Artztuntersuchung Familienbekannte aus Ausland zu Besuch

kkc1945

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Hallo,

meine Oma ist das erste mal in Deutschland zu Besuch. Sie selbst ist aus einem nicht EU-Staat, sie kommt aus Mittelasien. Ihr gehts nicht gut und Herzprobleme und möchte sich hier in Deutschland untersuchen lassen. Die Frage ist, wer übernimmt die Kosten und darf sie überhaupt ein Artzt besuchen?
 
Sie wird wohl behandelt wie ein Privat Patient. Demnach bekommt sie eine Rechnung vom Arzt nach der Untersuchung die sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen kann. Und natürlich darf sie hier in Deutschland zum Arzt gehen :freak:
 
Lipovitan schrieb:
Demnach bekommt sie eine Rechnung vom Arzt nach der Untersuchung die sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen kann.

Was heißt das, bitte näher erläutern und wie teuer wird ein Artzbesuch ausfallen?:)
 
Sie hat doch bestimmt eine Krankenversicherung in ihrem Heimatland. Ist darin medizinische Versorgung im Ausland eingeschlossen, oder hat sie's dazu gebucht?

Ansonsten wie Livopitan so richtig geschrieben hat, aber wenn kein Auslandsschutz besteht, kann man das mit dem Einreichen wohl eher knicken.

Ergänzung: Niemand, wirklich NIEMAND hier wird Dir sagen können, wie teuer der Arztbesuch ausfallen wird. Das hängt alleine schon davon ab, wo Ihr überhaupt hingeht (der Besuch beim Allgemeinmediziner ist i.d.R. preiswerter als der Besuch beim Herzspezialisten), dann natürlich noch davon, was überhaupt gemacht werden soll.

Ein Anruf beim betreffenden Arzt sollte ein wenig Licht ins Dunkel bringen, auch wenn ich nicht glaube, dass die's genau vorhersagen werden können, solange nicht klar ist, was überhaupt gemacht werden soll/muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht hat sie ja eine Kreditkarte, bei der eine Auslandskrankenversicherung dabei ist.
 
Frag beim Arzt nach dem Basistraif für privat Versicherte. Dann wird abgerechnet wie in der gesetzlichen Krankenkasse, aber eine Privatrechnung ausgestellt. Das sollte wesentlich günstiger werden als eine abrechnung zum Standardtarif.
 
Ich hatte letztes Jahr Besuch aus USA. Meine Bekannte mußte auch mal den Arzt aufsuchen, wir sind zu meinem Hausarzt.
Dieser hat ihr dann eine Rechnung schreiben wollen, sie wollte das aber gleich bezahlen, also nochmal im Warteraum gesetzt, bis die Rechnung geschrieben wurde und sie hat die gleich dann bar beim Arzt bezahlt.
Waren zwischen 40.- und 50 .- €
 
Da missverstehst du aber das System, natürlich müssen die privaten Kassen seit einiger Zeit Basistarife anbieten, das hat aber nichts mit dem Abrechnungsfaktor des Arztes zu tun.

Wenn ein Arzt Privatpatienten typischerweise mit dem 2,3 fachen Satz abrechnet, dann wird er das bei mir genauso tun, wie bei einer Ausländerin ohne Krankenversicherung.
 
Kommt auf die bahndlung an, kann 50€ kosten, aber auch paar hundert oder tausend Euro. Wenn sie Herzprobelem hat und ein EKG oder was der Teufel alles gemacht werden muss, dann können die Kosten explodieren :(
 
Doc Foster schrieb:
Da missverstehst du aber das System, natürlich müssen die privaten Kassen seit einiger Zeit Basistarife anbieten, das hat aber nichts mit dem Abrechnungsfaktor des Arztes zu tun.

Wenn ein Arzt Privatpatienten typischerweise mit dem 2,3 fachen Satz abrechnet, dann wird er das bei mir genauso tun, wie bei einer Ausländerin ohne Krankenversicherung.

Und wozu soll der Baisistarif bitte da sein, wenn die Ärzte danach nicht abrechnen?? Oder denkst Du der Arzt geht hin, sagt dem Patienten: "Du hast einen Basistarif, der übernimmt den einfachen Satz, ich will aber 2,3fach, also zahlst Du mir noch mal 1,3fach aus der eigenen Tasche zusätzlich!"

Ich will mir nicht ausmalen, was das für einen Aufstand geben würde...
 
Der Basistarif hat m.W. nichts mit der Abrechnung der Ärzte zu tun sondern vielmehr mit einem eingeschränktem Leistungsumfang der Versicherungsleistungen.

Was von Ärzten wie abgerechnet wird, ergibt sich aus der GOÄ und nicht aus einem Tarif der Versicherung, mit der der Arzt ja überhaupt keinen Vertrag hat.

Wenn ich zu Prof. XYZ gehe, der mit einem höheren Satz abrechnet, als meine Versicherung bezahlen würde, dann ist das dem Professor schlicht egal, ich bin sein Kostenschuldner, nicht die Versicherung.

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung läuft da komplett anders, das kannst du nicht einfach übertragen.

Vermutlich bist du nicht privat versichert und kennst das Procedere deshalb nicht wirklich...
 
Doc Foster schrieb:
Vermutlich bist du nicht privat versichert und kennst das Procedere deshalb nicht wirklich...

Sagen wir noch nicht. In zwei Monaten sieht das dann anders aus. Verstehe ich das also richtig, dass der Arzt sich einen Satz beliebig aus der Nase saugen kann, und wenn meine Versicherung das nicht zahlt, bleibe ich drauf sitzen...?!? Autsch!
 
Was der Arzt abrechnen darf, richtet sich wohl grds. nach der GOÄ.

Falls du Beamter wirst, dann kommt es neben den Bedingungen der KV auch auf die Beihilfevorschriften an.
 
Doc Foster schrieb:
Was der Arzt abrechnen darf, richtet sich wohl grds. nach der GOÄ.

Falls du Beamter wirst, dann kommt es neben den Bedingungen der KV auch auf die Beihilfevorschriften an.

Nee, Beamter werde ich nicht, keine Sorge :D Ich wechsel auch nicht in den Basis-Tarif. Allerdings sparte ich mir den Zahnschutz, da Selbstzahlen da meiner Ansicht nach günstiger wird. Und wenn ich da den Basis-Tarif verlangen kann, wird das hilfreich sein.

Also, wenn ich mir das hier anschaue:

http://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/pkv_tarife/index.html

verstehe ich das so, dass der Patient zu Beginn der Behandlung seinen Versicherungstarif nennt (Basis, Standard etc.) und der Arzt dann entsprechend abrechnen muss. Eine Versicherungskarte gibt es ja nicht mehr, da der Patient erst mal selbst die Rechnung erhält. Also hat der Arzt keine Möglichkeit herauszufinden, nach welchem Tarif der Patient tatsächlich versichert ist, wenn er "Basis" angibt.
 
Klaro gibts noch Versicherungskarten, ich habe zumindest noch eine halbwegs aktuelle.

Fraglich ist dann, ob jeder Arzt dann solche Privatpatienten mit Basistarif behandelt, denn m.W. gibt es dazu im Ggs. zu den gesetzlich Versicherten keine Pflicht.

Wenn es nicht unbedingt sein muss, würde ich mir als PP nie diesen Basistarif antun, denn eines ist sicher, der Basisversicherte bekommt dann beim Arzt auch keine besondere Behandlung mehr.
 
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