Arbeitgeber fragt nach Scientology-Zugehörigkeit

  • Ersteller Ersteller Fu Manchu
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Nitewing schrieb:
persönlich wünsche ich Deiner Mutter nicht Mitglied zu sein. Der eventuelle Verlust des Arbeitsplatzes wäre dann ja nicht Ihr größtes Problem.
Auf den Punkt gebracht.
 
Wen ich Mitglied wäre, würde ich es nicht sagen oder lügen.
Was geht das den AG an?
Nen Scheiß.
Wie so vieles andere was die gerne wissen würden.
 
Auch wenn ich Scientology nicht gutheiße, geht dem Arbeitgeber das nen feuchten Kericht an.
Man kann sagen was man will über diese "Kirche", aber bis dato ist sie imo nicht verboten.
Sie wird vielleicht vom Verfassungsschutz beobachtet, aber das wird Die Linke ja auch ;)
Wenn der AG dem/der Angestellten deswegen kündigen würde, ist das doch ganz klar Diskriminierung und kann angefochten werden.
Für so nen AG würd ich mir nicht die Finger schmutzig machen wollen, wer weiß, was dieser sonst noch so alles wissen will.
Aber gut, manchmal kann man sich die Arbeit nicht aussuchen... in diesem Fall darf man wohl die Unwahrheit sagen. Ob so ein Fragebogen vor einem Arbeitsgericht Bestand hätte? Glaub kaum...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne diese Fragen lediglich bei Neueinstellungen.
Die Religionsfreiheit gilt nicht für Scientology, da sie eben in Deutschland nicht als Kirche anerkannt ist und das ist auch gut so.

Wäre ich Arbeitgeber, würde ich diese Frage auch stellen und jemanden, der sie nicht beantwortet, nicht einstellen.

Zitat www.arbeitsrecht.de:

"Scientology-Mitgliedschaft
Das Ziel der Scientology-Organisation ist, beherrschenden Einfluss in sämtlichen Bereichen der Wirtschaft gemäß der von ihrem Gründer Herrn Hubbard entwickelten "Verwaltungstechnologie" zu nehmen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung dieser totalitären "Heilslehre", die aufgrund ihrer "menschenverachtenden Anschauungen" (BAG Urteil vom 22.03.1995 – 5 AZB 21/94) keine von der Verfassung geschützte Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist, besteht ein wachsendes Bedürfnis der Unternehmen, sich gegen die Beschäftigung von Scientology-Mitgliedern zu wehren.

Ob die Frage nach Scientology-Mitgliedschaft zulässig ist, richtet sich nach ihrer Formulierung:
- Die Frage "Sind Sie Scientologe?" ist unzulässig, da die Mitglieder der Organisation diese Frage nach der internen Scientology-Doktrin falsch beantworten dürfen;
- Fragen "Sind Sie Mitglied der IAS (International Association of Scientologists)?" oder "Wenden Sie die Technologien von Hubbard an?" sind zulässig und müssen daher wahrheitsgemäß beantwortet sein."



Somit ist die Frage an die Mutter des Threaderstellers, je nach Formulierung, rechtens.

MFG
 
e-ding schrieb:
- Fragen "Sind Sie Mitglied der IAS (International Association of Scientologists)?" oder "Wenden Sie die Technologien von Hubbard an?" sind zulässig und müssen daher wahrheitsgemäß beantwortet sein."[/I]

Mal ehrlich.
Ist mir doch egal, was ich soll und was nicht.
Solange mir keiner in den Kopf schauen kann, werd ich nen Teufel tun und alle Fragen beantworten.
Und wenn mich dann jemand deswegen nicht anstellen würde wollen, dann will ich da auch nicht arbeiten.
Ganz einfach.

Was hat das mit meiner Arbeit zu tun und wie ich dir erledige?
 
@Dragon

Dann lies nochmal den ersten Teil des Zitates: "Das Ziel der Scientology-Organisation ist, beherrschenden Einfluss in sämtlichen Bereichen der Wirtschaft gemäß der von ihrem Gründer Herrn Hubbard entwickelten "Verwaltungstechnologie" zu nehmen."

Das Problem ist dabei nicht eine "schlechte" Arbeit, sondern eine andere Zielsetzung, die von dieser Organisation verfolgt wird.

Ob nun jemand lügt oder nicht, ist dabei unerheblich. Das kann man bei seinem Lebenslauf auch. Entscheidend für den Threadersteller ist die Tatsache, dass der Arbeitgeber diese Frage stellen darf und die Mitarbeiter diese beantworten oder eben mit den Konsequenzen leben müssen.

MFG
 
Religionsfreiheit! Abfragen darf er es vielleicht, aber auf keinen Fall negativ werten.

Ich halte gar nichts von den Scientologen, aber eines stimmt definitiv nicht:

Es ist nicht klar definiert, ob Scientology eine Kirche ist oder nicht. ;)

war letztens im ZDF bei hart aber fair eine sehr aufschlussreiche Diskussion.
 
Greift die Frage denn in das Persönlichkeitsrecht ein?
Bei der Frage ob man schwanger ist, darf man ja auch lügen.
 
h@mster schrieb:
Religionsfreiheit! Abfragen darf er es vielleicht, aber auf keinen Fall negativ werten.

