Hallo Leute,
ich hab da ein kleines Anliegen, wovon ich euch gerne Berichten möchte.
Am 06.02.2013 erhielte ich, von meinem Arbeitsgeber, die Kündigung.
Am 20.02, war mein letzter Arbeitstag.
Am 21.02, habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet.
Am 15.03, fing mein Studium an. Die Mitarbeiterin vom Arbeitsamt, hat mir somit keinen Termin gegeben um mit einem Arbetsvermittler zu reden. Ich vermute, es lag in Ihrem Sinne, mich nicht mehr weiter, bis zum 15.03 zu beschäftigen.
Als ich die Kündigung bekam, war ich ja noch Tätig in meiner Arbeiten. Dazu habe ich noch jeden Tag mathematik gebüffelt und war auf Wohnungssuche. Alles in allem, kam ich einfach nicht dazu, mich beim Arbeitsamt zu melden.
Das Arbeitsamt hatte nur am Donnerstag bis um 18 Uhr geöffnet. Also ging es bei mir nur an einem Donnerstag mich Arbeitslos zu melden, da ich auch nur Frühschicht hatte.
Als ich das beilegende Formular bekam, weswegen ich meine Arbeitslosenmedung versäumt habe, schilderte ich die Sachlage, die ich oben im Text verfasst habe. Natürlich noch ein wenig ausführlicher.
Leider bekam ich trotz meiner Schilderung eine Sperre von einer Woche.....sollte ich dagegen Einspruch einlegen oder es beruhen lassen ?
Die Vorbeireitung auf das Studum, war natürlich in meinem eigenen Interesse, jedoch erziele ich dadurch einen guten Start.
ich hab da ein kleines Anliegen, wovon ich euch gerne Berichten möchte.
Am 06.02.2013 erhielte ich, von meinem Arbeitsgeber, die Kündigung.
Am 20.02, war mein letzter Arbeitstag.
Am 21.02, habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet.
Am 15.03, fing mein Studium an. Die Mitarbeiterin vom Arbeitsamt, hat mir somit keinen Termin gegeben um mit einem Arbetsvermittler zu reden. Ich vermute, es lag in Ihrem Sinne, mich nicht mehr weiter, bis zum 15.03 zu beschäftigen.
Als ich die Kündigung bekam, war ich ja noch Tätig in meiner Arbeiten. Dazu habe ich noch jeden Tag mathematik gebüffelt und war auf Wohnungssuche. Alles in allem, kam ich einfach nicht dazu, mich beim Arbeitsamt zu melden.
Das Arbeitsamt hatte nur am Donnerstag bis um 18 Uhr geöffnet. Also ging es bei mir nur an einem Donnerstag mich Arbeitslos zu melden, da ich auch nur Frühschicht hatte.
Als ich das beilegende Formular bekam, weswegen ich meine Arbeitslosenmedung versäumt habe, schilderte ich die Sachlage, die ich oben im Text verfasst habe. Natürlich noch ein wenig ausführlicher.
Leider bekam ich trotz meiner Schilderung eine Sperre von einer Woche.....sollte ich dagegen Einspruch einlegen oder es beruhen lassen ?
Die Vorbeireitung auf das Studum, war natürlich in meinem eigenen Interesse, jedoch erziele ich dadurch einen guten Start.