt können das die Mandanten frei wählen, was aber überhaupt nicht zulässig ist.
 
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