Ich halte gar nichts von den Scientologen, aber eines stimmt definitiv nicht:

Es ist nicht klar definiert, ob Scientology eine Kirche ist oder nicht. ;)

Das weiter oben zitierte Urteil begründet die Zulässigkeit der Frage nach Scientology eben damit, dass Scientology keine Kirche ist und somit auch die Regelungen der Religionsfreiheit hier nicht greifen. Für mich ist das eindeutiger, als eine Talkshow.

Gab es denn bisher andere Urteile, die die Einstufung widerlegen?

MFG
 
Nicht im Arbeitsrecht aber einige Verwaltungsgerichte gehen mit dem Thema mittlerweile auch etwas differenzierter um. Nur weil eine Bewegung nicht als Kirche anerkannt wird, kann sich der Einzelne u.U. doch erfolgreich auf seine Religionsfreiheit berufen. Und auch das AGG könnte solchen Arbeitgebermaßnahmen möglicherweise einen Strich durch die Rechnung machen.
 
@e-ding: wie du bestimmt weißt, sagt EIN Urteil gar nichts aus. 30 andere Urteile sehen die Scientology zumindest als Neutral an...Scientology selber behauptet sogar, dass es Urteile gibt, in denen klar von einer Kirche die Rede sein soll. (angeblich nachzulesen auf ihrer Homepage)

Und Hart-aber-fair ist jetzt nicht unbedingt eine Talkshow, ich würde es eher Diskussionsrunde nennen. Talkshow hat einen ziemlich negativen Touch.
 
@hamster

Das mag ja alles sein.
Im Zusammenhang mit dem Threadthema sagt aber genau dieses Urteil alles aus, da es eben genau die gestellte Frage beantwortet und eine rechtskräftige Begründung liefert.

Wie Scientology nun allgemein eingeordnet wird, ist mir sonst nicht bekannt, daher auch die Frage nach weiteren Urteilen. Die Homepage des Vereins als Quelle, reicht da aber nicht.

Hast Du da konkrete Verweise?


@spraadhans
In Bezug auf das AGG könntest Du recht haben.
Dennoch wird es schwer, hier ausschließlich mit dem Art. 4 GG zu begründen.

MFG
 
Art. 4 GG erfordert einen Eingriff.

Eingriff nach dem modernen Eingriffsbegriff:

Jedes staatliche Handeln, dass dem Einzelnen ein Handeln, dass in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht.
 
Das kannst du dir selber denken oder nicht?
Das bedeutet, dass sich ein Bürger im Normalfall nicht auf die GR berufen kann, wenn es sich um das Verhältnis Bürger - Bürger geht.
Eine mittelbare Drittwirkung müsste allerdings geprüft werden.
Eine unmittelbare Drittwirkung ist nicht gegeben.
Wenn du dich weiter in die Materie einlesen möchtest, kannst du den Pieroth/Schlink Grundrechte Staatsrecht II lesen.
Genauer gesagt § 5 II Nr. 3 RdNr. 196.
 
Zuletzt bearbeitet:
t-kay187 schrieb:
Art. 4 GG erfordert einen Eingriff.

Eingriff nach dem modernen Eingriffsbegriff:

Öhm, toll, ja und? Art. 4GG erfordert nur einen Eingriff, wenn der definierte Schutzbereich betroffen ist. Genau das diskutieren wir hier gerade. ;)
Ich bin nicht der Meinung, dass die Religionsfreiheit beeinträchtigt wird und bin da auf einer Ebene mit dem BAG. Offensichtlich scheint es da aber auch andere Urteile zu geben, die Gegenteiliges besagen.

MFG
 
Ich denke nicht, dass hier auch nur 5% überhaupt wissen, wie sich der Schutzbereich definiert und was ein Eingriff ist.
Die Frage ob Scientology in den Schutzbereich, können wir nicht beurteilen, dass liegt in der Hand der Gerichte (oder auch der Literatur).
So wie es z.Zt. ausschaut, fällt SC nicht in den Schutzbereich des Art. 4 I GG.
Man wird zwar wieder gegensätzliche Urteile finden, ich mache mir jetzt aber nicht die Arbeit diese rauszusuchen, ich schreibe gerade an einer Hausarbeit, aber was ich jetzt so kurz nachgeschaut habe, fällt SC nach h.M. nicht in den Schutzbereich.

-> siehe als Beispiel

BAG NJW 1996, 143 ff.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke es gibt auf jeden Fall Arbeitgeber die das fragen dürfen, oder sogar müssen: Pfarrer und Diakone z.B.

Geht der Arbeitgeber davon aus, dass sein Betrieb lahmt, wenn Scientology kommt, Aufgrund der Struktur dieser Gemeinde, sollte er das doch schon auch sonst fragen dürfen finde ich. Ob er es so herausfindet ist etwas anderes. Scientology gibt eher ein wirtschaftlich ausgerichtetes Bild ab von dem was ich weiß und ist eher eine Sekte als Kirche o.ä. Geht es hier um Religion, Glauben und Diskriminierung einzelner oder von Minderheiten? Ich meine nicht. Fragt Daimler, ob du z.B. bei Bosch bist gleichzeitig? Ja.
 
Also wenn der Arbeitsplatz eng mit Religion oder dem Glauben zusammenhängt, ist diese Frage zulässig und auch nötig.
Also Beispiel können wie jhoech genannt hat, die Kirche sein, aber auch christliche Schule (auch private) etc.
 
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