Arbeitsamt - 1 Woche sperre wegen Versäumnis

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Geist61

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Hallo Leute,

ich hab da ein kleines Anliegen, wovon ich euch gerne Berichten möchte.

Am 06.02.2013 erhielte ich, von meinem Arbeitsgeber, die Kündigung.
Am 20.02, war mein letzter Arbeitstag.
Am 21.02, habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet.

Am 15.03, fing mein Studium an. Die Mitarbeiterin vom Arbeitsamt, hat mir somit keinen Termin gegeben um mit einem Arbetsvermittler zu reden. Ich vermute, es lag in Ihrem Sinne, mich nicht mehr weiter, bis zum 15.03 zu beschäftigen.
Als ich die Kündigung bekam, war ich ja noch Tätig in meiner Arbeiten. Dazu habe ich noch jeden Tag mathematik gebüffelt und war auf Wohnungssuche. Alles in allem, kam ich einfach nicht dazu, mich beim Arbeitsamt zu melden.
Das Arbeitsamt hatte nur am Donnerstag bis um 18 Uhr geöffnet. Also ging es bei mir nur an einem Donnerstag mich Arbeitslos zu melden, da ich auch nur Frühschicht hatte.

Als ich das beilegende Formular bekam, weswegen ich meine Arbeitslosenmedung versäumt habe, schilderte ich die Sachlage, die ich oben im Text verfasst habe. Natürlich noch ein wenig ausführlicher.

Leider bekam ich trotz meiner Schilderung eine Sperre von einer Woche.....sollte ich dagegen Einspruch einlegen oder es beruhen lassen ?
Die Vorbeireitung auf das Studum, war natürlich in meinem eigenen Interesse, jedoch erziele ich dadurch einen guten Start.
 
Musst du abschätzen: dir war es 'wirklich' unmöglich, spätestens am 7.2. bei der Agentur anzurufen?
 
LeChris schrieb:
Musst du abschätzen: dir war es 'wirklich' unmöglich, spätestens am 7.2. bei der Agentur anzurufen?

Wenn wir danach gehen würden, dann wäre es auch möglich gewesen, während eines Umzuges vom Lebenspartner (was als wichtiger Grund gilt und nicht mit einer Sperre betraft wird) bei der Agentur anzurufen.
Schon ärgerlich....ich dachte ich müsste persönlich bei der Agentur erscheinen um mich Arbeitslos zu melden.
Für einen kleinen Anruf hat man immer Zeit....aber darum geht es nicht.

Schließlich habe ich auch keinen neuen Termin bekommen.....d.h. die Mitarbeiterin wollte mich auch nicht mehr weitervermitteln.
Es geht einfach darum, dass ich gearbeitet habe und das Geld, was ich in die Staatskasse gezahlt habe, auch wieder zurückhaben will.
 
Dein Grund ist kein wichtiger Grund im Sinne von § 159 Abs. 7 SGB III.
Du hättest zur Fristwahrung einen kurzen Anruf bei der Agentur tätigen können.
 
Einspruch zwecklos.


Mit Erhalt der Kündigung hat man sich innerlhalb von 3 Tagen arbeitssuchend zu melden.
Man meldet sich arbeitslos, wenn das Beschäftigungsverhältnis geendet hat.
 
kisser schrieb:
Einspruch zwecklos.


Mit Erhalt der Kündigung hat man sich innerlhalb von 3 Tagen arbeitssuchend zu melden.
Man meldet sich arbeitslos, wenn das Beschäftigungsverhältnis geendet hat.

Dies kann ich auch verstehen....aber wieso gilt dies noch für mich , wenn selbst die Mitarbeiterin mir keinen Termin mehr zuteilt ?
Sie hat selber gesagt, "wenn sie am 15.03 anfangen zu studieren, dann gebe ich Ihnen keinen Termin zum Arbeitsvermittler."
Wieso sollte ich also ein Sperre erhalten, wenn doch selbst das Arbeitsamt, es für unnötig empfindet, mir einen Termin beim Arbeitsvermittler zu beschaffen ?

Wäre dies nicht passiert, dann würde ich auch keinen Einspruch einlegen wollen.


Edit: Geist61 ist ein Account von meinem Kumpel ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
-DarkMan- schrieb:
....aber wieso gilt dies noch für mich , wenn selbst die Mitarbeiterin mir keinen Termin mehr zuteilt ?

Hier gehts um einen Termin zur Beratung einer Jobsuche.
Der hat ja in deinem Fall, wie du bereits selbst festgestellt hast, keinen Sinn mehr.

Unabhängig davon hättest du dich aber nach erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden müssen. dazu bedarf es keinen Termin. Da geht man aufs Arbeitsamt (oder wie immer die das z.Zt. nennen), zieht eine Nummer und meldet sich arbeitssuchend. Oder eben ein Anruf, bei dem hätten sie dir schon gesagt, was du machen mußt.

Alles im allen sei doch froh, dass es nur 1 Woche Sperrzeit gibt. Die können dir auch 3 Monate Sperre geben.
 
Hier wirst Du nichts anfechten können. Hättest einfach anrufen können, das hätte völlig ausgereicht. Es geht hier nicht um irgendeinen Termin, sondern einfach dass man sich sofort nach Kenntnisnahme beim Amt melden muss, das muss nicht sofort persönlich sein.
 
Alles im allen sei doch froh, dass es nur 1 Woche Sperrzeit gibt. Die können dir auch 3 Monate Sperre geben.

Bei Meldeversäumnissen gibt es in der Regel nie mehr als 1 Woche. Das ist dafür quasi schon die "Höchsttrafe".
 
am 6.2. hast du die kündigung erhalten und hattest dann 15 tage lang keine zeit für einen kurzen anruf bzgl. arbeitssuchendmeldung?
sorry, aber das ist persönliches pech. wenn du mehr als 2 wochen wartest, brauchst du dich über eine sperre nicht wundern. der termin beim arbeitsvermittler etc. hat damit gar nichts zu tun. du hast dich einfach nicht fristgerecht arbeitssuchend gemeldet.
 
Von mir wird es auch 1-x Wochen Sperre geben. Deine Erklärung bzgl. des posten mit 2 Accounts reicht mir nicht aus.
 
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