Arbeitgeber fragt nach Scientology-Zugehörigkeit

  • Ersteller Ersteller Fu Manchu
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Ich meine auch das es hier garnicht um sogenannten Glaubensfragen geht, wenn nach Scientology gefragt wird, sondern eher um Angst das die Unternehmensstruktur beeinträchtigt wird.

Die Frage ob du Moslem bist fände ich auch komisch, ob du bei Al Kaida bist nicht.

Scientology ist wie Al Kaida.

Sie kommen im Schafspelz, doch innerlich sind sie wie reißende Wölfe. Mafiöse Strukturen werden hier propagiert. Man sollte ...
 
Zuletzt bearbeitet: (Grammatik und Rechtschreibung)
t-kay187 schrieb:
Also wenn der Arbeitsplatz eng mit Religion oder dem Glauben zusammenhängt, ist diese Frage zulässig und auch nötig.
Also Beispiel können wie jhoech genannt hat, die Kirche sein, aber auch christliche Schule (auch private) etc.

Ist für mich grundsätzlich nachvollziehbar. Logisch wäre es in der Konsequenz dann aber auch, wenn Unternehmen bestimmte Religionen bzw. Idologien ausschließen, nicht aufgrund des eigenen Glaubens bzw. Anschauung sondern auch aufgrund des eigenen Nichtglaubens.

Sprich: Ein katholischer Kindergarten darf einen Moslem aufgrund seines Glaubens ablehnen, nicht aber ein "humanistischer" Kindergarten, da er hier diskriminieren würde. Empfinde ich bestenfalls als fragwürdig. Ok, das hat allerdings jetzt weniger mit dem Thema hier zu tun.

MFG
 
Hallo t-kay187,

es handelt sich um einen
Betrieb der öffentlichen Hand
,
so dass möglicherweise der Betrieb selbst durch die Grundrechte verpflichtet wird. Wenn nicht verbleibt wie schon richtig genannt die mittelbare Drittwirkung im Zivilrecht. Außerdem finden Grundrechte ihre Ausprägung auch im Zivilrecht und da ganz besonders durch das AGG. Es kommt also nicht mal unbedingt auf einen Eingriff in Art. 4 I GG an, wenn schon ein Verstoß gg. das AGG vorliegt. Dabei hat das ArbG natürlich das AGG wiederum im LIchte von EU-Recht und 4 I GG auszulegen.

Viel Erfolg bei der Hausarbeit...
 
Ah,

da muss ich sagen, habe ich was verdreht.
Ich habe die ganze Zeit im Hinterkopf gehabt, es handle sich um eine AG.
Somit hast du recht.
Aber um die Frage abschließend zu beurteilen, fehlt eine verbindliche Rechtsprechung zur Behandlung von Scientology.
Die sollten den Laden einfach verbieten und gut ists. ;)

Viel Erfolg bei der Hausarbeit...

Danke, ist aber ein scheiß Thema und ich darf nebenbei noch meine BA-Arbeit für BWL schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Scientology ist wie ich finde eine der größten Irrlehren und Anmaßungen der Christenheit. Überschuldete und mit der Welt fertige Aussteiger.

Bei der Ausgangsfrage kann es doch eigentlich nur um Diskriminierungsparagraphen gehen. Bei Schwarz und Weiß verstehe ich da mehr, als bei so etwas wie der Scientology-Sekte.
 
jhoech schrieb:
Scientology ist wie ich finde eine der größten Irrlehren und Anmaßungen der Christenheit.

Diesen Satz kann man keinesfalls so stehen lassen.
Auch wenn viele z. Zt. nicht gut auf die Kirche zu sprechen sind, Scientology und Christenheit haben nun rein gar nichts miteinander zu tun.
 
Was wilst du denn mit deinem Satz sagen?

Wir dürfen nicht zu viel über Scientology diskutieren. Der Threadersteller hats verboten.

In der Symbolik gleicht sich Scientology schon sehr und ist finde ich eher als ein christliches Übel als z.B. ein muslimisches einzustufen.
 
Genaugenommen sind Christentum und Scientology sehr gegensätzlich.

Im Christentum heißt "ein guter Mensch" sein ==> moralisch und menschlich gut sein.
In Scientology heißt "ein guter Mensch" sein ==> produktiv und fleißig sein.

Ich finde das sehr gegensätzlich.
 
Was jetzt wieder Christentum ist wird die Preisfrage.

Im Christentum heißt "ein guter Mensch" sein ==> moralisch und menschlich gut sein.

Stimmt so auch nicht.
 
Ich definiere das Christentum mal durch die 10 Gebote.
Und die 10 Gebote sind ja moralische Wegführer.
 
OK. Aber dann?

Was z.B. der spätere Römerbrief aussagt:
Die ganze Menschheit ist unter der Herrschaft der Sünde. Nur der Glaube an Christus rettet

Du kannst dich nicht an die Gebote halten.
 
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