Arbeitsvertrag: Einwilligung zu Fotos/Videos – eure Einschätzung?

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Madcat69 schrieb:
In deiner verlinkter Präsentation Artikel steht doch "im Konfliktfall Anwendungsvorrang der VO - kein Geltungsvorrang!"
Und außerdem
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der
nachstehenden Bedingungen erfüllt ist
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben

Was mit Unterschreibung des Arbeitsvertrags der Fall ist
Madcat69 schrieb:
Somit könnte man sich im Nachhinein sicherlich auch jederzeit darauf berufen, praktischerweise nach der Probezeit ...
Wie gesagt:
Bis dahin könnte es schon zu spät sein und die Daten bereits öffentlich im Netz.
Außerdem ist es ja nicht unlegitim, sich im Voraus eine Einwilligung zu holen.

Aber da der TE nicht mehr schreibt, ist es wohl erledigt.
 
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neues-Mitglied schrieb:
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben

Was mit Unterschreibung des Arbeitsvertrags der Fall ist

Klar, aber deswegen kann die Einwilligung trotzdem nach DGSVO Art. 7 Abs. 3 hinterher zurückgezogen werden. Und man müsste ohnehin prüfen, ob nicht Art. 7 Abs. 4 einschlägig ist und die Einwilligung überhaupt freiwillig erfolgt ist oder nur gezwungenermaßen erfolgte.

neues-Mitglied schrieb:
Außerdem ist es ja nicht unlegitim, sich im Voraus eine Einwilligung zu holen.

Absolut, ohne Einwilligung im Vorfeld wäre es problematisch etwas zu veröffentlichen.
 
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So, die Aussagen zur Freiwilligkeit der Einwilligung sind ja richtig und klar. Deswegen hier noch meine Ergänzung: Eine Einwilligung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Wenn du dich also nicht traust, das Ding zu thematisieren, dann zeichne die halt und widerrufe später. Problem solved.
 
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Greeccee2037 schrieb:
Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist nur, dass selbst im Arbeitsvertrag ein Verweis auf die Anlage gemacht wird. So heißt es:


Dann müsste das tatsächlich aus dem Vertrag gestrichen werden oder sehe ich das falsch?

VG
Schon wieder ein Arbeitsverhältnis, mit dessen Inhalten zu Bauchschmerzen zu haben scheinst.

Grundsätzlich hast du keinen Anspruch gegenüber der Firma, ein Angebot zu erhalten welches exakt deinen Vorstellungen entspricht.

Mein Ratschlag: Gehe davon aus, dass der AG es gut meint und keine bösen Absichten hat. Ein Arbeitsverhältnis ist auch immer ein Vertrauensverhältnis, und so gibt jede Seite eine gewissen Vorschuss. Ruf doch einfach mal an und frag freundlich was es mit diesem Zusatz auf sich hat und teile deine Bedenken mit. Du wirst relativ schnell herausfinden, wie verhandlungsbereit sie sind.

Tipp: Weder HR noch Board werden ein Interesse an Sondervereinbarungen mit dir haben, wenn sie dich noch noch nicht kennen. Das heißt entweder es gibt die Möglichkeit oder es gibt sie nicht das zu ändern. Ich würde das akzeptieren und nicht herumverhandeln.

Versetze dich mal in die Lage der Firma. Sie haben wohl intern die Policy, dass alles (Kundenmarketing, Internet, Außenauftritt) mit Bildern echter MAs hinterlegt ist, wofür sie deine Zustimmung brauchen. Eine Zustimmung zur Nutzung der Bilder sichert sie in gewisser Weise ab, nicht bei jedem Austritt eines MA alle Broschüren oder Webauftritte erneut überarbeiten zu müssen. Finde ich durchaus nachvollziehbar. Sie werden aber grundsätzlich kein Interesse daran haben mit dir als MA weiter zu werben, solltest du aus dem Unternehmen ausscheiden.

Sollte es hart auf hart kommen, gibt es immer noch Grundlagen wie DSGVO, dir dir Datensouveränität über deine personenbezogenen Daten gewährt.
 
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nun, ich weiß nicht das man alles im Vorab so dramatisieren muss. Ruf doch einfach bei den HR Leuten der Firma an, frag ganz nett und freundlich ob das ein MUSS wäre, diesen Zusatz zum Vertrag zu unterscheiben, man kann ja freundlich formulieren das man "eigentlich eher keine Lust auf externe Veröffentlichungen seiner Bilder/Daten hat" und dann werden die HR Kollegen einem schon sagen, ob das ein muss ist oder nicht ;)
 
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Wenn es ein größerer AG ist, wird die HR Abteilung die Frage sowieso schon öfters gestellt bekommen haben. Selbst in kleinen Betrieben geht nicht jeder damit d'accord.

Man kann sich aber auch mal die social media Seiten anschauen, vielleicht ist das nur eine Standardklausel, die in der Realität selten bis nie Anwendung findet.
 
Der Themenersteller ist schon lange nicht mehr Online. Hat sich wohl erledigt, auch wenn mich auch interessieren würde, wie es ausgegangen ist.
 
@neues-Mitglied Warte einfach ab bis er den nächsten Thread eröffnet unter neuen Namen und frag dann nach ;) Es gibt Leute die machen aus allem ein Problem oder am Ende sind sie einfach unmöglich zu vermitteln.
 
und dann oft auch noch in mehreren Foren gleichzeitig. Wenn man dann nachfragt, "ich will die Reichweite erhöhen". So was nervt mich schon etwas.
 
Greeccee2037 schrieb:
Du hast uns Deine Einwilligung zu Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Verwendung erteilt(siehe Anlage 3).
Also auf mich persönlich wirkt so eine Formulierung in einem Arbeitsvertrag im Steuerbereich unseriös. Seltsame Firma.
Prom07 schrieb:
Wenn du dich also nicht traust, das Ding zu thematisieren, dann zeichne die halt und widerrufe später. Problem solved.
Da wiederum würde ich mir als AG verarscht vorkommen. Nicht gerade ein gutes Verhältnis für eine längere Zusammenarbeit.
gymfan schrieb:
Wäre schon lustig, wenn hier mal wieder eine Einweihung mit einem Minister stattfindet, der Abteilungsleiter (ggf. unterstützt durch den Fachexperten) etwas präsentiert, und dann die MA noch gefrag werden müssen, ob das Bild [...] an die Presse [...] darf.
Wäre schon normal, finde ich, wenn die Person da nicht nur im Hintergrund, sondern als zentrales Element im Bild ist. Außer, man hat die Person vorab gefragt, und sie hat pauschal zu allem zugestimmt.
Ihr könnt ja auch mal die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl bei PartGmbB anschauen. Das sind meistens keine riesen Konzerne. Und es gibt halt Unterschiede zwischen 40 und 4000 Mitarbeitern.
 
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