Der Arbeitsvertrag ist doch ohnehin nachrangig zur DSGVO und kann deren Bestimmungen nicht aushebeln (s. z.B. https://pbs-bw.de/site/pbs-bw-rebru...rg/Aktuelles/2019/Dr. Kulow_DSGVO-BeschDS.pdf). Somit könnte man sich im Nachhinein sicherlich auch jederzeit darauf berufen, praktischerweise nach der Probezeit ...
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Arbeitsvertrag: Einwilligung zu Fotos/Videos – eure Einschätzung?
- Ersteller Greeccee2037
- Erstellt am
neues-Mitglied
Lieutenant
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- Feb. 2011
- Beiträge
- 558
In deiner verlinkter Präsentation Artikel steht doch "im Konfliktfall Anwendungsvorrang der VO - kein Geltungsvorrang!"Madcat69 schrieb:Der Arbeitsvertrag ist doch ohnehin nachrangig zur DSGVO und kann deren Bestimmungen nicht aushebeln (s. z.B. https://pbs-bw.de/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E-1905331302/jum1/JuM/import/landesarbeitsgericht baden-württemberg/Aktuelles/2019/Dr. Kulow_DSGVO-BeschDS.pdf).
Und außerdem
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der
nachstehenden Bedingungen erfüllt ist
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben
Was mit Unterschreibung des Arbeitsvertrags der Fall ist
Wie gesagt:Madcat69 schrieb:Somit könnte man sich im Nachhinein sicherlich auch jederzeit darauf berufen, praktischerweise nach der Probezeit ...
Außerdem ist es ja nicht unlegitim, sich im Voraus eine Einwilligung zu holen.Bis dahin könnte es schon zu spät sein und die Daten bereits öffentlich im Netz.
Aber da der TE nicht mehr schreibt, ist es wohl erledigt.
neues-Mitglied schrieb:Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben
Was mit Unterschreibung des Arbeitsvertrags der Fall ist
Klar, aber deswegen kann die Einwilligung trotzdem nach DGSVO Art. 7 Abs. 3 hinterher zurückgezogen werden. Und man müsste ohnehin prüfen, ob nicht Art. 7 Abs. 4 einschlägig ist und die Einwilligung überhaupt freiwillig erfolgt ist oder nur gezwungenermaßen erfolgte.
neues-Mitglied schrieb:Außerdem ist es ja nicht unlegitim, sich im Voraus eine Einwilligung zu holen.
Absolut, ohne Einwilligung im Vorfeld wäre es problematisch etwas zu veröffentlichen.
Prom07
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So, die Aussagen zur Freiwilligkeit der Einwilligung sind ja richtig und klar. Deswegen hier noch meine Ergänzung: Eine Einwilligung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Wenn du dich also nicht traust, das Ding zu thematisieren, dann zeichne die halt und widerrufe später. Problem solved.