Arbeitsmittel wie steuerlich geltend machen?

Ask-me

Commander
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Hallo,
ich habe hier gerade einen Fall vorliegen:

Person A hat für sein Studium ein Notebook gekauft. Laut der Rechnung beträgt der Gesamtbetrag knapp 550€. Neben dem Notebook gab es auch eine - laut der Rechnung - kostenlose Zugabe. Da die Person A die Zugabe nicht benötigt, hat er sie gewinnbringend verkauft.

Welche Summe darf Person A geltend machen?

1. 550€
2. 550€ minus Gewinn=> ~500€

Würde mich über eine Einschätzung freuen. Tendiere zu der 2. Option.

Danke.
 
Meine Meinung: Ich wüsste nicht was dagegen spricht, die 550€ geltend zu machen. Grundlage für diese Annahme ist jedoch, dass das nicht auf kommerzieller/geschäftlicher Basis beruht, sondern das einmalig bei der Anschaffung war. Wenn du das 500x machst um damit Gewinn zu erwirtschaften definitiv 2. Aber wenn es Privat war, und auch nicht X mal, dann behaupte ich 1.
 
Im Endeffekt ist es eh Banane, weil kein Finanzbeamter wegen so einem kleinen Betrag, der kaum steuerliche Auswirkung hat, eine Nachprüfung einleiten würde. Davon abgesehen, dass er erstmal Kenntnis erlangen muss, dass da etwas gewinnbringend verkauft wurde
 
@Snowi Es war nur eine einmalige Anschaffung und ein einmaliger Verkauf. An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine rechtsgültige Aussage erhalten möchte.
 
Einen Steuerberater natürlich.
Das wird aber mehr kosten als es wert ist.

Einfach mal 550€ auf die Steuererklärung schreiben und falls der Staat damit ein Problem hat wird er dir das schon mitteilen. Ist ja nicht, als ob du bei dem ersten fehlerhaften Eintrag direkt verhaftet wird, sonst würden vermutlich die meisten, die je eine Steuererklärung eingereicht haben, hinter Gitter sitzen.
 
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Jup, Steuerberater wäre da Ansprechpartner.
Aber generell muss man da sagen: Selbst wenn, woher soll jemand vom Verkauf wissen? Ich bezweifle dass überhaupt die Einkaufsquittung angefordert wird... Ich hab letztes Jahr zB meinen Herman Miller Stuhl für ca 1500 abgesetzt für Homeofficeausstattung (Bzw angefangen, muss ja über 13 Jahre abgeschrieben werden wegen Wert und Möbel...). Da hat auch keiner nach gefragt. Sowas juckt keinen
 
@Rickmer Ja, Fehler kann man nicht vermeiden. Aber hier wäre die Problematik mir bewusst. Wollte halt eine korrekte Angabe machen.
 
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