Arbeitsvertrag: Einwilligung zu Fotos/Videos – eure Einschätzung?

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Madcat69 schrieb:
In deiner verlinkter Präsentation Artikel steht doch "im Konfliktfall Anwendungsvorrang der VO - kein Geltungsvorrang!"
Und außerdem
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der
nachstehenden Bedingungen erfüllt ist
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben

Was mit Unterschreibung des Arbeitsvertrags der Fall ist
Madcat69 schrieb:
Somit könnte man sich im Nachhinein sicherlich auch jederzeit darauf berufen, praktischerweise nach der Probezeit ...
Wie gesagt:
Bis dahin könnte es schon zu spät sein und die Daten bereits öffentlich im Netz.
Außerdem ist es ja nicht unlegitim, sich im Voraus eine Einwilligung zu holen.

Aber da der TE nicht mehr schreibt, ist es wohl erledigt.
 
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neues-Mitglied schrieb:
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben

Was mit Unterschreibung des Arbeitsvertrags der Fall ist

Klar, aber deswegen kann die Einwilligung trotzdem nach DGSVO Art. 7 Abs. 3 hinterher zurückgezogen werden. Und man müsste ohnehin prüfen, ob nicht Art. 7 Abs. 4 einschlägig ist und die Einwilligung überhaupt freiwillig erfolgt ist oder nur gezwungenermaßen erfolgte.

neues-Mitglied schrieb:
Außerdem ist es ja nicht unlegitim, sich im Voraus eine Einwilligung zu holen.

Absolut, ohne Einwilligung im Vorfeld wäre es problematisch etwas zu veröffentlichen.
 
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So, die Aussagen zur Freiwilligkeit der Einwilligung sind ja richtig und klar. Deswegen hier noch meine Ergänzung: Eine Einwilligung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Wenn du dich also nicht traust, das Ding zu thematisieren, dann zeichne die halt und widerrufe später. Problem solved.
 
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